Freitag, 2. Oktober 2009

Bundesbasisfallwert für Krankenhausleistungen vereinbart

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf einen Bundesbasisfallwert (BBFW) für 2010 geeinigt. Er beträgt 2.935,78 Euro. Damit stehen auch die Korridorgrenzen für die Landesbasisfallwerte fest. Die obere Grenze beträgt 3.009,17 Euro, die untere Grenze liegt bei 2.899,08 Euro.

Trotz der Einigung fordert der GKV-Spitzenverband, den Basisfallwert für Krankenhäuser zu kürzen. „Vor dem Hintergrund, dass in diesem wirtschaftlich besonders schwierigen Jahr die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhäuser um 7,5 Prozent auf rund 55 Milliarden Euro steigen, hoffen wir allerdings auf eine gesetzliche Absenkung der Basisfallwerte“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Nur so könne der Ausgabenanstieg im kommenden Jahr gebremst werden.

Diese Forderung weist die DKG entschieden zurück. In der Zuwachsrate für die Kliniken sei das Hilfsprogramm enthalten, dass die Löhne und Gehälter der zusätzlichen Beschäftigten in den Krankenhäusern nachholend finanziere. „Dies nun wieder in Frage zu stellen, wäre katastrophal: Der Abbau von Arbeitsplätzen und der Verlust von Kaufkraft wäre die zwangsläufige Folge“, argumentiert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Seiner Meinung nach wäre es geradezu grotesk, wenn Opel vier Milliarden Euro zur Sicherung von Betriebsstätten erhält und gleichzeitig den Krankenhäusern die für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendigen finanziellen Mittel genommen würden.

© hil/aerzteblatt.de Freitag, 2. Oktober 2009

Donnerstag, 1. Oktober 2009

Krankenhaus-Fallpauschalen für 2010 verabschiedet

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf ein neues Fallpauschalensystems 2010 geeinigt. Nach Angaben der Beteiligten enthält der überarbeitete Katalog acht zusätzliche und damit insgesamt 1.200 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen.

DKG, GKV-Spitzenverband und PKV sind überzeugt, damit eine sachgerechte und tragfähige Lösung gefunden zu haben, die den komplexen Anforderungen in der Krankenhausfinanzierung gerecht wird. Insbesondere die Abbildung aufwändiger Fälle sei geändert und verbessert worden. Auch die Definition von Zusatzentgelten wurde nach Aussage der Beteiligten erweitert. Für 2010 seien insgesamt 143 Zusatzentgelte vereinbart worden, 16 mehr als 2009.

Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2010 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 225 Krankenhäusern kalkuliert. Insgesamt standen dabei Daten von über drei Millionen Krankenhausbehandlungen zur Verfügung.

© hil/aerzteblatt.de