Montag, 29. Dezember 2008

Gesundheit 2009 - Gesetzliche Neuerungen

Am 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert wird.

In den Gesundheitsfonds fließen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein pauschaler Steuerzuschlag ein. Der Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern.



* Einheitlicher Beitragssatz

Mit dem Gesundheitsfonds wird ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Er beträgt für alle bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherten einheitlich 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Der ermäßigte Beitragssatz, gültig für Personen ohne Krankengeldanspruch, liegt bei 14,9 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 3600 Euro im Monat oder 43.200 Euro im Jahr.

* Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Kurz: Morbi-RSA. Der Begriff Morbidität leitet sich von "morbidus" ab, dem lateinischen Wort für "krank".

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich regelt, wie viel Geld die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten erhalten.

Die Höhe der Zuweisungen variiert je nach Krankheit des Versicherten. Für Menschen mit schwerwiegenden und chronischen Krankheiten mit hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr als zum Beispiel für gesunde Versicherte - entsprechend erhalten die Kassen höhere Zuweisungen für solche Versicherten.




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Gesundheit 2009 - Was sich bei gesetzlichen Krankenversicherungen ändert

* Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder

Ein wichtiger Baustein bei der Betreuung und Unterstützung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn ein schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen und weiter ambulant versorgt werden muss.

Bisher hatten Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse keinen Rechtsanspruch auf dieses Nachsorge, ab 1. Januar 2009 jedoch schon. Zudem wird die Altershöchstgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben.

* Hausarztmodell

Die hausarztzentrierte Versorgung funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie betreut und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert. Der Hausarzt überweist bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig.

Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern etwa Vergünstigungen wie Prämien oder Zuzahlungsermäßigung anbieten. Krankenkassen müssen nun bis zum 30. Juni 2009 Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung schließen. So setzt die Bundesregierung noch stärker als bisher auf das Hausarztmodell.

* Kinderuntersuchungsprogramm

Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.

Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.

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Gesundheit 2009 - Was sich bei der privaten Krankenversicherung ändert

Nicht nur in der gesetzlichen, auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich ab Januar 2009 einiges.

* Versicherungspflicht für alle

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bereits eine allgemeine Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das gilt nun auch für Privatversicherte.

Damit haben in Deutschland alle ein Recht, aber jetzt auch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, wenn sie im Krankheitsfall keinen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten haben.

Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.

* Einführung des Basistarifs

Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Er löst den bisherigen Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

2009 waren das rund 570 Euro. Für Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe abdeckt.

Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert.

Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Die sozialen Regelungen bei niedrigem Einkommen gelten auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.

* Wechselmöglichkeit in den Basistarif

Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln.

Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung.

* Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird. Das heißt, es werden Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden.

Wer bislang die Versicherung wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind.

Das ändert sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.

Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.


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Gesundheit 2009 - Was sich für Selbständige ändert

Für alle freiwillig versicherten Selbständigen gibt es Neuregelungen beim Krankengeld. Für sie gilt ab 2009 der einheitliche Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent.

Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch. Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist und diesen auch weiterhin nicht wünscht, für den ändert sich nichts.

War der Krankengeldanspruch mitversichert, besteht auch ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Dazu muss zusätzlich ein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden.

Diesen Wahltarif muss jede Kasse ab Januar anbieten. Außerdem sind die Kassen verpflichtet, ihre Versicherten darüber zu informieren. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.


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Gesundheit 2009 - Was sich bei der Pflegeversicherung ändert

* Recht auf Pflegeberatung

Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verankert.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung anzubieten. Auf Wunsch des Versicherten muss die Pflegeberatung bei ihm zu Hause stattfinden.

* Bewertungssystem für Heime

Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen können ab 2009 besser verglichen werden, weil die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen. Dafür haben der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen und die Heimträger gemeinsame Maßstäbe entwickelt.

Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von "sehr gut" bis "mangelhaft" fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.


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Gesundheit 2009 - Was sich für Ärzte ändert

Für Ärzte treten 2009 zahlreiche Neuregelungen in Kraft:

* Vergütungsreform

Ab 1. Januar 2009 werden die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des ärztlichen Einkommens.

Die bisherigen Budgets werden abgelöst. Vereinbart wurde, dass die Ärzte ab dem Jahr 2009 mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen können. Die Krankenkassen müssen deshalb im Jahr 2009 voraussichtlich 2,75 Milliarden Euro mehr Honorar für die Ärzte bereitstellen.

* Quoten für Psychotherapeuten

Diese neue Regelung bezieht sich auf das Zahlenverhältnis zwischen den verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Künftig ist die Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte auf 25 Prozent festgelegt, bisher lag sie bei 40 Prozent. So wird gewährleistet, dass freie Zulassungen für die vertragsärztliche Versorgung an Bewerber mit psychologischer Qualifizierung vergeben werden können und es nicht zu psychotherapeutischer Unterversorgung kommt.

Zudem wird zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine Mindestquote für psychotherapeutische Leistungserbringer eingeführt, die nur Kinder und Jugendliche betreuen. Künftig ist für diese Leistungserbringer eine Quote in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Dies entspricht dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung.

* Weiterbildung zum Allgemeinmediziner

Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sollen verbessert werden. So ist vorgesehen, dass die Mediziner an allen Weiterbildungseinrichtungen eine angemessene Vergütung erhalten.



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Gesundheit 2009 -Was sich bei Arzneimitteln und Jugendschutz ändert

Arzneimittel-Rabattverträge

Ab Januar 2009 gilt für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Kassen verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben.

Durch diese Regelungen sollen Unklarheiten beseitigt werden, die den Abschluss beispielsweise von Arzneimittel-Rabattverträgen bisher behindert haben.




Gesundheit 2009 Was sich beim Jugendschutz ändert

Zigarettenautomaten

Ab 2009 dürfen nur noch Erwachsene ab 18 Jahre Zigaretten am Automaten kaufen.


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Freitag, 19. Dezember 2008

Krebspatient Christoph Schlingensief "Ich habe keinen Bock auf Himmel"

"Ich habe eine Lunge weg, bin außer Atem, aber mir geht's echt gut"

Der Theater- und Filmemacher Christoph Schlingensief, 48, kämpft gegen den Krebs und arbeitet weiter. Mit dem SPIEGEL sprach er über Selbstmordgedanken, Kritik an seiner Kunst - und den Fluch, immer gute Laune verbreiten zu wollen.

Schlingensief: " Grundsätzlich gilt: Jeder Krebskranke darf für sich einen Weg finden. Wenn einer immer die gleiche Schallplatte spielen will bis zum Schluss, ist es okay. Wenn er Qigong oder Yoga machen will, auch. Schlimm ist nur, dass man bei all diesen Therapien und Ratschlägen nicht durchblickt. Dauernd denkt man, hättest du doch bloß dieses oder jenes auch noch gemacht.

Wichtig wäre, dass man den Krebskranken rausholt aus seiner Verzweiflung, aus dieser Vertrauenskrise.

Die Krankenhäuser sollten einem Helfer vermitteln, die mit einem die Angst besprechen und dir die Mechanismen der Angstbekämpfung erklären.

Stattdessen liest man sich fest in diesen Foren im Internet, von denen man sofort noch schlimmer krank wird. "

Zum Glück habe ich einen Arzt, der mich als Menschen sieht, der spricht offen und zart mit mir und nicht so amerikanisch nach dem Motto: "Ich kläre Sie jetzt mal beinhart auf. Sie sind am Ende!"

SPIEGEL: Sie haben angekündigt, dass Sie, wenn es so weit ist, zum Sterben nach Afrika gehen wollen. Warum dorthin?

Schlingensief: Nicht, weil ich mich dort besonders verankert fühle oder so etwas. Nur habe ich, seit ich vor fast 30 Jahren zum ersten Mal dorthin kam, das Gefühl, dass ich dort zur Ruhe komme. Das ist etwas Spirituelles. Aber so schnell sterben kann ich ohnehin nicht. Ich habe noch lange nicht abgeschlossen. Ich bin noch nicht mit mir im Reinen. Ich lass mich jetzt noch nicht fallen. Ich habe noch Kämpfe!

SPIEGEL: Herr Schlingensief, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Das Gespräch führten Anke Dürr und Wolfgang Höbel

Auszug aus dem Interview copyright Spiegel Online 19.12.2008

Donnerstag, 18. Dezember 2008

EUTHANASIE.lu - 15 gute Gründe, dem Euthanasiegesetz eine Absage zu erteilen

Fünfzehn gute Gründe sprechen dafür:

1. Das Recht auf Leben ist das oberste der Menschenrechte; als solches bedarf es des Schutzes und der Kontrolle durch die Allgemeinheit. Es gibt hingegen kein einklagbares Recht, durch die Hand eines anderen zu sterben!

2. Die Würde des Menschen wird nicht durch Alter, Krankheit, Leiden und Abhängigkeit gemindert!

3. Die Palliativmedizin bietet die richtige und einzige Alternative zur sinnlosen künstlichen Lebensverlängerung und zur Euthanasie. Der Wunsch, getötet zu werden, steht und fällt mit der umsorgenden Pflege, Schmerzbekämpfung und menschlichen Begleitung !

4. Das jahrtausendalte Tabu der Fremdtötung soll strafrechtlich unterhöhlt werden unter Verwendung der Begriffe „Autonomie“ und „Sterbehilfe“. Der persönlich verantwortete Freitod/Suizid darf jedoch nicht vermischt werden mit einem Recht auf Tötung durch einen anderen, wie es das Euthanasiegesetz fordert!

5. Das von Schmerz, Leiden und gar äußerem Druck diktierte Verlangen, getötet zu werden, ist kein Akt der Selbst-, sondern der Fremdbestimmung: der Tod im Angebot setzt schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft dem Druck aus, nicht zur Last zu fallen und die Euthanasie zu « wählen »!

6. Der Patientenwille ist widerruflich, der Akt der Euthanasie unwiderruflich!

7. Die Legalisierung der Euthanasie zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandlungsteam, das Vertrauen aber ist für jegliches ärztliche und pflegerische Handeln unabdingbare Voraussetzung!

8. Es gibt keinerlei Anfrage seitens medizinischer Berufsgruppen, Gesundheitsinstitutionen oder Patientenrechtevereinigungen, welche die Notwendigkeit eines Euthanasie- oder Suizidhilfegesetzes gefordert hätten!

9. Die Euthanasie ist kein medizinischer Akt. Auch wenn niemand zu dieser Handlung gezwungen wird, so werden dennoch Pflegekräfte und andere Beteiligte ggf. gegen ihr Gewissen in die Euthanasie oder deren Vor- oder Nachbereitung einbezogen werden!

10. Keines der Medikamente, welche in Zukunft zur Tötung von Menschen gebraucht werden sollen, verfügt über eine Zulassung für diese Indikation und ihr Gebrauch für nicht zugelassene Indikationen setzt Ärzte und Pfleger besonderen Haftungsrisiken aus!

11. Pauschale Umfragen sind keine geeignete Quelle für die Gesetzgebung, insbesondere dann nicht, wenn sie auf unzureichender Information beruhen!

12. Unser Staat ist verpflichtet, die Risiken im Rahmen seiner Gesetzgebung angemessen einzuschätzen und diesen vorzubeugen, statt sie selber heraufzubeschwören!

13. Unser Land darf nicht zum Wegbereiter eines « Europa der Euthanasie » werden, nach jahrzehntelanger hervorragender Beteiligung am europäischen Integrationsprozess. International anerkannte Gremien – so die Weltgesundheitsorganisation - und die allermeisten europäischen Staaten lehnen die Euthanasie ab!

14. Der Staatsrat hat auch in seinem 3. Gutachten seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des Euthanasiegesetzes nicht aufgegeben, sondern bekräftigt - was von den Medien weitgehend unbeachtet blieb!

15. Die WählerInnen messen die wahre Unabhängigkeit und Gewissensfreiheit der PolitikerInnen an deren Fähigkeit, ihren Standpunkt angesichts neuer Einsichten zu überdenken und ihre diesbezügliche « freie Wahl » autonom und ohne politischen Druck zu vollziehen!


www.euthanasie.lu

Euthanasie-Gesetz Luxemburg: 31 mal Ja, 26 x Nein und 3 Enthaltungen

dies ist das Resultat von der 1. Abstimmung vom Euthanasie Gesetz an diesem Donnerstag spaeten Nachmittag

ECH SCHUMMEN MECH LETZEBUERGER ZE SINN !!!!

Luxemburg - Palliativplege einstimmig verabschiedet / Euthanasie Wogen schlagen hoch

Die Abgeordnetenkammer hat einstimmig das Gesetz über Palliativpflege verabschiedet. Es legt den Rahmen für die Schmerztherapie bei Schwerkranken fest. Am Donnerstagnachmittag steht die zweite Abstimmung über das umstrittene Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe an.

Palliativmedizin bedeutet eine Begleitung eines todkranken Patienten bis zum Ende seines Lebens – und zwar ohne die Perspektive, sein Leiden heilen zu können.

Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo hob hervor, dass die moderne Medizin sehr fortschrittliche Mittel besitze, starke Schmerzen zu bekämpfen.

"Ziel der Palliativpflege ist es nicht, den Tod herbeizuführen, sondern die Schmerzen erträglich zu machen. Wenn die Dosis der Schmerzmittel erhöht wird, kann dies allerdings zu einer verkürzten Lebenszeit führen."

Familienministerin Marie-Josée Jacobs sagte, dass es mit dem Gesetz allein nicht getan sei. Es müsse auch in Krankenhäusern und Altenheimen in die Tat umgesetzt werden.

Während es zur Palliativpflege kaum Meinungsunterschiede gab, schlugen die Wogen bei der Debatte um die Sterbehilfe hoch. Eine Mehrheit aus LSAP, DP, Grünen und Teilen der ADR spricht sich für das Euthanasiegesetz aus, die CSV ist dagegen.

(vb) copyright Luxemburger Wort www.wort.lu

Euthanasie Luxembourg - Entretien Pape Benoît XVI avec Paul Duhr, ambassadeur au Vatican

"Je voudrais, Monsieur l'Ambassadeur, saisir aussi l'occasion de notre rencontre pour exprimer ma très vive préoccupation au sujet du texte de loi sur l'euthanasie et le suicide assisté, actuellement en débat au Parlement.

Ce texte, accompagné par ailleurs et d'une manière contradictoire, d'un autre projet qui contient d'heureuses dispositions législatives pour développer les soins palliatifs afin de rendre la souffrance plus supportable dans la phase finale de la maladie et favoriser pour le patient un accompagnement humain approprié, légitime concrètement la possibilité de mettre fin à la vie.

Les responsables politiques, dont le devoir grave est de servir le bien de l'homme, tout comme les médecins et les familles, doivent se rappeler que « la décision délibérée de priver un être humain innocent de sa vie est toujours mauvaise du point de vue moral et ne peut jamais être licite » (Encyc. Evangelium Vitae, n.57).

En vérité, l'amour et la vraie compassion empruntent une autre voie. La demande qui monte du cœur de l'homme dans sa suprême confrontation avec la souffrance et la mort, spécialement quand il est tenté de se livrer au désespoir et qu'il est égaré au point de souhaiter disparaître, est surtout une demande d'accompagnement et un appel à plus de solidarité et de soutien dans l'épreuve.

Cet appel peut apparaître exigeant, mais il est seul digne de l'être humain et il ouvre à des solidarités nouvelles et plus profondes qui viennent, en définitive, enrichir et fortifier les liens familiaux et sociaux. Sur ce chemin d'humanisation, tous les hommes de bonne volonté sont invités à coopérer et l'Église, pour sa part, veut résolument y engager toutes ses ressources d'attention et de service.

Fidèle aux racines chrétiennes et humanistes de sa nation et au constant souci de promouvoir le bien commun, que le peuple luxembourgeois, dans toutes ses composantes, ait toujours à cœur de réaffirmer la grandeur et le caractère inviolable de la vie humaine!"

- SOURCE : RTL

Euthanasie Luxembourg Politikeraussagen aus dem Parlament

Quote Chamber 18.12.:LYDIE ERR: Lëtzebuerg bräicht dëst Gesetz, well jiddfereen hätt d'Fräiheet, esou ze stierwen, wéi e wëll, soot zum Beispill d'Lydie Err.

unquote: Genau well mir als Menschen d'Freiheit hun, brauchen mir DAAT GESETZ net , wei steet et hei matt de MENSCHERECHTER dei eis e Recht op LIEWEN garanteieren!!!

Daat gellt och fir JIDDEREEN ob gesond oder Kranker, aale Leit.... dei vlaicht enges Daages dem "Staat" zu Laascht faalen an esou "gesetzlech entsuergt kenne ginn" NEE MERCI!

Mir jeizen fir all Ongerichtigkeet dei an engem "kommunistische Land geschitt".... do muss Amnesty International hier.. an am Fall Letzebuerg dann??



Quote: Säi sozialistesche Kolleg Alex Bodry ass regelrecht aus der Haut gefuer, well verschidde Leit d' "Euthanasiebefürworter" quasi als Nazien dohigestallt hun.

unquote: Haer Bodry weisou aus der Haut fueren wann Leit sech wieren. Zanter weini kennen Politiker dei dien "Bloedsinn EuthanaZIE" net am 2004 Koalitionsprogramm haaten, elo eis eppes wellen opdrecken!

Den Begreff EUTHANASIE- EUTHANAZIE besteet nun emol aus dem 2. Weltkrich!
Oft hun mir schons gesoot virwaat war keen do dien diemols den HITLER gestoppt huet an alles zougeloss huet.

Wehret den Anfaengen, kenn een hei nemme soen!! Mir wellen keng DIIR opgemeet kreien fir eng Keier am grousse Stil hei Leit ze elimineieren.

Palliativmedizin JO - EUTHANAsZie NEE -

Iwrigens misst jo dann och de Code Pénal emgeschriwen ginn, oder?
Den Hipprokrates Eed dien Dokteren ofleen ass dien naischt mei wert?

all DOKTER an all KLINIK misst TRANSPARENT fir jiddereen afficheieren oder offiziell publizeieren loossen, ob SIE daat maan, esou dass een sech jo nemmen net dohinner verleeft. Do kennen dann dei ca 60 Leit hingoen, mais wann et hinnen un de Pelz geet, denken se och aanescht, vlaicht och net.

Waat moossen sech Politiker hei un dei net emol een "mandat" vum Vollek hun! an och daat Vollek net opgeklaert iwert den Ennerscheed PALLIATIVMEDEZIN an EUTHANZIE -... wessentlech!!! Durch den NEE vum Grand-Duc sinn Gottseidank Leit emol "hellhoerig" ginn!

IWRIGENS: Interessant FRO: Gett Geftspretz och vun der Krankekees bezuelt?


Vive eise Grand-Duc, dien haat weinigstens de Courage fir NEEN ze soen!

DOFIR E REFERENDUM an matt der EUTHANSIE w.e.g. an d'Wahlen 2009 goen. Dien Courage missten eis Politiker jo hun, well sie esou iwerzeecht sinn dass SIE am Numm vum Vollek handelen.

Montag, 15. Dezember 2008

Wie gut sind Luxemburgs Krankenhäuser?

Entscheidungshilfe für Wahl einer Klinik könnte in drei bis fünf Jahren vorliegen

Von Raphael Zwank copyright www.wort.lu

Wie gut sind die Luxemburger Krankenhäuser – auch im Vergleich zu denen im Ausland? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Abgeordnete Aly Jaerling in einer parlamentarischen Anfrage. Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo erklärt in seiner Antwort, dass ein „verständliches und zuverlässiges Entscheidungsinstrument“ erst in etwa drei bis fünf Jahren vorliegen werde. Es gebe aber eine ganze Reihe von Ansätzen. Ab dem kommenden Jahr werde eine systematische Befragung über die Zufriedenheit der Patienten durchgeführt.

Internationale Vergleiche hätten sich bislang auf indirekte Indikatoren wie die Zahl der Betten pro tausend Einwohner, die Verweildauer und die Zahl der Prozeduren und Einrichtungen beschränkt, schickt der Minister voraus. Luxemburg sei in einer Arbeitsgruppe der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) beteiligt, um ein Instrument auszuarbeiten, das eine bessere Bewertung der Behandlungsresultate ermöglicht.
Vergleiche schwierig

Ein entsprechendes Instrument der Weltgesundheitsorganisation befinde sich noch in der Testphase. An einem weiteren Instrument, dem „International Quality Indicator Project“ (IQIP), an dem rund 500 Krankenhäuser aus aller Welt teilnehmen, beteilige sich seit kurzem ein im Bereich der Psychiatrie tätiges Luxemburger Spital und weitere Häuser hätten ihre Teilnahme zugesagt. Ansonsten gebe es nur nationale Vergleiche, „die mehr oder weniger gut und mehr oder weniger publik sind“, so der Minister.

Das Gesundheitsministerium stehe in Kontakt mit den Autoren des deutschen Instruments „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR), um zu prüfen, inwiefern dieses in Luxemburg angewandt werden könnte. Die Schwierigkeit liege darin, dass es neben der internationalen Diagnoseklassifizierung (ICD 10) meist nur nationale Prozedurkodierungen gebe und es zudem nicht leicht sei, an die ausländischen Vergleichsdaten zu kommen. „Wir werden aber auch hier im Rahmen der Einführung des elektronischen Patientendossiers im Spital bald Entscheidungen treffen, die es uns erlauben, gültige und internationale Vergleiche vorzunehmen“, so der Minister.

Das Instrument, das derzeit am meisten Aufschluss gewähre, sei die „Carte sanitaire“, die für Laien nicht leicht verständlich sei. Dem Spezialisten biete sie jedoch Vergleichsresultate, die darauf hinweisen, dass Luxemburg in allen Punkten den Vergleich mit den Nachbarländern nicht zu scheuen brauche. Dies werde auch bestätigt durch die Resultate einer Untersuchung von „Health-Consumer Powerhouse“.

„Es operiert immer der Arzt“

Qualitätsmessungen erlaube auch das EFQM-Modell (European Foundation of Quality Management), das auf freiwilliger Basis durch eine Konvention zwischen der Krankenkassenunion und der „Entente des hôpitaux luxembourgeois“ (EHL) eingeführt wurde. Im Rahmen dieser Konvention werde im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit dem international renommierten Picker Institute eine systematische Befragung über die Zufriedenheit der Patienten durchgeführt.

Es habe demnach in letzter Zeit viele Fortschritte gegeben, was die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Luxemburger Krankenhäuser betrifft. Aufgrund der bestehenden Instrumente sei es bereits möglich, sich vor einem Eingriff für oder gegen das eine oder andere Krankenhaus zu entscheiden – „auch wenn man wissen muss, dass nie das Krankenhaus operiert, sondern der Arzt.“ Schätzungsweise in drei bis fünf Jahren werde ein verständlicheres Instrument vorliegen, das solche Entscheidungen ermöglicht.

Auch im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sei es wichtig, über ein solches Instrument zu verfügen. Kurzfristig erwarte der Minister die Resultate einer Ilres-Studie über die Zufriedenheit der Luxemburger mit ihrem Gesundheitssystem. Diese Studie soll auch Vergleiche mit anderen Ländern wie Deutschland, die Niederlande und Kanada ermöglichen.


PS: Anmerkung: Ja es operiert immer der Arzt und deshalb sollte man auch bei schweren Operationen (oder selten durchgeführten) die Patienten auch ins benachbarte Deutschland gehen lassen, auch wenn noch keine Konventionen zwischen Staat und dem Spezialkrankenhaus besteht). Es sei immer zu bedenken, dass eine gut durchgeführte Operation den Staat, resp. die Krankenkassen im Endeffekt billiger wird.

Samstag, 13. Dezember 2008

Soutien au Grand Duc du Luxembourg par Elisabeth Montfort



Chers amis,


En moins d’une semaine, nous avons collecté plusieurs milliers de messages de soutien au grand duc Henri de Luxembourg concernant son refus de légaliser l’euthanasie.
Cette première victoire, je vous la dois !


De nombreux médias ont relayé sur l'Internet notre message. A Rome, l'agence Zénit a diffusé notre campagne de soutien à toute sa liste de diffusion, soit plusieurs centaines de milliers de contacts.


Plusieurs dizaines de sites et de blogs relaient notre campagne. http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php


De nombreux internautes ont fait de même sur différents blogs ou sites communautaires tel que FaceBook ou autre…


Devant l’afflux de soutiens provenant de l’Europe entière, nous avons traduit notre message en anglais, en espagnol.


C’est un vaste mouvement de reconnaissance et de gratitude qui converge vers le Grand Duché.
Notre démarche n'a qu'un seul but : dans le respect de la liberté du Grand Duc, témoigner de la détermination d’un grand nombre d’Européens à défendre les valeurs non négociables de la vie.
Dans trois mois, un second vote aura lieu. Nous pouvons encore changer le cours des événements.


Je compte sur votre mobilisation dès aujourd’hui !


Je propose à ceux qui n’ont pas encore apporté leur message de soutien et leur signature au Grand Duc de le faire sans attendre en cliquant
(http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php )


Mais vous pouvez faire encore davantage en :
>>> transférant ce message à vos amis, vos proches, vos collègue (ou en m’envoyant à l’adresse e.monfort@libertepolitique.com la liste des adresses e-mail des personnes susceptibles de nous soutenir. Je leur adresserai un courriel pour qu’ils apportent eux aussi leur soutien au Grand Duc du Luxembourg (je m’engage à ne leur adresser qu’un seul courriel et je détruirai la liste des adresses e-mail et votre message).


>>> relayant le lien de la pétition sur votre site Web, votre Blog, votre réseau Viadeo, Linkin ou FaceBook , vos pages MySpace (http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php )


postant ce même lien sur des forums, des groupes de discussions (http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php )


Vous pouvez également faire un don sur le site libertepolitique.com pour permettre à la Fondation de Service Politique de poursuivre ses campagnes de sensibilisation sur tous les sujets qui touchent au respect de la dignité humaine

J’ai confiance en vous, Il est temps d’agir,

Du fond du cœur, MERCI A TOUS !
Elizabeth Montfort



PS. Sans attendre, faites suivre ce message à votre carnet d’adresses !

Mittwoch, 10. Dezember 2008

Krebs wird 2010 weltweit zur Haupttodesursache werden

Washington – Krebs wird laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2010 voraussichtlich die weltweit häufigste Todesursache sein. Er werde damit Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Haupttodesursache ablösen, teilte das WHO-Institut für Krebsforschung (CIRC) am Dienstag (Ortszeit) in Washington mit.

In diesem Jahr würden schätzungsweise zwölf Millionen neue Krebserkrankungen festgestellt, und sieben Millionen Menschen würden an Tumorbildung sterben. Im Jahr 2030 werde es voraussichtlich jährlich 20 bis 26 Millionen neue Krebsfälle geben und 13 bis 17 Millionen Tote.

Besonders betroffen werde die Bevölkerung in ärmeren Ländern wegen eines relativ hohen Tabakkonsums und fettreicher Ernährung sein, hieß es in dem Bericht. Krebs werde weltweit zu einer „echten Herausforderung für die Gesundheitssysteme", vor allem in Afrika, erkläre CIRC-Leiter Peter Boyle.

Bei einem Treffen in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia riefen führende Krebshilfeorganisationen die Regierungen weltweit auf, den Kampf gegen Tabakkonsum zu verstärken und intensiv in die Krebsforschung zu investieren.

- dpa-

Dienstag, 2. Dezember 2008

Euthansie Luxemburg: Regierung und Parlament wollen Aufgaben des Großherzogs bei der Gesetzgebung einschränken

Verfassungsänderung soll Krise verhindern

(vb) – Mit einer Verfassungsänderung wollen Regierung und Parlament eine drohende institutionelle Krise wegen des Euthanasiegesetzes abwenden. Bei einem Treffen einigten sich Staatsminister Jean-Claude Juncker und die Fraktionspräsidenten darauf, die Aufgaben des Großherzogs einzuschränken, so dass dieser neuen Gesetzen nicht mehr zustimmen muss.

Großherzog Henri hatte bekanntgegeben, dass er dass Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe ablehne und es nicht unterschreiben werde. Das Gesetz wird in der kommenden Woche den Abgeordneten vorgelegt und voraussichtlich in zweiter Lesung verabschiedet.

Juncker drückte am späten Dienstagabend seinen "tiefen Respekt" vor der Haltung des Großherzogs aus. Er vertrete allerdings eine andere Auffassung als das Staatsoberhaupt. Wörtlich sagte Juncker: "Ich denke nicht, dass sich der Großherzog der Entscheidung eines demokratischen Parlaments entgegen setzen kann."

Seine Regierung werde es nicht zu einem "tiefgreifenden Konflikt" mit dem Großherzog kommen lassen, zumal gerade die Finanz- und Wirtschaftskrise die Aufmerksamkeit der Politik erfordere. Deshalb habe man sich zwischen Regierung und Parlament auf eine Verfassungsänderung verständigt.

Im Einzelnen sieht die Änderung vor, eine der zwei Aufgaben des Großherzogs bei der Gesetzesgebung zu streichen. Zurzeit sieht die Verfassung die Billigung ("Sanction") und die Verkündung ("Promulgation") vor. Die erste Funktion soll gestrichen und der entsprechende Paragraph 34 abgeschafft werden. Die zweite, rein formale Funktion soll dagegen beibehalten werden.

Änderung im Schnellverfahren

Die Fraktionsvertreter und der Staatsminister kamen erst nach langen Verhandlungen und mit Verzögerungen zu dieser Entscheidung. Die Stimmung nach der Sitzung war gedrückt. "Ich bedauere zutiefst, dass wir zu diesem Schritt kommen müssen", sagte Juncker. Parlamentarier sprachen von einem "schlechten Tag für Luxemburg".

Die Verfassungsänderung soll im Schnellverfahren durchgezogen werden, so dass das Euthanasiegesetz ungehindert in Kraft treten kann. Dazu sind laut Gesetz drei Monate nach der endgültigen Abstimmung des Parlaments Zeit. Die Verfassungsänderung soll also bis spätestens März über die Bühne gehen. CSV-Fraktionschef sagte, es werde im besten Fall nicht länger als eine Woche dauern, bis der Paragraph 34 gestrichen werden könne.

- Victor Braun Luxemburger Wort - Mehr unter www.wort.lu

Euthanasie in Luxemburg: Déi Gréng und LSAP wollen Gesetz durchziehen, egal wie

Politiker besorgt über Erklärung des Großherzogs

Die Erklärung von Großherzog Henri, er werde das Euthanasiegesetz nicht unterschreiben, sorgt in Parlament und Regierung für Kopfzerbrechen. Premierminister Juncker warnte vor einer Staatskrise. "Wir befinden uns gegenwärtig in einer Wirtschaftskrise, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht erlebt haben. Wir brauchen jetzt nicht noch eine institutionelle Krise dazu", sagte Juncker im Gespräch mit Radio DNR.

Er selbst sei in der Frage des Euthanasiegesetzes anderer Meinung als der Großherzog, betonte der Premierminister. Wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet habe, dann müsse es auch in Kraft treten.

Ben Fayot (LSAP) sagte, es sei in Luxemburg Tradition, dass der Großherzog sich nicht in politische Auseinandersetzungen einmische. "Dass er seine Unterschrift unter einem Gesetz verweigert, ist eigentlich nicht möglich", meinte Fayot.

Grünen-Fraktionschef François Bausch kann sich "nicht vorstellen, dass Großherzog Henri das Gesetz nicht unterschreibt". Damit werde er seinem Amt nicht gerecht, dass eine neutrale Stellung des Staatsoberhaupts vorsieht. Das Parlament solle sich jetzt nicht aus der Ruhe bringen lassen und das Euthanasiegesetz in die zweite Abstimmung bringen.

“Bislang ist der Prozess ausschließlich demokratisch verlaufen. In unseren Augen darf der Großherzog seine neutrale Position den Gesetzen gegenüber nicht aufgeben. Der normale legislative Weg sollte eingehalten werden, es muss zu einer zweiten Abstimmung kommen”, sagte Jean Huss, Abgeordneter von “Déi Gréng”.


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Euthanasie in Luxemburg -Großherzog Jean verweigert seine Unterschrift

Euthanasie-Gesetz in Luxemburg

Ein Gesetz ist laut Verfassung erst gültig, wenn das Staatsoberhaupt seine Unterschrift darunter setzt.

Großherzog Henri hat angekündigt, das Gesetz über Euthanasie und Hilfe zur Selbsttötung aus Gewissensgründen nicht unterschreiben zu wollen. Das bestätigte Premierminister Jean-Claude Juncker am späten Dienstagvormittag gegenüber Radio DNR. Damit könnte der umstrittene Gesetzestext, der kommende Woche in zweiter Lesung verabschiedet werden soll, nicht in Kraft treten.

Der Premierminister wird eigenen Aussagen zufolge am Nachmittag Gespräche mit den Präsidenten der vier Fraktionen im Parlament führen. Juncker sagte wörtlich: "Ich werde alles tun, um eine institutionelle Krise zu verhindern."
Knappe Abstimmung

Das Gesetz über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe war am 19. Februar in einer äußerst knappen Abstimmung in erster Lesung verabschiedet worden. 30 Parlamentarier stimmten dafür, 26 waren dagegen. Laut Gesetzentwurf kann ein Arzt Sterbehilfe gewähren, und zwar sowohl durch einen aktiven Beitrag (Tötung auf Verlangen) als auch durch Assistenz (ärztlich assistierter Suizid).


Beispiellose Situation

Laut Verfassung ist ein Gesetz erst dann gültig, wenn das Staatsoberhaupt seine Unterschrift darunter setzt. LSAP-Fraktionschef Ben Fayot unterstrich, dass es sich um eine noch nie dagewesene Situation handele: "Das ist ein völlig neues institutionelles Moment." Die Parteien finden sich im Laufe des Tages zu Beratungen zusammen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass ein Großherzog die Unterschrift unter einem fertigen Gesetz verweigert. Zuletzt hatte sich Großherzogin Maria-Adelheid (1894 - 1924) in die Regierungsgeschäfte eingemischt und zum Beispiel das Schulgesetz von 1912 mit Verzögerung in Kraft treten lassen.

Gesetz verfällt nach drei Monaten

Nach Darstellung von Paul-Henri Meyers, Präsident der parlamentarischen Kommission für die Instututionen, wirft der vorliegende Fall mehrere Probleme auf. Dass ein Großherzog ein fertiges Gesetz nicht unterschreibt, sei so ungewöhnlich, dass diese Möglichkeit gar nicht in der Verfassung vorgesehen ist. Wenn der Großherzog das Gesetz innerhalb von drei Monaten nicht unterschreibe, verfällt es nach Meyers Darstellung und wird wirkungslos. Die Abgeordnetenkammer könne keine weiteren Schritte unternehmen, weil ihre Aufgabe mit der Abstimmung beendet sei.


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Montag, 1. Dezember 2008

Fastfood fördert womöglich Alzheimer

Eine zucker- und fettreiche Ernährung steigert laut einer Studie möglicherweise die Wahrscheinlichkeit, an Alzheimer zu erkranken.

Schwedische Wissenschaftler, die genetisch veränderte Mäuse neun Monate lang mit süßen, fetten und cholesterinsteigernden Nahrungsmitteln fütterten, entdeckten in deren Gehirn eine chemische Veränderung ähnlich derjenigen bei Alzheimer-Patienten.

Wie das Karolinska-Forschungsinstitut in Stockholm am Freitag mitteilte, war eine Zunahme von Phosphaten zu beobachten, durch die bestimmte Zellen in ihrer normalen Funktionsweise behindert wurden.

Die spezifische Ernährung führte zugleich zu einer Verminderung eines für die Gedächtnisleistung bedeutsamen Gehirnproteins namens Arc, wie Susanne Akterin und ihr Team in einer Studie herausfanden.

Die genetische Veränderung der Versuchstiere diente dem Ziel, die Wirkung einer Variante des menschlichen Gens apoE4 nachzuahmen, das als größter Risikofaktor für das Demenzleiden gilt und unter anderem am Cholesterintransport beteiligt ist.

Von Alzheimer und ähnlichen Störungen sind weltweit mehr als 24 Millionen Menschen betroffen, wobei sich deren Zahl laut einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „alle 20 Jahre verdoppeln“ wird.

© afp/aerzteblatt.de

Non-Hodgkin-Lymphom: Gene aus der Umgebung bestimmen Prognose

Beim diffus großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) beeinflussen nicht nur die Gene der Krebszellen das Ansprechen auf die Therapie und damit die Prognose. Von großer Bedeutung ist nach einer Studie im New England Journal of Medicine (NEJM 2008; 359: 2313-23) auch das Genprofil des nicht malignen Stromagewebes.

Das DLBCL hat einen Anteil von etwa 30 Prozent an den Non-Hodgkin-Lymphomen. Die Chemotherapie nach dem CHOP-Schema (Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin undPrednison) bietet gute Behandlungschancen, die in den letzten Jahren durch den Zusatz von Rituximab (R-CHOP) noch verbessert werden konnten.

Etwa 50 bis 60 Prozent der Patienten können heute geheilt werden. Warum die Therapie in den anderen Fällen versagt, versucht das Lymphoma/Leukemia Molecular Profiling Project, eine internationale Forschergruppe (mit deutscher Beteiligung) durch Analyse der Tumorgene herauszufinden.

Die Gruppe um Louis Staudt vom US-National Cancer Institute in Bethesda/Maryland analysierte Tausende von Genen, die im Tumor – bestehend auf den Lyphomzellen und dem Stroma – in Proteine abgelesen (exprimiert) werden und setzte sie mit den Ergebnissen von CHOP und R-CHOP in Beziehung. Dabei stießen sie auf drei Genexpressionssignaturen, die sie als „germinal-center B-cell”, „stromal-1” und „stromal-2” bezeichnen.

Die Existenz von „germinal-center B-cell” war keine Überraschung, wohl aber die beiden anderen Stroma-Signaturen. Denn diese Zellen, das können die Forscher exakt nachweisen, gehören zwar zum Tumor, nicht aber zum Krebs. Es handelt sich teilweise um Abwehrzellen, teilweise um Bestandteile des Bindegewebes.

Die Konsequenzen der beiden stromalen Gensignaturen sind gegensätzlich: „stromal-1” verbesserte, „stromal-2” verschlechterte die Heilungsraten sowohl bei CHOP als auch bei R-CHOP. Die Gene der Signatur „stromal-1” befinden sich nach Angaben von Staudt nicht nur in den Zellen der extrazellulären Matrix, die gewissermaßen das passive Baugerüst des Malignoms bilden, sondern auch auf vielen im Lymphom vorhandenen (nicht transformierten) Makrophagen, die aktiv an einer körpereigenen Tumorabwehr beteiligt sein könnten.

Die Gene der Signatur „stromal-2” wurden dagegen in Lymphomen gefunden, die sehr stark vaskularisiert waren. Dass die Angiogenese das Wachstum von Tumoren fördert, ist bekannt. Sie ist auch die Grundlage der Wirkung von Angiogenesehemmern wie Bevacizumab.

Eine mögliche Anregung der Studie könnte nach Ansicht der Editorialistin Charis Eng von der Cleveland Clinic darin bestehen, die Wirkung von Angiogenesehemmern beim DLBCL in künftigen Studien zu untersuchen (NEJM 2008; 359: 2379-81).


Abstract der Studie http://content.nejm.org/cgi/content/short/359/22/2313

Pressemitteilung des National Cancer Institute http://www.cancer.gov/newscenter/pressreleases/RCHOPLymphomaStaudt

Lymphoma/Leukemia Molecular Profiling Project http://llmpp.nih.gov/lymphoma/

Abb: Menschliche Lymphomzellen (400fach vergrößert) http://www.cancer.gov/images/Documents/49c62fd1-7c96-417d-80dd-8b2cd2a08910/nci-vol-2335-150.jpg


© rme/aerzteblatt.de

Donnerstag, 13. November 2008

EU-Kommission will Behandlung seltener Krankheiten verbessern

Brüssel –11. November 2008

Schätzungsweise 36 Millionen EU-Bürger leiden nach Angabe der Europäischen Kommission an einer seltenen Erkrankung. Viele Patienten lebten oft jahrelang in Ungewissheit, bis ihre Krankheit richtig diagnostiziert würde. Durch eine engere Zusammenarbeit der EU-Länder bei der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Forschung will die Kommission die Bekämpfung seltener Erkrankungen vorantreiben.

„Wir wollen die Betroffenen aus ihrem Schattendasein herausholen“, sagte EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou bei der Vorstellung einer entsprechenden Strategie der Behörde am Dienstag in Brüssel.

So sollen die Mitgliedstaaten sektorübergreifende einzelstaatliche Aktionspläne zur Bekämpfung seltener Krankheiten entwickeln und ihr Expertenwissen EU-weit, beispielsweise über europäische Referenznetze, zugänglich machen. Entsprechende Regelungen hierzu sieht der Richtlinienvorschlag zur Ausübung der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vor.

Für den Informationsaustausch sollen nach den Vorstellungen der Kommission verstärkt Kommunikationstechnologien wie die Gesundheitstelematik zum Einsatz kommen. Ferne will die Behörde die Mitgliedstaaten dazu anregen, ein gemeinschafsweites Kodierungs- und Klassifizierungssystem einzurichten.

Ein breiteres Augenmerk soll auch der Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen gelten. Pharmaherstellern fehlten oft Anreize, Therapien für seltene Erkrankungen zu entwickeln, so Vassiliou. Für die etwa 5.000 bis 8.000 bereits bekannten seltenen Krankheiten existieren der Behörde zufolge EU-weit rund 45 Therapieoptionen.

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Donnerstag, 30. Oktober 2008

Wie Internetsurfen die Gehirnleistung fördert

Links Gehirnaktivität beim Buchlesen - Rechts ...bei Internetsuche

Die Nutzung des Internets wirkt sich positiv auf das Leistungsvermögen des Gehirns der Surfer aus. Zu diesem überraschenden Ergebnis kommen US-Forscher der University of California in Los Angeles (UCLA).

Vor allem bei älteren Menschen hätten verschiedene Tests positive Effekte der Internetnutzung bestätigt. Die Suche im Internet sei ein äußerst geeignetes Training, um Alterserscheinungen vorzubeugen, schreiben die Wissenschaftler im Rahmen der Vorstellung ihrer Untersuchungsergebnisse.

Altersbedingter kognitiver Abbau kann sich unter anderem in einem schlechteren Gedächtnis und einer langsameren Verarbeitungsgeschwindigkeit äußern. Viele Wissenschaftler gehen davon aus, dass lebenslange geistige Aktivität einen schützenden Effekt auf das Gehirn ausübt und dem Abbau entgegenwirkt. Lesen Sie dazu mehr in unserer Rubrik Vorbeugen.

Auch der für die aktuelle Studie verantwortliche UCLA-Professor Gary Small führt an, dass geistig anregende Aktivitäten helfen können, die Leistungsfähigkeit des Gehirns und die kognitiven Fähigkeiten zu erhalten. Zu diesen Aktivitäten zählten zum Beispiel das Lösen von Kreuzworträtseln oder andere Denkspiele.

„Mit dem Fortschritt der Technik beschäftigt sich die Forschung zunehmend mit den Auswirkungen der Computernutzung und somit auch mit der Internetnutzung. Unsere Studie zeigt, dass die Internettechnologie durchaus auch positive Effekte auf die menschliche Gesundheit haben kann“, so Small.

Details zum Forschungsprojekt
Im Rahmen des Projekts wurden 24 Probanden im Alter von 55 bis 76 Jahren untersucht. Die Hälfte der Probanden hatte bereits Erfahrungen mit dem Internet gesammelt. Während die Probanden entweder in einem Buch lasen oder eine Internetsuche ausführten, wurde Ihre Gehirnaktivität mithilfe von Magnet-Resonanz Bildgebung aufgezeichnet und später ausgewertet.

Die Daten zeigten bei allen Probanden während des Lesens eine deutliche Aktivierung der Gehirnregionen, die die Sprache, das Lesen, das Gedächtnis und visuelle Funktionen kontrollieren.

Bei der Auswertung der Internetsuche zeigte sich ein großer Unterschied zwischen den erfahrenen und weniger erfahrenen Internetnutzern. Zwar zeigte sich bei allen Probanden dieselbe Gehirnaktivität, die auch beim Lesen eines Buches registriert wurde, jedoch konnte nur bei den erfahrenen Nutzern die zusätzliche Aktivierung von Regionen, die die Entscheidungsfindung und das komplexe logische Denken steuern, beobachtet werden. Verglichen mit weniger erfahrenen Surfern, konnte bei erfahrenen Internetnutzern ein doppelt so hoher Anstieg der Gehirnaktivität beobachtet werden.

Laut Professor Small seien die Studienergebnisse vor allem für Menschen mittleren und hohen Alters ermutigend. Diese könnten das Surfen im Web als Trainingsmethode einsetzen, um einem späteren Abfall des geistigen Leistungsvermögens rechtzeitig vorzubeugen. "Im Internet nach Informationen zu suchen, stellt für das Gehirn einen komplexen Entscheidungsprozess dar, der seine Funktionen deutlich verbessert", stellt Small fest.

Hierbei würden Hirnregionen aktiviert, die selbst beim Lesen unbeteiligt bleiben. Die geringere Gehirnaktivität der weniger erfahrenen Nutzer, sei der Tatsache zuzuschreiben, dass Menschen, die etwas Neues lernen, nicht sofort alle für die Bewältigung einer Aufgabe notwendigen Strategien parat haben. „Mit etwas mehr Erfahrung sollte sich dasselbe Aktivitätsmuster nachweisen lassen, als bei den erfahrenen Nutzern“, so Small.

Surfen als Patentrezept gegen Alterserscheinungen?

"Es ist prinzipiell so, dass manche Tätigkeiten das Gehirn mehr fordern als andere. Das Surfen im Internet ist sicherlich etwas, das in dieser Hinsicht einige Herausforderungen für die Nutzer bereithält", betont Alexander Maye, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Neurophysiologie und Pathophysiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf in einem Gespräch mit pressetext.de.

So erfordere die Internetnutzung beispielsweise ein Mindestmaß an Orientierung und eine schnelle Auffassungsgabe. "Einen Zusammenhang zwischen dem Internetsurfen und einer gesteigerten Hirnaktivität halte ich deshalb für plausibel", meint Maye. Auch eigene Forschungsergebnisse des Instituts seien mit den Ergebnissen der kalifornischen Wissenschaftler kompatibel.

Die Resultate der UCLA-Studie müssten aber auch mit Vorsicht genossen werden. "Die Menschen müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Beschäftigung mit dem Internet alleine sicherlich nicht ausreicht, um etwaigen Leistungsverlusten des Gehirns im Alter vorzubeugen", stellt Maye klar.

Mindestens ebenso wichtig für das Training der eigenen Gehirn-Fitness seien soziale Tätigkeiten. "Das menschliche Gehirn reagiert auf Reize aus der Umwelt. Der soziale Kontakt zu anderen Menschen, wie er etwa durch ein Gespräch zustande kommt, ist in diesem Zusammenhang meiner Ansicht nach durch nichts zu ersetzen", so Maye abschließend.

Quellen:
• University of California: Link http://newsroom.ucla.edu/portal/ucla/ucla-study-finds-that-searching-64348.aspx
• www.pressetext.de

Photos copyright Aerzteblatt

Freitag, 26. September 2008

EU Richtlinie zu den Patientenrechten

Europaabgeordnete sehen großen Diskussionsbedarf über Richtlinie zu den Patientenrechten

Europaparlament (EP) gehen die Meinungen über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Stärkung der Rechte der Patienten bei grenzüberschreitenden Behandlungen in der Europäischen Union (EU) auseinander. Dies wurde bei einer ersten Diskussion des Papiers im Plenum des EP deutlich.

Zwar begrüßt die Mehrheit der Europaabgeordneten, dass endlich ein Richtlinientext vorliegt. Ferner unterstrichen die Abgeordneten fast einhellig, dass das Regelwerk das Recht der Mitgliedstaaten, die Finanzierung und Organisation der nationalen Gesundheitssysteme autonom zu regeln, nicht antasten dürfe. Besonders strittig dürfte nach Meinung vieler Europaparlamentarier daher werden, ob und unter welchen Bedingungen die Länder Vorabgenehmigung für grenzüberschreitende Krankenhausbehandlungen verlangen dürfen.

Sozialdemokratische und linke Politiker äußerten zudem die Sorge, dass die Richtlinie zu einer Versorgung der zwei Geschwindigkeiten innerhalb der EU führen könne, da wohlhabende EU-Bürger mehr von der Öffnung der Gesundheitsmärkte profitieren könnten als finanziell schlechter gestellte Patienten.

Die Debatte machte aber auch deutlich, dass der Vorschlag etliche Detailfragen aufwirft, die es im Gesetzgebungsprozess zu klären gilt. Als Beispiel nannte John Bowis von der christlich-konservativen Fraktion des EP die von der Kommission vorgeschlagene Möglichkeit, grenzüberschreitend Rezepte einlösen zu können.

„Es ist wichtig, dass wir uns jetzt auf das konzentrieren, worum es bei der Richtlinie geht: nämlich um Patienten, die sich in der EU bewegen und nicht um Dienstleistungen, die wandern“; sagte Dagmar Roth-Behrendt von den europäischen Sozialisten. Die Richtlinie müsse vor allem sicherstellen, dass sich die Patienten umfassend über ihre Rechte bei Auslandsbehandlungen informieren können.

Ferner müsse Transparenz darüber hergestellt werden, wo in der EU die jeweils besten und erfolgreichsten Spezialisten sind, so die SPD-Politikerin. „Wenn die Richtlinie schließlich dazu führt, dass sich in Teilen der EU auch die Qualität und der Zugang zu Behandlungen verbessert, ist dies ein wundervoller und gewollter Nebeneffekt“, so Roth-Behrendt abschließend.

Jules Maaten von den Liberalen wiederum warnte davor, eine rein ideologische Debatte über den Richtlinienvorschlag zu führen. Die Frage sei nicht, ob es einen freien Markt für Gesundheitsdienstleistungen in der EU geben soll, sondern wie sich die grenzüberschreitende Versorgung im Interesse der Patienten verbessern lasse. „Hier sollten wir alle Möglichkeiten, die uns die EU bietet, nutzen“, so Maaten. Dies gelte beispielsweise für die Behandlung seltener Erkrankungen.

Evelyne Gebhardt von den Sozialisten betonte, dass bei aller Notwendigkeit, Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Versorgung abzubauen, eine optimale Versorgung in unmittelbarer Nähe des Wohnorts des Patienten weiterhin Priorität genießen müsse. © ps/aerzteblatt.de

Donnerstag, 25. September 2008 dpa

Freitag, 12. September 2008

Mittelmeerkost schützt auch vor Krebs, Alzheimer und Parkinson

Eine mediterrane Kost schützt nicht nur vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Nach einer neuen Meta-Analyse im britischen Ärzteblatt (BMJ 2008; 337; a1344) beugt er auch Krebs sowie Alzheimer und Parkinson vor – vorausgesetzt, die Personen halten die Kost auch ein.

Um es vorwegzunehmen: Eine Pizza Salami und ein Latte Macchiato entsprechen ebenso wenig der mediterranen Kost, wie ein Hamburger vegetarisch ist. Rotes Fleisch, Milchprodukte (und natürlich auch die Buletten im Hamburger) führen im Adhärenz-Score, den Francesco Sofi und Mitarbeiter von der Universität Florenz aufgestellt haben, zum Punktabzug.

Pluspunkte gab es dagegen bei einem überdurchschnittlichen Verzehr von Olivenöl, Obst, Gemüse, Getreideprodukten, Nüssen und Fisch. Nur wer sich strikt an diese Ernährungsvorgaben hält, kann nach der Meta-Analyse aus zwölf Studien mit 1,5 Millionen Teilnehmern und einer Nachbeobachtungszeit von drei bis 18 Jahren, auf ein verlängertes Leben hoffen.

Nach den Berechnungen von Sofi senkt die mediterrane Diät die Gesamtsterblichkeit um neun Prozent (relatives Risiko RR 0,91; 0,89-0,94). Dies ist bedingt durch den Rückgang der kardiovaskulären Sterblichkeit um neun Prozent (RR 0,91; 0,87-0,95) sowie einem Rückgang der Krebssterblichkeit um 6 Prozent (RR 0,94; 0,92-0,96). Sogar um 13 Prozent sinkt die Sterblichkeit an Morbus Parkinson und Morbus Alzheimer (RR 0,87; 0,80-0,96).

Die protektive Wirkung war in Sensitivitäts-Analysen in beiden Geschlechtern vorhanden. Sie bestand in Europa gleichermaßen wie in den USA und Australien. Studien mit hoher oder niedriger Qualität und mit kürzeren und längeren Beobachtungszeiten kamen zu ähnlichen Ergebnissen.

© rme/aerzteblatt.de

Donnerstag, 5. Juni 2008

Klares Nein der deutschen Ärzte zu Sterbehilfe

Frank Ulrich Montgomery /ddp


Das klare Nein der deutschen Ärzteschaft zu aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung nach dem Schweizer Vorbild hat der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bekräftigt. Auch die politische Zustimmung zum Schweizer Modell sinke in der Bundesrepublik, sagte er am Mittwoch in Berlin.


Montgomery forderte einen Ausbau der Palliativmedizin, die sterbenskranken Menschen medizinische, psychologische und geistliche Hilfe in der letzten Lebensphase bietet. Die Medizin habe zu lange und zu viel auf Technik und Apparate gesetzt.



Sie sei aber dabei, ihre Ausrichtung zu korrigieren, sagte der Mediziner. Wer sich anschaue, wie wenig sich die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas um Betroffene kümmere, müsse zu dem Schluss kommen, dass die Schweizer Lösung alles andere als vernünftig oder human sei.


Dagegen verteidigte der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch den von ihm beworbenen Apparat zur Unterstützung von Selbsttötungen. Es gebe in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: Menschen, die in ihrem Bekanntenkreis verständnisvolle Ärzte hätten, könnten auf medizinischen Beistand beim Sterben hoffen.


Kusch plädierte für eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe nach niederländischem und belgischem Modell. Allerdings sei das in Deutschland derzeit nicht durchsetzbar. Man müsse deshalb „Schritt für Schritt" vorgehen und zunächst nach dem Muster der Schweiz die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei stellen.


Der Jurist betonte, er habe sich nach der Vorstellung seiner Injektionsmaschine im März vor Anfragen kaum retten können. Es handele sich dabei meist um Menschen, die noch gar nicht unter unerträglichen Schmerzen litten, sondern um Personen, die Angst vor Einsamkeit, Kontrollverlust oder der Bedrohung ihrer Selbstständigkeit hätten.


© kna/aerzteblatt.



Blogger KIM's Anmerkung: Wundern tut es auch nicht, dass gerade Personen fragen die noch nicht unter unerträglichen Schmerzen litten, denn genau aus dem "Unwissen" kann nur solch ein Gedanke entspringen.


Wären meine Ärzte und Professoren bei meinen doch zahlreichen Krebsoperationen und Behandlungen Befürworter der aktiven Sterbehilfe, sprich EUTHANASIE gewesen, hätte ich mich NIE in deren Hände begeben.


Bei solchen OP's und Krankheiten verlaesst einem auch der Mut, man leidet an Depressionen - doch ist man froh, dass man von verständnisvollen Ärzten geholfen kriegt, anstatt gleich feige nach einer "Injektionsmaschine" zu rufen.


Heute kann ich sagen, dass ich meine Krankheiten sogar eher als Geschenk ansehe, denn ich habe gelernt die Welt mit anderen Augen zu sehen.


Blender, Heuchler, Smalltalker sind Zeitverschwendung geworden!


Das Leben ist jeden Tag aufs Neue schoen ! und ich freue mich in meinen doch noch jungen Jahren die Gabe erhalten zu haben, wieder die kleinen Dinge des Lebens zu sehen!

Das LEBEN lebenswert machen sollte fuer ALLE AN ERSTER STELLE STEHEN. Sterben gehoert zum Leben wie die Geburt. Wurden wir da gefragt?.-)

PLUS, in einer Zeit wo soviele Menschen verhungern wie NIE, sollten doch bitte solche Befüworter ihrer ach so gepriesenen "Selbststaendigkeit", kurz überlegen was sie sagen. Denn keiner von den Armen oder Hungernden MENSCHEN wurden gefragt, wo sie geboren werden wollen.
photo by MaP

Mittwoch, 4. Juni 2008

Palliativmedezin in Luxemburg Informationsabend Echternach



Palliativmedezin in Luxemburg Informationsabend Echternach


Informationsabend zum Thema Palliativmedezin in Echternach, Hihof

Wann
Donnerstag 5. Juni 2008 20:00 Uhr


Echternach Hihof



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Palliativmedezin in Luxemburg - Informationsabend Diekirch




Informationsabend zum Thema Palliativmedezin in Diekirch, Aal Hotelschoul

Donnerstag 12. Juni 2008 20 Uhr


DIEKIRCH Aal Hotelschoul




Größere Kartenansicht

Mittwoch, 9. April 2008

Euthanasie Luxemburg - unbequeme CSV Mitglieder ausgewechselt?

copyright Luxemburger Wort vom 9.4.2008 Mehr Informationen auf www.wort.lu

Da es hier in dem Blog um Krebs geht, will ich mich nicht politisch auslassen!!!!
Nur kommt man hier ins Grübeln.

Ich weise nochmal darauf hin, dass das hier ein persoenlicher Blog ist und ich kein Geld damit verdienen will, aber wo ich mir erlaube bei dem Thema Euthanasie meinen Beitrag, naemlich das GEGEN voll zu vertreten!

Mir könnte es im Grunde genommen egal sein, was die eine oder andere Partei macht oder nicht, aber wenn derselbe Fraktionspräsidenten sogar ein Referendum einrufen will, damit die Luxemburger entscheiden können, ob sie nun als Landesflagge lieber die gewohnte "Tricolore" oder doch den "Roten Löwen" (belgische Provinz Luxemburg) haben wollen ... und hier wird das nicht gefordert, dann stelle ich mir tausend Fragen. Und ich nicht alleine!

Sind Menschenleben denn weniger wert? Was ist der kranke oder/und alte Mensch denn in unserer Gesellschaft? Wo ist sein Platz?

Euthanasie à Luxembourg - Plaidoyer contre...




copyright Luxemburger Wort plus d'informations sur leur site web http://www.wort.lu/

Euthanasie Luxemburg Nein Liste 5 + 6




Listen im Luxemburger Wort Mehr Informationen auf www.wort.lu

Mittwoch, 2. April 2008

Euthanasie Luxemburg NEIN Liste 4


Euthanasie Luxemburg NEIN Liste 4 copyright Luxemburger Wort
Mehr Informationen auf www.wort.lu

Private Anmerkung: die ueber 500 JA - Befragten von einer luxemburger Zeitung (schliesslich darf man nicht vergessen, dass GENAU DIESE AUSSAGEN gewertet wurden! und in der Chamber gesagt wurde 3/4 der Luxemburger sind dafür.)

Also mit jetzt veröffentlichten 1200 NEIN Unterschriften.... na da muss man wohl höhere Studien gemacht haben, um noch die Prozentzahl der Luxemburger auszurechnen die dagegen sind! Nur auf die Aussagen bin ich gespannt?
Denn unter den Teppich kehren kann man diesen Fakt jetzt nicht mehr! Oder?

Dann muss als naechstes Luxemburg nicht vergessen den Schritt zu tun, die in Luxemburg taetigen Ärzte von Ihrem EID zu entbinden !?!


Das wäre kein Liechtenstein Skandal, aber dann ein Anderer!

Ich glaube wir haben soviel Freiheiten, auch die Freiheit zu sterben "wie wir wollen" naemlich wenn wir den Mut haben und Selbstmord begehen! Nur dazu gehoert auch wieder sehr viel MUT. Man darf dann aber nicht wie die arme totkranke Frau in Frankreich gegen Selbstmord sein und von den Aerzten verlangen, dass sie einen umbringen!

Euthanasie Luxemburg Nein Liste 3



Euthanasie Luxemburg NEIN - Palliativ JO -- copyright Luxemburger Wort
Mehr Informationen auch auf www.wort.lu

Euthanasie Luxemburg Nein Liste 2


copyright Luxemburger Wort mehr Informationen auf www.wort.lu

Dienstag, 1. April 2008

Tai Chi und Qigong

Tai Chi bessert metabolisches Syndrom und Typ-II-Diabetes-mellitus


Für Menschen mit Typ-II-Diabetes- mellitus, die sich für Jogging, Radfahren oder andere Sportarten nicht erwärmen können, könnte Tai Chi Chuan, das traditionelle chinesische Schattenboxen, eine Möglichkeit sein, ihren Blutzucker zu stabilisieren.

Die langsamen Bewegungsabläufe beim Tai Chi Chuan wirken für Außenstehende nicht unbedingt sportlich, sie fördern jedoch die Beweglichkeit und verbrauchen Kalorien, sodass Sportmediziner sie als mäßige sportliche Tätigkeit einstufen, welche Diabetologen allen Menschen mit Typ-II-Diabetes-mellitus (und jenen mit Prädiabetes) empfehlen. Zwei Studien im British Journal of Sports Medicine (Onlineausgaben) zeigen, dass die Sportart durchaus ein präventives Potenzial hat.

In einer Studie aus Taiwan wurden 30 Personen mit Typ-II-Diabetes-mellitus in 37 Übungen des Schattenboxens eingeführt. Nach dem 12-wöchigen Trainingsprogramm - drei Stunden pro Woche – hatte sich der Hämoglobinwert der Diabetiker von 7,59 Prozent auf 7,16 Prozent gebessert und damit der Grenze von sieben Prozent angenähert, die viele Diabetologen für ausreichend halten.

Die Übungen verdoppelten außerdem die Konzentration von Interleukin-12, einem Zytokin der Immunabwehr, dem positive Eigenschaften zugeschrieben werden. Die Konzentration von Interleukin-4, das bei allergischen Reaktionen eine Rolle spielt, wurde hingegen gesenkt.

Dass Schattenboxen auch außerhalb Chinas eine Wirkung erzielt, zeigt eine Studie aus Brisbane in Australien. Die 13 Teilnehmer der Studie, Erwachsene mit metabolischem Syndrom, durchliefen ebenfalls ein zwölfwöchiges Trainingsprogramm, in dem sie entweder Tai Chi Chuan oder Qigong (eine verwandte chinesische Kampfkunst) erlernten. Auf dem Stundenplan standen dreimal die Woche bis zu 1,5 Stunden, was immerhin eine Abnahme des Körpergewichts um drei Kilogramm zur Folge hatte. Der Bauchumfang ging um drei Zentimeter zurück. Auch der Blutdruck wurde gesenkt und zwar (nach Angabe in der Pressemitteilung) stärker als von der Gewichtsreduktion her zu erwarten gewesen wäre.

Drei Teilnehmer erfüllten am Ende des Trainingsprogramms nicht mehr die Kriterien des metabolischen Syndroms. Alle gaben auch eine Verbesserung des Schlafes und weniger Heißhunger an. Die beiden Studien mögen nicht alle Anforderungen einer evidenzbasierten Medizin erfüllen. Aus diabetologischer Sicht ist es jedoch unwichtig, auf welche Weise die Patienten den Anforderungen mäßiger körperlicher Tätigkeit über 30 Minuten an fünf Tagen der Woche nach kommen.

Die britische Diabetesstiftung Diabetes UK hält es nicht für ausgeschlossen, dass die entspannende Wirkung von Tai Chi Chuan oder Qigong einen zusätzlichen positiven Einfluss auf das Immunsystem hat.

© rme/aerzteblatt.de www.aerzteblatt.de

Samstag, 29. März 2008

Fadenwurmmolekül hilft gegen Bronchialkarzinom

Freitag, 28. März 2008

New Haven – Ein Molekül namens let-7 kann in Zukunft zur wirksamen Therapie des Bronchialkarzinoms beitragen. Wissenschaftler der Yale University ermittelten dies in einer Studie, die sie im Fachblatt „Cell Cycle“ publizierten (2008; 6: 2585-2590.)

Alleine in den USA sind jährlich etwa eineinhalb Million Menschen von Krebs betroffen. Das Bronchialkarzinom ist dabei die häufigste und tödlichste Form weltweit. „Wir glauben, dass dies der erste Bericht darüber ist, dass ein sogenanntes miRNA einen nützlichen Effekt auf irgendeine Art von Krebs hat“, führte Seniorautor Frank Slack aus.

Slacks Arbeitsgruppe hatten das miRNA-Molekül let-7 ursprünglich in C. elegans (Caenorhabditis elegans) entdeckt. Dieser Fadenwurm dient in Studien zur Bestimmung von Entwicklung, Alterung, Alter und Wachstum bei Organismen.

Bei weiteren Experimenten mit let-7 stellten die Yale-Forscher fest, dass es bei Menschen das RAS-Onkogen, eine Determinante des menschlichen Bronchialkarzinoms herunter reguliert.

In ihrer aktuellen Studie konnten die Forscher zeigen, dass let-7 das Lungenkrebszellwachstum sowohl in Zellkulturen als auch in erkrankten Mäusen hemmt. Zudem konnten sie das Molekül im Tierversuch erfolgreich intranasal verabreichen. „Diese Studie belegt erstmals, dass let-7 als Tumorsuppressorgen fungiert.

Da multiple Zelllinien und Tiermodelle benutzt wurden, liegt die Vermutung nahe, dass let-7 bei einer großen Anzahl von Lungenkrebspatienten mit Erfolg therapeutisch verabreicht werden könnte“, mutmaßt Slack.

© hil/aerzteblatt.de


Links zum Thema www.aerzteblatt.de
http://www.yale.edu/

Euthanasie : Stimmen - Manipulation durch Einzelfall

Kaum ist Frau Sebire begraben, wird nicht vernachlaessigt, gleich eine Umfrage zu starten für aktive Sterbehilfe.

Mir schwebt immer noch folgende Aussage vor Augen: Einen Selbstmord hatte Sebire entschieden abgelehnt. Sie wünschte sich, dass ein Arzt ihr ein würdiges Sterben ermöglicht.

Ja Selbstmord erfordert sehr viel Mut, und ich muss zugegeben, bei meiner ersten Krebsdiagnose hatte ich den Cocktail auch vor mir stehen, NUR ihn auch zu TRINKEN?
Nein ich habe mich fürs Leben entschieden und fürs Kämpfen in einer Gesellschaft voller Tabu's gegenüeber Krebskranken (1999 noch schlimmer als heute).

Anstatt gleich nach Sterbehilfe zu schreien, wäre es vielleicht nicht angebrachter wirkliche Anlaufstellen für Krebskranke zu schaffen und hier auch medial mehr aufzuklären.

NUR HIER IN LUXEMBURG FÜRCHTEN SCHON ZAHLREICHE LEUTE SICH IN EINER LISTE GEGEN STERBEHILFE EINZUTRAGEN, DA IHR KIND DADURCH VIELLEICHT KEINEN ARBEITSPLATZ ERHÄLT ??????? WO LEBEN WIR ?????


Hier der Auszug © kna/aerzteblatt.de" 28.03.2008

" Neun von zehn Franzosen wollen Sterbehilfe- "Paris – 51 Prozent der Franzosen haben sich in einer Umfrage „völlig einverstanden“ mit der Forderung erklärt, aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zu erlauben. Weitere 40 Prozent hätten sich „ziemlich einverstanden“ mit dieser Haltung erklärt, berichtete der Fernsehsender France2 am Mittwoch.

Bei der Umfrage wurden am 20. und 21. März rund 1.000 Personen befragt. Sie entstand unmittelbar nach dem Tod einer an einer Tumorkrankheit leidenden Frau, die vergeblich vor Gericht um eine Genehmigung aktiver Sterbehilfe nachgesucht hatte. Ihr Schicksal hat eine neue Debatte über Sterbehilfe in Frankreich ausgelöst.

Mittwoch, 26. März 2008

Euthanasie Niederlande: Terminale Sedierung als Alternative zur Sterbehilfe

In den Niederlanden steigt die Zahl der Menschen, bei denen am Ende des Lebens eine terminale Sedierung durchgeführt wird. Häufig entscheiden sich Patienten, denen eine aktive Sterbehilfe versagt wurde, für diese Option, wie eine Studie im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2008; doi:10.1136/bmj.39504.531505.25) zeigt.

Der Anteil aller Sterbenden, die vor ihrem Tod mit der expliziten Zielsetzung einer terminalen Sedierung mit Benzodiazepinen und/oder Morphinen behandelt wurden, ist in den Niederlanden zwischen 2001 und 2005 von 5,6 auf 7,1 Prozent gestiegen, wie Judith Rietjens und Mitarbeiter von der Erasmus-Universität in Rotterdam berichten.

Unter den Patienten, die in der letzten Lebensphase von Hausärzten versorgt wurden, hat sich die Rate der terminalen Sedierung sogar von 3,9 auf 6,6 Prozent erhöht. Am höchsten war sie jedoch mit 10 Prozent bei Menschen, die von Klinikärzten betreut wurden: Demnach erhielt jeder zehnte Patient, der in der Klinik starb, eine terminale Sedierung.

Gezählt sind hierbei allein Patienten, bei denen eine “Ende-of-Life”-Entscheidung getroffen wurde, bei denen also eine Lebensverkürzung in Kauf genommen wird. Innerhalb von vier Jahren ist die Zahl der Niederländer, die diese Form der Sterbebegleitung/Sterbehilfe wählten, um 1.800 Personen gestiegen, berichten die Public Health-Forscherin, die Fragebögen an 6.860 Ärzte verschickt hatte.

Der Rücklauf von 74 Prozent in 2001 und 78 Prozent in 2005 zeigt, dass niederländische Mediziner in dieser sensiblen Frage auskunftsbereit sind.

Während des gleichen Zeitraums nahm der Anteil der offiziellen Sterbehilfefälle um 1.200 Fälle ab – die Rate fiel von 2,6 auf 1,7 Prozent. Dies legt nahe, dass die terminale Sedierung zunehmend als Alternative zur Sterbehilfe gesehen wird.

Tatsächlich war bei jedem zehnten terminal sedierten Patienten vorher der Wunsch auf eine aktive oder passive Sterbehilfe abgelehnt worden. Ob die terminale Sedierung eine Form der Sterbehilfe (Lebensverkürzung) ist oder zur Sterbebegleitung (Palliation) gehört, ist umstritten und im Einzelfall schwer zu bestimmen.

Die Wahl der Medikamente liefert hier vielleicht Hinweise: In 83 Prozent benutzten die Ärzte primär Benzodiazepine, die das Leben im Allgemeinen nicht verkürzen. Allerdings erhielt etwa die Hälfte dieser Patienten zusätzlich Morphin.

Eine primäre Morphinbehandlung (ohne Benzodiazepine), was die Intention einer Sterbehilfe nahelegt, erhielten 13 Prozent der Patienten. Bei etwa der Hälfte der Patienten dauerte die terminale Sedierung weniger als 24 Stunden. Länger als eine Woche wurden nur sechs Prozent der Patienten sediert.


http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31797

© rme/aerzteblatt.de

Zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern in Deutschland

In Deutschland werden mehr Krankenhäuser an private Investoren verkauft als in anderen vergleichbaren Industrieländern. Der Marktanteil renditeorientierter Klinikkonzerne liege hierzulande inzwischen bei 14,1 Prozent, berichtet der „Tagesspiegel“ vom Samstag unter Berufung auf eine Erhebung der Gewerkschaft Verdi. Damit habe Deutschland selbst die USA mit einem Marktanteil von 14,0 Prozent überholt.

Höher sei die Rate nur noch in Frankreich, wo allerdings in den vergangenen zehn Jahren keine einzige Klinik mehr privatisiert worden sei. Außerdem gehörten die Häuser meist kleinen lokal verwurzelten Trägern, sagte Verdi-Experte Niko Stumpfögger. Kliniken mit über 70 Betten seien in Frankreich fast ausnahmslos in öffentlicher Trägerschaft.

Der deutsche Klinikmarkt werde von vier Konzernen beherrscht, sagte Stumpfögger. Dies seien die Rhön-Klinikum AG mit 31.800 Beschäftigten, die Fresenius-Helios Gruppe mit 30.000, die Asklepios Kliniken mit 28.200 und die Sana Kliniken AG mit 14.500 Beschäftigten. Eine Folge der zunehmenden Privatisierung könne die Abhängigkeit von diesen Konzernen werden, warnte der Experte.

Schließlich behalte die öffentliche Hand ihren Versorgungsauftrag. Bei drohenden Klinikschließungen müsse sie entweder einspringen oder die Bedingungen der Betreiber akzeptieren. © afp/aerzteblatt.de

Samstag, 22. März 2008

Euthanasie Luxembourg - Collège médical prise de position

copyright Luxemburger Wort vom 22. März 2008 - weitere Informationen unter www.wort.lu

Hiermit ist wohl die klarste Aussage, die bis dato gemacht wurde, publiziert worden!

Euthanasie Luxemburg NEIN


copyright Luxemburger Wort - 22. März 2008 mehr Informationen unter www.wort.lu

Und es gibt sie also doch! Leute die oeffentlich noch nein sagen und reagieren! Ein Hoffnungsschimmer!

Euthanasie in Luxemburg - Aerztevereinigung bezieht Stellung

copyright Luxemburger Wort vom 21. März 2008 Weitere Informationen auf www.wort.lu

Euthanasie Luxemburg - Keine Parteipolitik, wie bitte?

copyright Luxemburger Wort vom 21. März 2008 weitere Artikel unter www.wort.lu

Auch die CSV sollte aus dem Thema kein Wahlthema machen und versuchen sich anzupassen! Warum? Auch wenn eine Person da vielleicht meint, nicht modern genug zu sein, und seine eigene Parteikollegin MJF zwang ihre gemachte Aussage zurueckzunehmen betreffend des C von "Christlicher" Partei.????

Ich weise nochmal drauf hin, dass das hier ein persoenlicher Blog ist und kein politischer oder gar geschäftlicher!

Euthanasie - Luxemburger Erzbischof warnt vor aktiver Sterbehilfe

Luxemburg – Der Luxemburger Erzbischof Fernand Franck hat vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Großherzogtum gewarnt. Was in seltenen Grenzfällen plausibel erscheine, dürfe nicht zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung werden, erklärte Franck in einer öffentlichen Stellungnahme. Ein Recht auf Töten könne es nicht geben.

Ausdrücklich befürwortete der Erzbischof die sterbebegleitende Palliativmedizin. Schmerzen und Leiden dürften und sollten bis aufs Äußerste bekämpft werden. Das gelte auch noch dann, wenn das Risiko einer Lebensverkürzung beziehungsweise der Verlust des Bewusstseins in Kauf genommen werden müsse. Die harte Grenze zwischen Töten auf Verlangen und würdigem schmerzfreien Sterben dürfe man aber nicht aufweichen.

Im Februar hatte das Luxemburger Parlament in erster Lesung mit knapper Mehrheit die Zulassung von aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord beschlossen. Das Gesetz sichert Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu. Für den von Sozialisten und Grünen eingebrachten Entwurf stimmten 30 Abgeordnete, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Gleichzeitig billigte das Parlament einstimmig auch einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin.

Laut Votum des Staatsrates müssen beide Gesetze in zweiter Lesung erneut im Parlament beraten werden. Franck appellierte an die Abgeordneten, diese Denkpause zu nutzen. Dem Töten auf Verlangen müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Humanes Sterben heiße, an der Hand eines Menschen zu sterben und nicht durch die Hand eines Menschen.

© kna/aerzteblatt.de


Deutsches Ärzteblatt viele interessante Artikel unter www.aerzteblatt.de

Montag, 10. März 2008

Neuromarketing – Der gläserne Mensch

Sehen Sie was wir denken?

Was verbindet Marktforschung mit Radiologie? Herkömmliche Verfahren zur Untersuchung der Reizverarbeitung im Gehirn des Konsumenten stoßen an ihre Grenzen, da die Ergebnisse dieser Forschungsmethoden einen subjektiven Spielraum zur Interpretation der gewonnenen Daten lassen.

Modernste Technologien wie funktionelle Magnetresonanztomografie ermöglichen es, unterbewusstes Kaufverhalten zu analysieren – ein nicht unumstrittener neuer Aspekt des Marketings hat sich entwickelt.

Trotz genauer Marktforschung müssen jährlich rund 80 Prozent aller neu entwickelten Produkte nach kurzer Zeit wieder vom Markt genommen werden. So wichtig und richtig die heutigen Erkenntnisse der Psychologie und der empirischen Marktforschung sind, sie haben einen grundlegenden Mangel: Sie entstehen durch Beobachtung des Kaufverhaltens oder durch Befragung. Was dabei tatsächlich im Kopf des Kunden vorgeht, welche Motivations- und Emotionssysteme dabei tatsächlich im Gehirn
ablaufen und wie diese das Kaufverhalten steuern, bleibt diesen Forschungsrichtungen aber weitgehend verborgen.

Am derzeit in Wien stattfindenden Europäischen Radiologenkongress (ECR), bei dem rund 17.000 Experten aus über 100 Ländern tagen, werden neue Erkenntnisse und Entwicklungen auf dem Gebiet der Neuroradiologie vorgestellt und diskutiert.

So wurden am Kongress neue Studien an MRT-Scannern mit einer Feldstärke von 7.0 Tesla (T) vorgestellt. „Derzeitiger medizinischer Standard in unseren Spitälern sind 1,5 T Scanner und in zunehmendem Maße 3.0 T Scanner,“ erklärt Dr. Thomas Meindl, Institut für Klinische Radiologie, Ludwig-Maximilians-Universität München, und fügt hinzu, dass die Signalausbeute theoretisch linear mit der Feldstärke ansteigt und dass funktionelle Untersuchungen mit einer höheren Feldstärke die aktivierten Areale deutlich besser zur Darstellung brachten und zusätzlich auch neue Aktivitätsareale gefunden werden konnten, welche sich mit 1,5 T nicht darstellen ließen.

Mit noch höherer Feldstärke sollte daher ein nochmaliger Zuwachs an Aktivierungen verbunden sein.

So könnten kleine und kleinste anatomische Strukturen, welche an höheren kognitiven Leistungen, zu denen Entscheidungen im Markenbereich zweifelsohne gehören, beteiligt sind nachgewiesen werden. In den nächsten Jahren ist der Einsatz von Scannern mit einer Feldstärke von 7.0 T und mehr jedoch sicherlich noch einzelnen Forschungszentren vorbehalten. Es gilt noch viele v.a. technische Probleme zu lösen, bis diese Scanner zum breiteren Einsatz kommen können.

Neuromarketing ist eine interdisziplinäre Verknüpfung der Radiologie, Neurologie, Neuropsychologie mit der Marktforschung. Das Ziel des Neuromarketings ist es, ein besseres Verständnis der Zustände und Prozesse der Affekte und Kognitionen im menschlichen Gehirn und dadurch eine Ableitung über die wahren Bedürfnisse und Wünsche von Konsumenten zu erhalten.

Ethische Aspekte müssen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden. Durch die in den 90er Jahren entwickelte funktionelle Magnetresonanztomografie (fMR, fMRT) konnte die entscheidende Grundlage für diese neue Entwicklung geschaffen werden. Sie ist daher momentan die im Rahmen der marketingspezifischen Gehirnforschung am meisten beachtete Methode.

„Neuromarketing ist sicherlich ein Hype; dies liegt sicher in der Tatsache begründet, dass Firmen viel Geld für die Vermarktung eines Produkts ausgeben, ohne zu wissen ob die Werbung wirkt. Man erhofft sich objektive Informationen über die Wirkung der Werbung zu erhalten, unterstrich Dr. Meindl.

Die funktionelle Magnetresonanztomografie ist ein bildgebendes Verfahren zur Darstellung des Gehirns und seiner Funktion. Es besticht einerseits durch eine hohe räumliche Auflösung und andererseits durch die Möglichkeit aktive Hirnstrukturen zu erkennen. Die Methodik kommt ursprünglich aus der Medizin und dient primär der Darstellung pathologischer, krankhafter Prozesse des Gehirns.

Relativ früh wurde das Potential dieser Methode von der Psychologie erkannt und ergänzt die klassischen neuropsychologischen Verfahren der Probandentestung mittels Fragebögen zum Verständnis der Arbeitsweise des menschlichen Gehirns. Die Funktion vieler verschiedener kleiner und kleinster anatomischer Strukturen des Gehirns und ihre Interaktion während komplexer Denkprozesse konnten bisher identifiziert werden.

Im Unterschied zur herkömmlichen (strukturellen) Magnetresonanztomografie kann hier der Sauerstoffverbrauch von Gehirnarealen dargestellt werden, wodurch Rückschlüsse auf die Aktivität gezogen werden können. Mit Hilfe der hoch auflösenden Bilder können auch gedankliche Prozesse – also Wahrnehmungen und Gefühle – visuell dargestellt werden.

In dieser spezifischen Anwendung können bewusste oder unbewusste Kaufmotivation sowie Wirkungsweisen von Werbebotschaften bildlich festgehalten werden und ermöglichen Rückschlüsse auf die für das menschliche Gehirn ausschlaggebenden Reize.

Das Ziel des Neuromarketings ist somit ein besseres Verständnis von Affektabläufen und Prozessen im menschlichen Gehirn, die bislang unsichtbaren Zustände und Prozesse, welche die Entscheidung eines potenziellen Konsumenten für oder gegen ein Produkt steuern, zu erforschen und sie in Beziehung zu sichtbaren Verhalten zu setzen.

So löst die Darstellung von Produkten, mit denen sich ein Konsument stark identifiziert, ein anderes Aktivitätsmuster aus als Marken, die weniger im Bewusstsein eines Konsumenten verankert sind. Es konnte nachgewiesen werden, dass starke Produktmarken Bereiche aktivieren, die eine zentrale Rolle beim positiven emotionalen Bewerten von Handlungen spielen.

Je stärker ein Konsument emotional aktiviert wird, desto höher ist seine Aufnahmebereitschaft und desto besser seine Informationsverarbeitung. Der entscheidende Faktor ist, dass auf Emotionen basierende Handlungen „aus dem Bauch heraus“ stattfinden und im Nachhinein oft nicht logisch erklärt werden können.

Mit der Weiterentwicklung dieser Technologie könnte der Weg der Produkte von der Kommunikation über das Einkaufserlebnis bis in den Besitz des Konsumenten nachgezeichnet werden. Damit kann man zwar nichts an den Bedürfnissen des einzelnen Konsumenten ändern, wohl aber verstehen wie diese im Gehirn repräsentiert sind und wie Kaufentscheidungen entstehen.

Der Europäische Radiologenkongress (European Congress of Radiology, ECR) ist der jährlich stattfindende Kongress der Europäischen Gesellschaft für Radiologie (European Society of Radiology, ESR). Mit über 17,000 Teilnehmern aus mehr als 100 Ländern und rund 1,700 wissenschaftlichen Vorträgen ist der ECR die größte Radiologieveranstaltung in Europa.


-apa, ots -