Mittwoch, 27. Februar 2008

Über Sterbehilfe und Euthanasie

von Uwe Nowak mit seiner freundlichen Genehmigung

www.uwenowak.de

Ziel dieser Arbeit ist es, zum Nachdenken und zur Diskussion anzuregen und die dazu notwendigen Informationen zu geben.

Mit diesem Begriff noch immer der Völkermord während des zweiten Weltkrieges verbunden, wo unter diesem Begriff alle Menschen, die als lebensunwert angesehen und vernichtet wurden. Gerade in Deutschland war desshalb eine Diskussion über diese Thematik sehr lange tabu, so dass eine sachliche und kritische Auseinandersetzung mit diesem Thema längst überfällig ist.

Da es bei einer so grundsätzlichen und wichtigen Diskussion von allgemeinem Interesse letztendlich kein absolut Richtig oder völlig Falsch gibt, werden am Ende immer Kompromisse aus verschiedenen Meinungen stehen. Entscheidend für die Qualität dieser Ergebnisse ist vor allem die ausreichende Beschäftigung mit nötigen Fakten und Informationen, auf denen die letztendlich gebildete Meinung fundiert.

In dieser Arbeit sollen einige Informationen gegeben werden. So wird zum Beispiel das zur Zeit in Deutschland existierende Recht erläutert. Dieses wirft einige Probleme auf, da zur Thematik Sterbehilfe kein eigener Paragraph existiert und diese Fälle durch § 212 (Totschlag) und § 216 (Tod auf Verlangen) beschrieben werden. Es sollen auch geschichtliche Fakten zur Euthanasie des aus dem Dritten Reich beschrieben werden, sowie Erfahrungen aus dem Ausland, die eine andere juristische Situation zu dieser Thematik haben.

Alle Informationen zu dieser Arbeit stammen aus dem Internet. Da aufgrund der große Auswahl nur ein Bruchteil der gegebenen Informationen verwertet werden konnten, sind diese selbstverständlich nach subjektiven Kriterien aufgrund meiner persönlichen Meinung selektiert worden.

Neben der reinen Darstellung von Informationen sollen aber auch einige persönliche Meinungen und Kommentare gegeben werden. Diese haben nicht den Anspruch, richtig oder allgemeingültig zu sein, jedoch sind sie es Wert, darüber nachzudenken.



Wichtige Paragraphen des StGB in Deutschland

Um über Sterbehilfe und Euthanasie reden zu können, muss man zuerst einmal den juristischen Hintergrund kennen. In Deutschland existiert kein eigener Paragraph zur Sterbehilfe. Daher werden die verschiedenen Fälle von Sterbehilfe durch die Paragraphen über Mord, Totschlag, Tod auf Verlangen und Unterlassene Hilfeleistung beschrieben. Diese Paragraphen des Strafgesetzbuches sind im folgenden aufgeführt.

§ 211 [Mord]
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 [Totschlag]
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 216 [Tötung auf Verlangen]
Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Der Versuch ist strafbar.

§ 323c [Unterlassene Hilfeleistung]
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Verschiedene Arten von Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe

Die direkte, aktive Tötung eines Menschen wird als aktive Sterbehilfe bezeichnet. Sie ist zum Zweck der schmerzlosen Tötung eines Sterbenden widerrechtlich und strafbar und wird nach dem § 212 StGB (Totschlag) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bestraft. Das Verlangen nach dem eigenen Tod des Patienten ändert nichts an der Strafbarkeit, jedoch wird die Tat dann nach § 216 StGB (Tod auf Verlangen) bestraft.

Bereits mehrere Male wurde im Bundestag die Abschaffung des § 216 StGB gefordert. Die Forderung wurde auf die Frage gestützt, warum es nicht möglich sein sollte dem Ernsthaften, bei vollem Bewußtsein geleisteten Todeswunsch zu entsprechen, da ja z.B. auch Selbstmord straffrei sei.

Aus praktischen Erwägungen wurde der Paragraph jedoch beibehalten, denn ansonsten hätte jeder wegen Totschlags angeklagte behaupten können, das Opfer hätte den Todeswunsch und müsste somit nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen werden.


Indirekte Sterbehilfe

Mit indirekter Sterbehilfe bezeichnet die Tolerierung eines verfrühten Todes aufgrund einer medizinischen schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen. Diese indirekte Sterbehilfe - auch als echte Sterbehilfe bezeichnet - ist nicht strafbar, da die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge einer anderen notwendigen Behandlung auftritt.

Denn die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen ist ein höherwertiges Rechtsgut als die Aussicht, unter schwersten Schmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen.

Passive Sterbehilfe

Als Passive Sterbehilfe wird der Verzicht auf lebenverlängernde Maßnahmen bezeichnet. Passive Sterbehilfe durch Sterbenlassen ist nur zulässig, wenn die ärztliche Behandlung das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben verletzen würde.

Man unterscheidet zwischen passiver Sterbehilfe im engeren Sinn (Sterbevorgang hat bereits eingesetzt) und im weiteren Sinn (keine unmittelbare Todesnähe). Während die Sterbehilfe im engeren Sinn ("Hilfe beim Sterben") straffrei ist, ist die Sterbehilfe im weiteren Sinn ("Hilfe zum Sterben") strafbar.

Wird passive Sterbehilfe ohne eine Willenserklärung des Patienten vollzogen, können sich die Garanten nach § 212 StGB (Totschlag) strafbar machen. Garanten sind nächste Familienangehörige wie Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Geschwister. Sie sind verpflichtet sich gegenseitig Beistand und Hilfe bei Gefahren für Leid und Leben zu leisten.

Zusätzlich kann es zu einer freiwilligen Übernahme von Schutz und Beistandspflichten kommen, wie etwa der Arzt durch seine ärztliche Behandlung. Dritte (Nichtgaranten) können sich nach diesem Paragraph nur strafbar machen, indem sie aktive Sterbehilfe leisten.

Ist der Wille des Patienten nicht zweifelsfrei zu erkennen, daß die Behandlung abgebrochen werden sollte, muß eine Motivforschung stattfinden. Mit Motivforschung wird die Erforschung des mutmaßlichen Willens des Kranken bezeichnet.


Beihilfe zum Selbstmord

Beihilfe zum Selbstmord bedeutet, einem Menschen einen Selbstmord zu ermöglichen, diesem jedoch muss den letzten Schritt überlassen. Beihilfe zum Selbstmord ist für Nichtgaranten nicht strafbar, jedoch muss dem Betroffenen nach Verlust des Bewusstseins nach §323c (Verpflichtung zur Hilfeleistung) geholfen werden. Eine Unterlassung der Hilfeleistung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.



Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung garantiert dem Patienten eine Behandlung nach seinem Willen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seiner Absicht zur weiteren Behandlung Ausdruck zu verleihen. In einem solchen Fall ist der Arzt an die Verfügung des Patienten gebunden und muss nach nach der im Vorfeld angefertigten Verfügungen des Patienten verfahren.

Der Wunsch nach einer Behandlung geschieht auf freiwilliger Basis, ein Patient kann jederzeit seine Behandlung abbrechen. Ist er dazu nicht mehr in der Lage, gelten die Dokumente, die er zuvor für diese Situation erstellt hat.

Problematisch sind auch teilweise nicht eindeutig definierbare Zustände des Patienten: Oftmals ist es aufgrund verschiedener Umstände nicht möglich zu bestimmen, ober der vom Patienten beschriebene Zustand, in dem er keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünscht, erreicht ist.



Sterbehilfe im Ausland

In fast allen Industrieländern regt sich verstärkt der Wunsch nach Formen der Sterbehilfe. Die unterschiedliche Handhabung der Sterbehilfe in den Ländern führt zu unzähligen Diskussionen. Aktive Sterbehilfe ist heute nur in sehr wenigen Ländern legal.


Niederlande:

In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe seit Anfang der 80er Jahre praktiziert. Obwohl auch dort kein Sterbehilfe - Gesetz besteht, das die Tötung auf Verlangen erlaubt, wird von der Strafverfolgung der "Todesärzte" abgesehen, solange sie sich nach einem Kriterienkatalog richten.

Nach diesem Kriterienkatalog, verfasst von der Königlich-Niederländischen Ärztevereinigung (KNMG), müssen die Ärzte folgende Regeln einhalten: "Der Todeskandidat muß seinen Wunsch zu sterben unbeeinflußt und bei klarem Bewußtsein erklärt haben. Sein Leiden soll schwer, ja unerträglich und durch keinerlei medizinische Maßnahmen zu lindern sein.

Vor dem Euthanasie - Akt soll der behandelnde Arzt einen Kollegen zu Rate ziehen und schließlich, nach vollbrachter Tat, den Justizbehörden einen Fallbericht zusenden."

Anfänglich wurde die Euthanasie - Praxis der Niederlande als pragmatisch und human gelobt, doch sie ist zunehmend ins Zwielicht geraten. Viele Kritiker halten die Euthanasie - Praxis der Holländer für ein mißglücktes und gefährliches Experiment, da zahlreiche Ärzte offenbar gegen die selbst auferlegten KNMG - Richtlinien verstoßen.

Ein Beispiel dafür ist, daß auch HIV - Infizierte, die noch keinerlei AIDS - Symptome aufweisen die Todesspritze erhalten. Des weiteren verzichtet man oft auf die Einwilligung der Todeskandidaten und auf die Dokumentation für die Justizbehörden. Mittlerweile ist die Euthanasie - Praxis in den Niederlanden wieder zu einem Streitpunkt geworden, und deshalb wurde der Plan, die Sterbehilfe gesetzlich zu verankern, aufgeschoben.


USA:
Durch Jack Kevorkian, der als "Dr. Death" bekannt gewordene amerikanische Arzt, ist die Sterbehilfe auch in den USA ein aktuelles Thema. Wegen seiner zweifelhaften medizinischen Experimente verlor er mehrfach seine Anstellung und konzentriert sich jetzt auf die Untersuchung von Sterben und Tod, speziell auf den unterstützten Selbstmord.

Bislang dürfen nur die Bürger der Bundesstaaten Oregon und New York das Recht auf aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. 1996 hatten zwei Berufungsgerichte die dort erlassenen Euthanasie - Bestimmungen für legal erklärt. Inzwischen jedoch wurden sie von Behindertengruppen und Lebensschützern angefochten und werden derzeit noch vom Supreme Court (Oberster Gerichtshof der USA) geprüft.

Amerikanische Verfassungsrechtler sind der Meinung, der Supreme Court werde die ihm abverlangte Entscheidung nach Kräften aufschieben, "bis zu diesem sensiblen Thema weltweit mehr Erfahrung vorliege". In 33 amerikanischen Bundesstaaten liegt ein Gesetz gegen ärztliche Sterbehilfe vor, 10 weitere Bundesstaaten stützen sich auf früher ergangene Urteile, die übrigen verfügen über keine klare Regelung.

Australien:
In der Provinz Northern Territory bewog ein liberales Sterbehilfegesetz erste todkranke Einheimische in den Norden des Kontinents zu ziehen. Das Gesetz erlaubt den Ärzten in Australien unheilbar kranke Patienten eine tödliche Injektion zu setzen. Obwohl das Gesetz erst am 1.Juli 1996 in Kraft trat, befanden sich schon mindestens zehn Menschen in Erwartung des "assistierten Selbstmordes."

Gesundheitsminister Fred Finch warnt vor überstürzten Aufbrüchen und sagt, daß wenigstens zwei Hausärzte vorher in die Hilfe zum Freitod einwilligen müßten. Euthanasie - Gegner befürchten durch die Regelung Australiens einen "One - Way - Tourismus" (Touristen aus aller Welt pilgern nach Australien, um dort die tödliche Injektion zu bekommen).


Österreich
Grundsätzlich gibt es in Österreich drei Tatbestände: Tötung auf Verlagen ist die Giftspritze mit Einverständnis des Patienten, also die aktive Sterbehilfe. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre geahndet. Beihilfe zum Selbstmord, die passive Sterbehilfe, wird ebenfalls mit einem Strafausmaß von 6 Monate bis 5 Jahre geahndet. Allerdings fällt es nach der österreichischen Rechtslage ebenfalls unter passive Sterbehilfe, einem todkranken Menschen auf dessen Wunsch den Giftbecher hinzustellen würde. Die Motive sind dabei uninteressant. Diese Materie ist klar geregelt.

Schwieriger ist die Rechtslage bei der Aushändigung eines todbringenden Giftes durch einen Arzt etwa. Dies könnte praktisch geschehen, wenn jemand "vorbauen" und für den Krankheitsfall mit einem tödlichen Medikament ausgerüstet sein will. Diese Aushändigung allein wäre "Versuch der Beihilfe zum Selbstmord" und für sich genommen nicht strafbar. Wenn der Patient das Gift dann aber einnimmt, dann wäre es Beihilfe zum Selbstmord und demnach strafbar. Eine genauere Beurteilung kann aber immer erst in Kenntnis des Einzelfalles erfolgen.



Euthanasie im dritten Reich

Seit Kriegsbeginn 1939 konnte unheilbar Kranken" der "Gnadentod" gewährt werden. In bestimmten Anstalten (z.B. Hadamar bei Limburg, Hartheim bei Linz, Zuchthaus Brandenburg) wurden vor allem Geisteskranke, Epileptiker, Körper- und Geistig behinderte zusammengezogen.

Vorerst galten diese Anstalten als Zufluchten für Geisteskranke, vor den sogenannten "Vollwertigen", wo den Kranken ein friedliches Leben unter ihresgleichen ermöglicht wurde. Hitlers Regierung bezeichnete damals seines Gleichen als "Vollwertige", wobei die Kranken als "Lebensunwerte" in der Bevölkerung hingestellt wurden.

Nach und nach wurden diese zum Teil nichtswissenden "lebensunwerten Menschen" von ihren "heimischen" Anstalten in größere Anstalten, z.B. Hadamar, gebracht. Oft mußte dabei Gewalt angewendet werden, da sich die Kranken aus Angst wehrten, obwohl sie Ziel und Grund des Transportes nicht kannten. Aus einigen Briefen von dort eingewiesenen Opfern kann man diese Angst erkennen. Zum Beispiel schreiben zwei Pfleglinge am 10. November 1940 an ihre Familien:

"[...] Ich lebe wieder in der Angst, weil die Auto wieder hier waren. [...] Das sind keine Vermutungen, das ist alles wahr, was ich berichte, die Regierung will nicht mehr so viele Anstalten und uns wollen sie auf die Seite schaffen. [...]"; "[...] Gestern sind wieder die Auto dagewesen und vor acht Tagen auch, sie haben wieder viele geholt wo man nicht gedacht hätten. Es wurde uns so schwer, daß wir alle weinten und vollends war es mir schwer, als ich M. S. nicht mehr sah. [...]" (Quelle: L. Schlaich, Lebensunwert ? Kirche und Innere Mission Württemberg im Kampf gegen die "Vernichtung lebensunwerten Lebens")

Unter anderem führten diese Massentransporte in die Anstalt Grafeneck, welche hundert Betten bereitstellte. Am Anfang sind pro Tag achtzehn Leute verstorben bzw. umgebracht worden. Im nächsten Monat steigerte sich die Zahl der Toten auf fünfundvierzig pro Tag.

Insgesamt beläuft sich die Zahl auf rund 2600 Tote in zweieinhalb Monaten. In diesen Sammelanstalten, wie Grafeneck, wurden sie durch Injektionen oder Vergasungen getötet. Den Angehörigen wurde jedoch mitgeteilt, daß ihre dort untergebrachten Familienmitglieder eines natürlichen Todes gestorben seien.

Trotz vorgetäuschten Bedauerns bemerkten die Ärzte in ihren Mitteilungsbriefen an die Angehörigen, daß das Leben der Verstorbenen sowieso auf die Dauer lebensunwert gewesen wäre. Die offenen Proteste Geistlicher beider Konfessionen führten im Herbst 1941 zur öffentlichen Einstellung der Ermordung von erwachsenen Heil- und Pflege - Insassen.

Auch Ärzte dieser Anstalten gaben ihre Bedenken an dieser Art der Tötung von Kranken bekannt. Einzeltötungen (wilde Euthanasie), Kindereuthanasie und Ermordung sogenannter "lebensunwerter" KZ-Häftlinge wurden jedoch fortgesetzt.

Durch die massenhaften Morde und deren Vertauschungen wurde im Volk großes Erstaunen und Mißtrauen geweckt. Ein die Menschen beängstigender Zug hemmungsloser Brutalität ließ sich nach und nach erkennen.

Dieser Eindruck entstand auch bei den Nachbarländern, was zu der Vertiefung des Völkerhasses und zu der Verlängerung des Zweiten Weltkrieges führte. Das nationalsozialistische Euthanasieprogramm war unabhängig von der Ausrottung der Juden und der Angehörigen der Ostvölker.



Diskussion über Sterbehilfe

Heutzutage ist in Deutschland die Frage, ob Sterbehilfe legalisiert werden soll, heftig umstritten. Selbstverständlich sind die unverzichtbaren Aufgaben der Medizin die Pflege, die menschenwürdige Unterbringung und die Schmerztherapie für ein zuendegehendes Leben. Ob jedoch künstliche Ernährung und die Infusion von Flüssigkeiten unverzichtbar sind, steht in Frage.

Die Entscheidung sollte nicht von politischen oder ökonomischen Überlegungen abhängig sein. Außerdem ist es nötig, daß die Diagnose widerspruchslos geklärt ist und daß grundsätzlich die Zustimmung des Betreffenden bzw. dessen Angehörigen eingeholt wird.

Auch stellen sich gewisse Fragen für die Ärzte und für die grundlegenden Bedingungen des Gesetzes der aktiven Sterbehilfe, wie: Was soll getan werden, wenn todkranke Patienten nicht bei Bewußtsein sind und damit entscheindungsunfähig? Welche Kriterien sind entscheidend für die Handlungsweise der Ärzte?


Wie sollen Ärzte die zutreffenden Entscheidungen mit ihrem Gewissen und mit dem geleisteten Eid des Hypokrates (der die ethnischen Leitsätze ärztlichen Handels enthält) vereinbaren?


Doch selbst wenn diese Bedingungen geklärt sind, ist die Frage, ob Euthanasie sinnvoll ist und erlaubt werden sollte, strittig. Einige halten sie für eine Möglichkeit, das Leben in Würde zu beenden.

Gegner der Sterbehilfe sind der Meinung, dass die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland die Gefahr birgt, dass es zu einer Massentötung, wie es in Deutschlands Vorgeschichte passiert ist, kommt, da die Ärzte das Recht hätten, nach ihrem Ermessen über das Leben des Patienten und dessen Ende zu entscheiden.

Außerdem glauben sie, dass die Legalisierung möglicherweise einen starken Sog auf lebensmüde Patienten ausübt, da die Perspektive, durch einen schnellen Tod alle Probleme lösen zu können, sehr verführerisch wirken könnte. Auch könnten alte Menschen sich dazu gedrängt fühlen, die Gesellschaft nicht mehr finanziell zu belasten und sich somit töten lassen zu müssen.

Sie senken, dass der Wunsch nach Sterbehilfe nur Defizite in der Lebenshilfe aufzeigt. Anstelle einer Legalisierung der Sterbehilfe plädieren sie für eine Verbesserung der Schmerzmedizin und der Betreuung am Lebensende.

Befürworter hingegen denken, dass Sterbehilfe notwendig sei um Menschen einen Tod in würde zu garantieren. Jeder Patient, dem der Selbstmord aus Gründen körperlicher Beeinträchtigung nicht möglich ist, muss sich ihrer Meinung nach töten lassen können. Der Tod sei das Recht eines jeden Menschen, schließlich sei Selbstmord auch nicht strafbar.

Auch sehen sie keine Gefahr, dass sich eine Massentötung wie im dritten Reich wiederholen könnte, wenn eine konkrete Regelung den Ärzten vorschreibt, in welchen Fällen aktive Sterbehilfe geleistet werden darf.

Außerdem halten Befürworter der Sterbehilfe es für unwahrscheinlich, dass sich lebensmüde Patienten vorschnell töten lassen. Denn die Entscheidung, sich töten zu lassen ist wie die Entscheidung, Selbstmord zu begehen, meistens eine gründlich überlegte und keine spontane Tat.

Sowohl Befürworter als auch Gegner der Euthanasie sind der Meinung, dass ein großes Defizit in dieser Thematik ist, dass es keinen Paragraphen zur Sterbehilfe gibt und diese somit durch andere Paragraphen nur unzureichend erfasst wird. Daher ist eine konkrete gesetzliche Regelung überfällig.

Es ist schwierig bei so einem umstrittenen Thema alle Standpunkte gleichermaßen zu berücksichtigen. Trotzdem ist eine gründliche Diskussion nötig, um eine gerechte Entscheidung treffen zu können. Schließlich hat jeder Mensch das Recht, zu leben; vielleicht auch das Recht, menschlich und bewußt zu sterben.


Quellenangaben
http://www.mkz.de/sterbehilfe/index.asp
http://www.m-ww.de/kontrovers/sterbehilfe.html

Samstag, 23. Februar 2008

Totentanz um das Euthanasiegesetz in Luxemburg


Leitartikel aus dem Luxemburger Wort (23. Februar 2008) auch unter www.wort.lu

Anmerkung von mir: Ich kopiere nicht wild rum um aus diesem Kapital zu schlagen, darauf sei auch eine asbl die sich damit beschäftigt, gleich hingewiesen.

Meine Blogs, und hauptsächlich dieser hier, handelt von einer Zivilisationskrankheit die "Krebs" genannt wird resp. einen Gehirntumor der nur 0,2% der Hirntumore ausmacht!


Eins habe ich jetzt aber sehr gut verstanden und ich hoffe meine Freunde auch, denen ich nach der letzten OP auf der StationC31 der Universitätklinikum Erlangen (Prof. Fahlbusch) immer wieder sagte: "Ich wünsche mich zurück nach Erlangen", hier ist es ja fast nicht zum Aushalten als Kranker!

Dasselbe nach dem Kontrollbesuch im INI Hannover, wo ich diesmal eine sehr kritische Freundin und Journalistin mich begleitet hat, weil sie im Hinterkopf auch dachte: Ich rede mir auch vieles schön.... diese Freundin war auch nur noch sprachlos und konnte mich sehr gut verstehen!

zu bemerken sei, dass diese Frau auch Dank guter und fähiger Aerzte hier in Luxemburg ihre Krebsoperationen gut überlebte.

Ich würde hier nicht mehr schreiben, wenn ein couragierter Dr.Goeser bei meinen 2 ersten Krebsoperationen in der Clinique Privée Dr.Bohler, MEHR als seine "Arbeit" getan haette und er mich auch in Richtung Erlangen (Prof.Fahlbusch) dirigierte.

Wir haben in Luxemburg Topaerzte.
Diejenigen die aber für die "Todesspritze" sind, (wie auch immer sie das mit ihrem Eid, resp. ihrem Gewissen verbinden wollen) brauchen ja nicht hier zu bleiben. Schweiz, Belgien und Holland erwarten noch tüchtige Arzte in dieser Hinsicht!

In der Ettelbrücker Klinik (ich wiederhole mich) sollte mal jeder hingehen und sich informieren über Palliativmedizin. Wenn man dies gesehen hat, schreibt man nicht mehr wie eine gewisse Dame "ich habe vor Freude getanzt am Dienstagabend", sondern man ist froh, dass diese Ärzte und viele andere auch (Esch) noch ein Gewissen haben!

Oder ist ein Gewissen bei vielen Leuten in der "Wegwerfgesellschaft Luxemburg" nicht mehr vorhanden?

Unter welchen SCHOCK die Abgeordneten aber die betroffenen Kranken und die älteren Leute setzen, ist ihnen wohl unklar! Dann sollten Sie sich vielleicht mal in der Bevölkerung umhören!
resp. die Bevölkerung informieren über den RIESENGROSSEN UNTERSCHIED zwischen Palliativmedizin und "Todesspritze".

Nicht jeder hat die kompletten Texte gesammelt seit Anfang der Diskussion. Mir wurde auch gesagt: "Das kommt NIE in Luxemburg"

Jetzt dürfen wir auf unseren Staatsrat hoffen!

Legalisierung der Euthanasie, wurde die wirklich gebraucht?

aus Luxemburger Wort (23.Februar 2008) auch unter www.wort.lu

Dr. Thill trifft wie immer den Nagel auf Kopf!!!!
Wer bis dato nicht weiss, wie "Palliativmedizin" aussieht, waere gut beraten diese Station im Klinkum St Louis Ettelbrueck näher anzusehen.

Für mich persönlich, die während 6 Monaten fast tagtäglich genau auf dieser Station ein- und ausging, kann nur sagen: "Ja, hätte jeder Mensch noch diese Möglichkeit (wir suchen unseren Todeszeitpunkt ja bekanntlich nicht selbst aus!) Hut ab für diese Mediziner und das Pflegepersonal!

Wieso brauchen wir eine "Todesspritze"? Genau das frage ich mich auch?
Wird man als "Krebskranke" wie ich es halt auch bin, als Kostenfaktor angesehen?

Kann ja wohl nicht sein, da Geld genug da ist um den "lebenstüchtigen" voll im Arbeitsleben stehenden Alkoholiker (ob Arbeiter, Staatsbeamter, Richter usw) Kuren in Privatkliniken in Deutschland zu gewähren, sie dürfen auch wieder rückfällig werden, Szenario von vorne...

idem mit dem Rauchen: wer selbst aufhören will, soll dies tun, doch wieso wird dann noch eine staatliche Beihilfe beziehlt (besitzt der Mensch wirklich keinen festen Willen mehr)?

Zu einem weiteren Punkt, möchte ich mich hier an dieser Stelle und heute nicht auslassen!

Ich persönlich wäre froh, wenn ich mit einigen diesen Politiker die laut mit JA gestimmt haben, eine Diskussion haben könnte? oder sie mal mitnehmen!

Abschliessend, Luxemburg hat den "Bon sens" zu Grabe getragen!
Armes reiches ? Luxemburg

Freitag, 22. Februar 2008

Euthanasie á Luxembourg - "la belle mort"


"Ces marchands d'illusions qui veulent nous vendre, á tout prix, n'ont jamais rien compris, ni à la vie ni à la mort"..."


Dr. George Erasme Muller


photo MaP

Euthanasie Luxemburg - jetzt "Sterbehilfetourismus"

Luxemburger Wort Auszug 22.02.2008 auch unter www.wort.lu copyright

Diese Aussage vom Sterbehilfetourismus gibt schon zu denken!
Sicherlich: Jedem steht ein "Recht auf würdiges Sterben" , nur werden WIR vorher gefragt?
Hier geht es nicht um einen Konsumartikel, was einige schier vergessen!


Aussagen wie "Wenn die Euthanasie nicht hier legalisiert worden waere, waere ich zum Sterben nach Belgien gegangen"!.
Bitte schön, wenn man dafür Zeit hat sich den Ort auszuwählen!
Besteht ein "Spezialdraht" bei solchen Menschen? Sicherlich nicht!

Haben viele Menschen vergessen, dass sie den Tod nicht steuern koennen, wie SIE wollen!

Der heute noch Gesunde, und laut mit JA gestimmten oder dazu beigetragen! kann morgen schon in die Lage kommen, dass er sich verflucht, jemals für das menschenverachtende Gesetz plädiert zu haben!

Um das hier zu schreiben, muss man nicht "Paafepaak" sein, sondern nur vernünftig nachdenkender Mensch!

Oft muss man selbst schwerkrank werden, bevor man den Wert des Lebens und des Todes begreift! ... mir ging es naemlich so!

Euthanasie Luxemburg Dr. Robert Thill-Heusbourg

Schriftliche Stellungnahme von Dr. Robert Thill- Heusbourg zum Thema Euthanasie aus Luxemburger Wort - 22.02.2008 auch unter www.wort.lu
copyright

Donnerstag, 21. Februar 2008

Euthanasie in Luxemburg Staatsrat jetzt gefordert

Luxemburg 21-02-2008: Auszug Luxemburger Wort auch unter www.wort.lu

Jetzt bleibt nur abwarten und hoffen, dass der Staatsrat der Palliativmedizin ein komplettes OK gibt, aber die "Licence to kill" sprich EUTHANSIE Gesetz kippt!

Andere Staaten in denen die Euthanasie betrieben wird, wollen wieder abschaffen, da einfach zuviel Spielraum für Missbrauch gelassen wird, nur Luxemburg will jetzt einführen. BRAVO!

Nicht zu schweigen von den Ärzten! Wer die verschiedenen Videoaufzeichnungen, Leserbriefe, Aufrufe von Mediziner und Ethiker verfolgt hat, dürfte die breite Meinung der luxemburgischen Ärzte zum Thema Euthanasie kennen!

Ein Armutszeugnis für einen Staat!
Luxemburg liegt führend bei Gehälter - liegt an der Spitze bei Alkoholmissbrauch - aber auch führend bei Suizid.

Palliativmedizin ja , Euthanasie NEIN!

Euthanasie Luxemburg Leon Zeches Leitartikel LW

Vor dem Euthanasie Gesetz in Luxemburg - Leitartikel von Herrn Leon Zeches, Luxemburger Wort auch unter www.wort.lu
copyright

Dem bleibt wohl nicht viel hinzuzufügen! Dieser Blog wurde ja nicht von einem "Gesunden" geschaffen als Information und nicht als Hetze! und wir wollten uns aus dem politischen Geschehen komplett raushalten, sondern die an Krebs, resp. an boesartigen Gehirntumoren erkrannten eine Informationsquelle schaffen.

Mittwoch, 20. Februar 2008

Euthanasie Luxemburg Petition und Mitteilung der LSAP

http://www.ipetitions.com/petition/euthanasie-luxembourg/


Palliativmedizin JA!

EUTHANASIE NEIN!... wer solch frommen Sätze schreibt kann nicht schwer krank gewesen sein, oder es gar sein!

Nur das Gerechte im Leben ist, dass Morgen die so grossen Befürworter selbst in eine solche Lage kommen können durch Krankheit, Unfall ... und dann sicherlich froh wären, sie hätten NUR für Palliativmedizin aber nicht für die "Endlösung", sprich Euthanasie gezeichnet!


Die Pressemitteilung kommt mir als "Laien", der leider nun mal krank ist, so vor, als würde hier alles in einen Topf geschmissen! Ist man sich da den Konsequenzen bewusst?

Was fordert man von Ärzten?

und was kommt als Nächstes? Wie sagte heute mein Vater, 86 Jahre: das ist mal der Anfang, danach kommen sie bestimmt auf die Idee ein Gesetz zu bringen: Männer duerfen nur noch 70, Frauen 80 Jahre alt werden, ansonsten sind keine Rentengelder mehr da!

Lassen wir hoffen, dass der Mann nicht Recht hat! Dies ist einer von der Sorte, die noch im Krieg den Kopf hingehalten, damit wir uns heute noch "selbst" regieren duerfen und nicht an Deutschland annektiert wurden!



Pressemitteilung der Femmes Socialistes 14.2.2008

Im Hinblick auf die anstehende Abstimmung in der Abgeordnetenkammer über den Gesetzesvorschlag zur Entkriminalisierung der Euthanasie, hoffen die Femmes Socialistes auf einen positiven Ausgang, der folglich jedem ermöglichen würde, seinem eigenen Willen und seinen eigenen Überzeugungen nach zu sterben.

Einzig und alleine die Möglichkeit der palliativen Behandlung am Ende des Lebens, käme einer Diskrimination all jener gleich, die eine aktive Sterbehilfe als Behandlung bevorzugen. Jedem muss die Freiheit garantiert sein, über seinen eigenen Tod zu verfügen.

Des Weiteren sind die Femmes Socialistes davon überzeugt, dass der Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Lydie Err (LSAP) und Jean Huss (Déi Gréng), im Gegensatz zu verschiedenen Aussagen von Euthanasiegegnern, kein Spielraum für Missbräuche lässt.

So ist die Anwendung der Euthanasie nur unter streng geregelten Bedingungen möglich und einzig und alleine der Betroffene entscheidet über seinen Tod. Auch ist kein Arzt verpflichtet diesem Wunsch seines Patienten Rechnung zu tragen.

Es ist demnach an der Zeit, die Möglichkeit der Euthanasie in Luxemburg einzuführen.

Euthanasie Luxemburg Luxemburger Wort Leitartikel


Wir gehen hier auch noch auf den Leserbrief von Dr. Georges Erasme Muller ein:

In Deutschland wurde Euthanasie von manchen Ärzten als wünschenswert zur "Vernichtung lebensunverwerten Lebens" angesehen.

1939 hatte Hitler dann keine Schwierigkeiten, ein Euthanasieprogramm anzuordnen, dem über eine Million Kranke in Deutschland zum Opfer fielen" und das nach vilen mutigen Protesten von Kirche, Ärzten, Pflegern gestoppt wurde. Die in Euthanasie spezialisierten Ärzteteams wurden beinahe lückenlos in der Durchführung des Holocaust übernommen. (Zitat aus dem Leserbrief)


WO BLEIBT IN LUXEMBURG das Recht auf Leben! .. wieso wird der Bürger nicht in einer SEIN LEBEN betreffenden Frage,- nein GESETZ: , nicht per REFERENDUM gefragt! und nicht nur 60 !!!! Abgeordnete!

Wenn diese bejahenden Politiker persönlich diesen Wunsch verspüren, bitteschön, IHR könnt mit Eurem Leben machen was ihr wollt, nur nicht über das Leben Eurer Wähler resp. Bürger BESTIMMEN!!!!

Wenn dies kein Skandal ist !
LUXEMBURG wir sind tief gesunken!

Euthanasie Luxemburg Missbräuche nicht ausgeschlossen

ohne Worte könnte man schon alleine bei dem Paragraphen hier sagen: "Missbräuche nicht ausgeschlossen".
Palliativgesetz - Euthanasiegesetz : EIN KLARER WIDERSPRUCH
JA zur Palliativmedizin - klares NEIN zur "staatlichen authorisierten Sterbehilfe"!
Wo bleibt hier ein REFERUNDUM
werden die Luxemburger Bürger entmündigt und lassen einfach 60 Volksvertreter über Ihr Leben entscheiden!???
Das darf doch wohl alles nicht wahr sein!

Bitte mal genau die Gesetzestexte durchlesen!!!

Euthanasie Luxemburg Luxemburger Regierung wählte "Licence to kill"

Ein knappes Ja für die Euthanasie in Luxemburg, das grösste Armutszeugnis dieser Regierung!

Hier geht es um das Leben der Bürger, um das jetzt per Gesetz ! und bitte nicht so geregelt wie in der Schweiz oder den Niederlanden, sondern noch liberaler!!!!!! (Entwurf Huss-Err) am ENDE ENTSCHIEDEN WIRD! und zwar nicht mehr von UNS... sondern wir sind "Willkür" ausgeliefert!

In einer "Leistungs"-gesellschaft, wo eh ein kranker oder alter Mensch "zur Last wird".
Sorry, Ihr lieben Abgeordneten die mit JA gestimmt habt, aber das Ganze erinnert wie in vielen Leserbriefen im Luxemburger Wort (www.wort.lu ) an eine Zeit, wo unsere Väter sich erinnern.

Die Politiker die mit JA gestimmt haben, sollten mal ihr Gewissen fragt (falls mal Zeit bleibt, oder sowas noch heute modern ist, oder überhaupt vorhanden)!

Euthanasie Luxemburg Leserbrief LW vom 9 Februar 2008

EUTHANASIE in Luxemburg - Leserbrief LW vom 9.2.2008
dem ich vollkommen Recht geben kann und mit mir sicherlich viele Andere
Nur wir werden nicht gefragt!
Wir lassen 60 "Volksver"treter"" über unser Los entscheiden!

Sonntag, 17. Februar 2008

Prof. R. Fahlbusch - Neuronavigation INI Hannover

Ziel der Neuronavigation, in Verbindung mit dem Einsatz von Hochfeld- Magnetresonanztomographie zur intraoperativen Bildgebung, ist, durch die erhöhte Präzision während eines Eingriffs sowie das verbesserte Verständnis der individuellen Anatomie, insbesondere unter Einbindung funktioneller Methoden, gewisse Operationen überhaupt erst zu ermöglichen und darüberhinaus neben einer Verkürzung des postoperativen Verlaufes eine Reduktion der Morbidität zu erzielen.

Neuronavigation
Seit Februar 2007 ist der neue Op mit dem offenen 1.5T MRI Siemens Espree (Projektleiter Prof.Dr.Fahlbusch) im INI Hannover in Betrieb

Die Neuronavigation wird bei Operationen von Tumoren und Angiomen in eloquenten Hirnarealen, im Rahmen der Epilepsiechirurgie, bei der Schädelbasis- und Sellachirurgie sowie zu Biopsien und interventioneller Therapie eingesetzt.

Dabei bietet die intraoperative Kernspintomographie die Möglichkeit zur Resektionskontrolle, sowie die Anwendung interventioneller Methoden.

Das Erstellen intraoperativer Bilder für die Neuronavigation ermöglicht die Kompensation des während der Operation auftretenden Brain-Shift.


www.neurosurge.de
copyright Prof. Fahlbusch

Brainlab iPlan® BOLD MRI Mapping

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BrainLAB is the only company to offer an FDA-approved combination of BOLD MRI functional imaging with detailed diffusion tensor imaging (DTI) for use in the OR and navigated neurosurgery. The integration of both of these imaging modalities provides not only vital functional areas but also the eloquent white matter structures.

The result is a comprehensive functional planning suite, providing completely new insights into surgical anatomy for improved planning that will set the standard for the future of functional neurosurgery.

See more about the BrainLAB FiberTracking solution www.brainlab.com
©2008 BrainLAB AG.

Mittwoch, 13. Februar 2008

Moderne Computertomographen sind ein wichtiger Schritt

LR Stöger treibt Optimierung der Früherkennung und Versorgung von Herzerkrankungen voran

Nach mehrmonatiger intensiver Vorbereitungsarbeit ist nun jenes Konzept fertig, auf dessen Basis bis Herbst heurigen Jahres ein Expertenteam im Auftrag von Gesundheits-Landesrätin Dr.in Silvia Stöger einen Gesamtplan zur Optimierung der akuten Herzinfarktversorgung und der Verbesserung der Früherkennung bei Herzkrankheiten erarbeiten wird. "Dabei müssen vor allem regionale Unterversorgungen beseitigt werden. Ein wichtiger Schritt ist die Versorgung mit hochmodernen Geräten", betont Stöger. "So ist es unabdingbar, dass Schwerpunktspitäler über Herz-Computertomographen verfügen."

Vor drei Monaten wurde in der Sitzung der OÖ. Gesundheitsplattform auf Antrag von Landesrätin Stöger die Anschaffung eines sogenannten Doppelkopf-64-Zeilers für das Landeskrankenhaus Steyr beschlossen. Mit diesem Computertomographen kann die Früherkennung von zahlreichen Herzkrankheiten massiv verbessert werden, in vielen Fällen können damit tödliche Herzinfarkte verhindert werden.

Das gelte insbesondere für die meist untypischen und daher oft nicht erkannten Infarkt-Warnsignale bei Frauen, erläutert Stöger und fordert: "Als nächstes sollten daher auch in den Schwerpunktkrankenhäusern Vöcklabruck und Ried/Innkreis derartige Geräte installiert werden."

Beim Gesamtplan zur Herzerkrankungsversorgung werden drei Experten-Arbeitsgruppen konkrete Empfehlungen dazu ausarbeiten, wie von der Früherkennung bis zur Akutversorgung im Krankenhaus die Zeitabläufe, der Akut-Transport und die strukturelle Organisation (Geräte, Personal, Behandlungspfade) verbessert werden können.

- dpa-

Dienstag, 12. Februar 2008

Helsinn Healthcare SA gibt Einführung von Aloxi® (Palonosetron) in Großbritannien bekannt

Helsinn Healthcare SA, eine schweizerische Pharmagruppe, ist erfreut, die heutige vorzeitige Einführung von Aloxi® (Palonosetron-Hydrochlorid) bekannt zu geben, ein Medikament zur Behandlung von chemotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen der neuen Generation, durch den lokalen Partner der Gruppe, Maelor plc, eine fachklinische Pharmagruppe.

Aloxi® ist ein patentierter 5-HT3-Antagonist der zweiten Generation, der sich durch seine hohe Anfangswirkung und Aktivitätsdauer auszeichnet. Aloxi® erhielt 2005 in Europa eine zentralisierte Registrierung mit einer Indikation für die Vorbeugung von akuter Übelkeit und Erbrechen in Verbindung mit hochemetischer Krebs-Chemotherapie und der Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen in Verbindung mit mäßig emetischer Krebs-Chemotherapie.

Seit der Einführung von Aloxi® in den USA und Ländern Europas setzte sich das Medikament mit großem Erfolg im antiemetischen Markt durch. Der britische 5-HT3-Markt belief sich im September 2007 auf £50 Mio. in IMS-Zahlen.

"Wir sind über die Fortschritte höchst erfreut, die von Maelor erzielt wurden, seit dem Vertragsschluss über den Vertrieb von Aloxi® in Großbritannien mit dem Unternehmen am 29. Oktober 2007, der zu einer vorzeitigen Einführung führte. Es ist uns eine große Freude mit einem so engagierten und professionellen Partner wie Maelor daran zu arbeiten, britischen Patienten und der medizinischen Gemeinschaft die Vorteile von Aloxi® zu offerieren," so Dr. Riccardo Braglia, CEO von Helsinn Healthcare SA.

Tim Wright, CEO von Maelor, dazu: "Wir sind sehr erfreut, die vorzeitige Einführung von Aloxi® bekannt geben zu können. Die Einführung dieses einzigartigen antiemetischen Medikaments verläuft in einer Linie mit unserer Kernstrategie hinsichtlich des Erwerbs von fachklinischen Pharmaka und deren raschen Weiterentwicklung, wie wir dies bei unserer Plasmaersatz-Marke Volpex unter Beweis gestellt haben. Die heutige Einführung ist die erste in einer groß angelegten Reihe bevorstehender Einführungen von klinischen Pharmaka, die Maelors starke Ertragskraft weiter vorantreiben werden.

Über chemotherapieinduzierte Übelkeit und Erbrechen (CINV) Laut Schätzungen leiden 85 % aller Krebspatienten, die sich einer chemotherapeutischen Behandlung unterziehen, potenziell unter CINV. CINV kann zu einer Verzögerung oder Unterbrechung chemotherapeutischer Behandlungen führen. Der Bereich unterstützende Pflege erlangt rasch zunehmende Bedeutung, Patienten dabei zu helfen, mit unerwünschten Nebenwirkungen von Krebstherapien wie der Chemotherapie fertig zu werden.

Mit guten unterstützenden Medikamenten sind Krebspatienten in der Lage, Krebsbehandlungen bis zu einem größeren Ausmaß zu tolerieren, was die Chancen eines erfolgreichen Abschlusses des Behandlungsverlaufs bei einer gleichzeitig erhöhten Lebensqualität vergrößert.

Über Aloxi®

Aloxi® ist ein selektiver 5-HT3-Rezeptor-Antagonist, der zur Prävention von CINV entwickelt wurde, mit einer langen Halbwertzeit von 40 Stunden und mindestens 30-fach höherer Rezeptor-bindender Affinität als gegenwärtig erhältliche Präparate. In der Praxis bedeutet dies, dass Aloxi® im Unterschied zu Produkten der Konkurrenz, welche mehrfach verabreicht werden müssen, nur einmal pro chemotherapeutischem Behandlungszyklus verabreicht werden muss.

Seit der Einführung des Präparats in den USA im September 2003 wurde Aloxi® mehr als 6,9 Million Mal erfolgreich angewendet. Es erwies sich, dass das Präparat bei der Vorbeugung von akutem und verzögerten CINV in Verbindung mit mässig emetischen Krebs-Chemotherapien, anschlägt. Weitere Informationen über dieses Präparat erhalten Sie auf unserer Website: www.aloxi.com.

Über MAELOR plc

Maelor plc (AIM:MLR) ist eine rasch wachsende fachklinische Pharmagruppe, die im Alternative Investment Market ("AIM?) gehandelt wird. Die Strategie der Gruppe ist Wachstum durch die Kombination des Erwerbs von Produkten und Unternehmen, die eine dynamische Entwicklung vorweisen, mit der Vermarktung dieser Vermögenswerte. Dank ihrer Fokussierung auf den fachklinischen Sektor bringt die Maelor-Gruppe ihre Expertise sowohl bei Medikamenten als auch bei medizinischen Geräten voll zum Tragen und erzeugt auf diese Weise Wachstum. Maelor mit Hauptsitz in Großbritannien vermarktet sein Portfolio direkt im Vereinigten Königreich.

Die Gruppe operiert zudem international mittels eines ausgeprägten Vertriebsnetzwerkes. Maelors aktueller Schwerpunkt liegt in der Intensiv- und Notfallmedizin, Neurologie und Onkologie. Zu den führenden Marken von Maelor gehören im Bereich Intensiv- und Notfallmedizin: Volpex® (Plasmaersatz), Cryogesic® / Dermogesic[TM] (Cryo-Analgetikum), Haemopressin® (Oesophagus-Varizen), ISOplex® (isotonischer Plasmaersatz)

Neurologie: Mysoline® (Primidon), ein Präparat, das gegenwärtig für die Behandlung von Epilepsie verwendet wird und das Maelor zur Behandlung von essentiellem Tremor entwickelt, eine schmerzhafte Erkrankung, an der nach Schätzungen eine von 25 Personen im Alter von über 40 Jahren leiden, für die Primidon eine von nur zwei empfohlenen Therapien ist.

Onkologie: Cryogesic®, 5 FU (orale Chemotherapie) und seit kurzem Aloxi® (chemotherapieinduzierte Übelkeit und Erbrechen) Produkte, die außerhalb des klinischen Schwerpunkts der Gruppe liegen oder sich in einem Frühstadium der Forschung befinden, werden als Vertriebslizenzen vergeben, darunter das erfolgreiche OptiFlo[TM], Catheter Maintenance Solutions, ein Warenzeichen von C.R. Bard Inc oder einer Tochtergesellschaft (von Bard Limited) und Micelle Nanotechnology, ein Produkt im Frühstadium für interstitielle Harnblasenentzündung (von Plethora Solutions Limited). Wenn Sie mehr über Maelor erfahren möchten, besuchen Sie die Website des Unternehmens unter www.maelor.plc.uk.

Über HELSINN HEALTHCARE

HELSINN ist eine private pharmazeutische Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in der Schweiz. Das Kerngeschäft des Unternehmens besteht in der Lizensierung von Pharmazeutika in den Anwendungsbereichen unterstützende Krebsbehandlung, Onkologie, Schmerzen und Entzündungen sowie im Magen-Darm-Bereich. Die Geschäftsstrategie ist die Lizenzierung neuer chemischer Wirkstoffe in einer frühen Entwicklungsphase, um dann die Entwicklung von den vorklinischen und klinischen Studien und der CMC-Entwicklung bis hin zur Marktzulassung für strategische bedeutende Märkte (USA und Europa) weiterzuführen. Anschliessend erteilt Helsinn den jeweiligen Partnern seines weltweiten Vertriebsnetzes die Vertriebslizenzen für das jeweilige Produkt. Die Wirkstoffe der Pharmazeutika und die fertigen Arzneimittel werden am cGMP-Helsinn-Standort hergestellt und an Kunden weltweit ausgeliefert. Die Schwerpunkte der Helsinn-Chemiesparte liegen in der Entwicklung moderner chemischer Herstellungsprozesse und der Produktion anspruchsvoller Zwischenprodukte, pharmazeutischer Aktivstoffe (API) und hochwirksamer Aktivstoffe (HPAI), sowohl für die Helsinn-Unternehmensgruppe als auch deren Lizenzpartner. Weitere Informationen über HELSINN finden Sie unter www.helsinn.com.


d-pa-

Sonntag, 10. Februar 2008

Solstice Neurosciences, Inc. veröffentlicht Firmenstellungnahme zur Frühwarnung der FDA

Die Sicherheit von Patienten, die mit Myobloc(R) (Botulinumtoxin Typ B) Injectable Solution behandelt werden, war schon immer oberste Priorität für Solstice Neurosciences, Inc. ("Solstice"). Wir unterstützen die Aufklärung und Ausbildung von Ärzten über die korrekte Anwendung dieses Produktes gemäss der Arzneimittelbeschreibung.

Entsprechend aller bestehenden Vorschriften benutzen wir ein effizientes System zur Überwachung und Meldung von Nebenwirkungen an die Behördenstellen.

Die Hersteller von Botulinumtoxinen haben vor kurzem die Sicherheitsinformationen der FDA übermittelt. Nach Review dieser Informationen und anderen Daten gab die Arzneimittelzulassungsbehörde im Rahmen einer Frühwarnung (Early Communication) bekannt, dass "dies nicht bedeutet, dass die FDA zum Schluss kam, zwischen den Wirkstoffprodukten und den aufgekommenen Sicherheitsbedenken bestünde ein ursächlicher Zusammenhang."

Solstice unterstützt die Prüfung von Botulinumtoxinen durch die FDA und wird die FDA mit allen nötigen zusätzlichen Informationen versorgen.

Informationen zu MYOBLOC

MYOBLOC ist das erste Medikament, das in den USA zugelassen wurde, um die schwerwiegenden Symptome von zervikaler Dystonie zu reduzieren, nämlich eine abnorme Kopfhaltung und die damit einhergehenden Schmerzen. Nach Injektion in den betroffenen Muskel unterbricht Botulinumtoxin Typ B die Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin an die motorischen Nerventerminale und entspannt dadurch den Muskel.

Die Zulassungen in den USA, EU und Kanada basierten auf den Ergebnissen von randomisierten, multizentrischen, doppelblinden, Plazebo-kontrollierten Studien bei erwachsenen Patienten mit zervikaler Dystonie.

MYOBLOC ist als injizierbare gebrauchsfertige Injektionslösung in drei Einzeldosisampullen zu jeweils 0,5 ml (2.500 U), 1,0 ml (5.000 U) und 2,0 ml (10.000 U) erhältlich. Ungeöffnet bleibt MYOBLOC nachweislich stabil bei einer Lagertemperatur von 2-8 Grad Celsius. Eine Haltbarkeitsdauer von 36 Monaten wurde in der EU bewilligt, in den USA und Kanada wurden 48 Monate bewilligt.

Informationen zu Solstice Neurosciences, Inc.

Solstice Neurosciences, Inc. ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das im Jahr 2004 gegründet wurde. Es konzentriert sich auf die Entwicklung, Herstellung, Verkauf und Vermarktung von Spezialprodukten. Das erste Produkt von Solstice, MYOBLOC, ist das einzige Botulinumtoxin vom Typ B, das Ärzten und Patienten gegenwärtig auf der ganzen Welt zur Verfügung steht. MYOBLOC wird in den Vereinigten Staaten verkauft und ist in Kanada zugelassen. Es wird ausserdem in Europa unter dem Namen NeuroBloc verkauft und vertrieben. MYOBLOC ist als Medikament für Patienten mit zervikaler Dystonie (CD, Cervical Dystonia) angezeigt, um die schwerwiegenden Symptome von CD, eine abnorme Kopfhaltung und die damit einhergehenden Schmerzen, zu reduzieren. Weitere Informationen über Solstice Neurosciences, Inc. finden Sie auf der Website www.solsticeneuro.com.

Myobloc(R) ist ein registriertes Markenzeichen der Solstice Neurosciences, Inc.

Website: www.solsticeneuro.com


- dpa-

Samstag, 9. Februar 2008

zum Thema Euthanasie in Luxemburg

aus Luxemburger Wort "Briefe an die Redaktion" Samstag, 9. Februar 2008
Luxemburger Wort auch ueber www.wort.lu erreichbar

Freitag, 8. Februar 2008

Gesundheitsakte: Persönliche Notfalldaten erleichtern schnelle Hilfe

Tag des europäischen Notrufs 112 am 11. Februar 2008

Mediziner sind sich einig: Ereignet sich ein Notfall, entscheidet die schnelle Hilfe darüber, ob ein Patient überlebt oder wie stark sich Folgeschäden ausprägen. Sanitäter und Rettungsärzte wissen das und sind bei ihren Einsätzen minutenschnell vor Ort.

Und: Persönliche medizinische Informationen können im Ernstfall lebensrettend sein. "Jetzt kann jeder Einzelne diese Arbeit in eigener Sache zusätzlich unterstützen und für den Fall der Fälle vorsorgen", betont Bernhard Voita, Geschäftsführer der InterComponentWare AG (ICW) Österreich.

Die Basis dafür bietet die von ICW seit kurzem auch in Österreich angebo­tene, webbasierte LifeSensor Gesundheitsakte. Wer eine solche Akte anlegt, kann neben unterschiedlichsten Angaben (z.B. Befunde, Diagno­sen) und Dokumenten (z.B. Röntgenbilder) auch Notfalldaten hinterlegen. So liefern Informationen über Vorerkrankungen, Operationen, Allergien und Medikationen wichtige Hinweise für eine effiziente Notfallversorgung.

Wird ein Notfallpatient in einem Krankenhaus eingeliefert, kann das Klinik­personal die LifeSensor Notfall-URL www.sos-lifesensor.com aufrufen. Mit Hilfe des Notfallcodes, der auf einer persönlichen Notfallkarte aufgedruckt ist, stehen sofort die wichtigsten medizinischen Daten des Patienten zur Verfügung.

Für jeden Aktenbesitzer ist es wichtig, die persönliche Notfall­karte mit dem Notfallcode aus der LifeSensor Gesundheitsakte auszu­drucken und zusammen mit der e-Card immer griffbereit mit sich zu führen.

Die persönliche elektronische Gesundheitsakte LifeSensor ist online unter www.lifesensor.at erhältlich und kostet fünf Euro pro Monat. Neben den medizinischen Daten, die die behandelnden Ärzte auf Wunsch des Inhabers und ausschließlich mit seiner Genehmigung in die Akte übertragen kann, stehen ergänzend spezielle Zusatzakten bereit, die den Wunsch des Nutzers nach zielgerichteter Prävention unterstützen, z.B. ein Fitness-Zusatz.

Über die InterComponentWare AG:

Die InterComponentWare (ICW) ist ein führender internationaler eHealth-Spezialist mit Standorten in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den USA und Bulgarien. Ihre Lösungen zur Vernetzung der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen verbessern nachhaltig die prozessorientierte Kommunikation und Datenintegrität - und damit die Qualität der medizinischen Versorgung. ICW entwickelt und vertreibt unter anderem Soft- und Hardware-Komponenten für die Telematik-Infrastruktur elektronischer Gesundheitskarten, die persönliche elektronische Gesundheitsakte LifeSensor sowie Vernetzungslösungen für Kliniken und niedergelassene Ärzte. Als Teil des bIT4health-Konsortiums hat ICW wichtige Beratungsleistungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland erbracht, ist am österreichischen eCard-Projekt beteiligt und hat das Pilotprojekt für die bulgarische Gesundheitskarte gewonnen.
www.lifesensor.at www.icw-global.com

-dpa -

Großes Wachstumspotential für Einwegprodukte aus Kunststoff in der Chirurgie

Untersuchung von Novumed Life Science Consulting

Es gibt gewichtige Gründe für den Einsatz von Einwegprodukten aus Kunststoff in der Chirurgie. Laut einer Studie der Novumed Life Science Consulting sprechen neben den Vorteilen der verbesserten Röntgentauglichkeit, des geringen Gewichts und des erheblich niedrigeren Anschaffungspreises vor allem die leichtere Handhabung, die Möglichkeit der Verarbeitung neuer Hochleistungspolymere und der durch den Einsatz von Einwegprodukten erhöhte Infektionsschutz für deren Verwendung.

Herkömmliche Metallinstrumente müssen nach jedem Einsatz gereinigt, gewaschen, verpackt und sterilisiert werden. Durch die Vermischung verschiedenster Komponenten können moderne Hochleistungspolymere bei entsprechender Gestaltung der Produkte eine dem Stahl vergleichbare Stabilität erreichen. Hochleistungspolymere verhalten sich bei Behandlungen mit Chemikalien, Hitze und UV-Licht den Metallen ebenfalls ähnlich. All dies spricht daher sehr für eine Verbreiterung des Einsatzgebietes von Kunststoffen in der Medizintechnik.

Laut einer Novumed Umfrage schätzen medizinische Experten die Verwendung von Kunststoffinstrumenten als überwiegend attraktiv ein. Die Handhabung der Instrumente könne durch Einwegprodukte verbessert werden. Vor allem "schwer zu reinigende und aufzubereitende Instrumente werden in naher Zukunft durch Einwegprodukte ersetzt werden".

In der Chirurgie ist der Schutz des Patienten vor Infektionen bei weitem der wichtigste Grund, der für den Einsatz von Einwegprodukten spricht. Umso erschreckender ist gemäß einer WHO Studie, dass der Anteil an Erst-, bzw. Folgeinfektionen von Patienten, die durch Krankenhausaufhalte entstehen, in Europa bei stolzen 7,7% liegt (Süd-Ost Asien: 10%).

Ein besonderes Problem stellt laut Experten der Umgang mit der Creutzfeldt-Jakob Erkrankung dar. Hier ist die Übertragungsgefahr durch chirurgische Instrumente besonders hoch, da die in den Krankenhäusern verwendeten Desinfektionstechniken das Vernichten von Prionen während des Reinigungsprozesses nicht vollständig sicher stellen können.

-dpa auch Logo -

Donnerstag, 7. Februar 2008

Grünewald: Probleme der Medizinischen Universitäten wurden jahrelang ignoriert

Unterstützung der Initiative des Wissenschaftsrates

"Die Probleme der Medizinischen Universitäten wurden jahrelang ignoriert", kritisiert der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald. "Die Errichtung eigener Medizinuniversitäten hat zu massiven Kostensteigerungen geführt. Außerdem werden die an den Medizinuniversitäten tätigen ÄrztInnen seit Jahrzehnten überwiegend in der Krankenversorgung der Universitätskliniken eingesetzt, wodurch Forschung und Lehre vielfach nur mehr in der Freizeit möglich sind.

Oft werden wir von KollegInnen aus dem Ausland gefragt, wie wir es überhaupt noch schaffen wissenschaftliche Arbeiten zu publizieren", so Grünewald. Im Ministerium gebe es keine adäquaten Strukturen, die nachhaltige Lösungsansätze für diese Interessenskonflikte entwickeln könnten.

Schon vor 15 Jahren wurde dieser Missstand am Beispiel der Universitätskliniken Innsbruck vom Fessel Institut dokumentiert und gab Anlass zur Entwicklung eines Arbeitszeitgesetzes. "Durchschnittliche Arbeitszeiten in der Krankenversorgung von über 80 Wochenstunden beschneiden den Einsatz von ÄrztInnen in Forschung und Lehre massiv und führen zu einer missbräuchlichen Verwendung von ForscherInnen in der Krankenversorgung, für die eigentlich die Länder verantwortlich sind.

Das Wissenschaftsressort bezahlt Nachtdienste, trägt 50 Prozent aller Neubau- und Sanierungskosten und zahlt den Ländern den klinischen Mehraufwand, über dessen sachgerechte Verwendung keine transparenten Zahlen vorliegen", kritisiert Grünewald.

"Es ist Zeit, endlich aufzuwachen und zu reagieren. Der Sektor Medizin muss in der Geschäftseinteilung des Ressorts entsprechend seiner Bedeutung aufgewertet und ausgebaut werden. Die Effizienz des Mitteleinsatzes in Forschung und Lehre ist zu überprüfen und die Freiräume für Forschung sind ehest möglich auf zumindest 40 Prozent der regulären Arbeitszeit auszudehnen", fordert Grünewald Verantwortung und Aufsichtspflicht von Bundesminister Hahn ein

. "Wir unterstützen die Initiative des Wissenschaftsrates, der einem Bericht des heutigen ´Standard´ zufolge im Rahmen einer Stärken/Schwächen-Analyse der Medizinuniversitäten schwerwiegende Probleme aufgedeckt hat", schließt Grünewald.

-dpa -

European Oncology Nursing Society hat neue Richtlinien zur Verbesserung der Versorgungsstandards für Krebspatienten entwickelt

Die Europäische Gesellschaft für Krebsversorgung (EONS; European Oncology Nursing Society) veröffentlicht neue Richtlinien, die einen praktischen Leitfaden zur Behandlung von Extravasationen bieten und Savene(R) (Wirkstoff: Dexrazoxan) als einzig zugelassene Therapie dieser Erkrankung empfehlen.

Die Richtlinien stützen sich auf vorhandene Forschungsliteratur und werden dem Pflegepersonal in der Krebsversorgung als Instrument im Internet zur Verfügung stehen, um ihnen eindeutige und praktische Handlungsempfehlungen für die Behandlung einer Extravasation zu bieten und sie darüber hinaus zu informieren, wie es möglich ist, diese Richtlinien im Klinikalltag umzusetzen.

Die Richtlinien führen aus, dass die erwiesene Wirksamkeit des Medikaments Savene(R) zur Behandlung einer Extravasation durch Anthracycline generell die Behandlung von Anthracyclin-Extravasationen verändern wird. Savene(R) ist als einziges Medikament zur Behandlung dieser Erkrankung zugelassen.(1)

Eine Anthracyclin-Extravasation ist eine potentiell schwächende und entstellende Erkrankung.(2) Sie wird durch das Eindringen von in der Chemotherapie eingesetzten Flüssigkeiten aus den Blutgefässen in das umliegende Gewebe verursacht und kann zu schweren dauerhaften Behinderungen führen.(3)

Die Anthracyclin-Extravasation ist eine relativ selten auftretende Komplikation, die in etwa 0,1% bis 1,0% aller Behandlungen mit Anthracyclinen auftritt.(4) Trotzdem handelt es sich dabei um eine ernsthafte Erkrankung, die ein sofortiges Eingreifen seitens des mit der Verabreichung der intravenösen Chemotherapie betrauten Personals erfordert.

"Die neuen Richtlinien und die zusätzlichen Instrumente werden das Pflegepersonal bei der Verbesserung ihrer Behandlung von Extravasationen unterstützen und helfen, den Versorgungsstandard in der Krebstherapie anzuheben", kommentierte die Leiterin der mit der Entwicklung der Richtlinien beauftragten Arbeitsgruppe, Yvonne Wengström.

Die neuen Richtlinien werden auf einem Satellitensymposion während der Frühjahrskonferenz der EONS (EONS Spring Convention) in Genf am 28. März 2008 offiziell vorgestellt und stehen bereits jetzt auf der Website der EONS zum Download bereit.

Literaturhinweise

1) European Oncology Nurses Society www.cancerworld.org/Can cerWorld/moduleStaticPage.aspx?id=3891&id_sito=2&id_stato=1 (aufgerufen im Januar 2008)

2) Langer SW. Dexrazoxane for anthracycline extravasation. Anticancer Therapy 2007; 7(8): 1081-1088.

3) Langer SW, Jensen PB, Sehested M. Other uses of dexrazoxane:
savene, the first proven antidote against anthracycline extravasation injuries. Cardiovasc Toxicol 2007; 7: 151-153.

4) Buter J. Savene (dexrazoxane): an effective nonsurgical treatment for anthracycline extravasation. Hospital Pharmacy Europe 2007; 33: 38-9.

Hintergrundinformationen

Informationen zur EONS

Die Europäische Gesellschaft für Krebsversorgung (EONS; European Oncology Nursing Society) widmet sich in Bildungs-, Forschungs- und Praxisinitiativen der Entwicklung, Verbesserung und Förderung der Krebsversorgung in Europa. EONS kümmert sich vor allem um die Bedürfnisse des Pflegepersonals, das regelmässig bei der Versorgung von Krebspatienten zum Einsatz kommt.

Die EONS vereinigt Einzelpersonen aus der Krebsversorgung, nationale Krebsgesellschaften und im Bereich der Krebsversorgung aktive Institutionen unter einem Dach und vertritt damit etwa 22.000 Pflegerinnen und Pfleger aus 30 europäischen Ländern.

Informationen zu Savene(R)

Savene(R) ist ein katalytischer Hemmer des in Zellkernen vorkommenden Enzyms Topoisomerase II. Topoisomerase-Enzyme sind entscheidend für Zellwachstum und Zellproliferation. Sie sind das Ziel einer als Anthracycline bezeichneten Gruppe von Chemotherapeutika.

Savene(R) blockiert die Aktivität von Topoisomerase-Enzymen und unterbindet die Wirkung von Anthracyclinen.

Savene(R) wird als Entgiftungsmedikament eingesetzt und intravenös als Gegenmittel nach Auftreten einer Extravasation verabreicht; dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden klinischen Zwischenfall, bei dem Anthracycline unbeabsichtigt in das umliegende Gewebe eindringen. Die hohe Konzentration dieser Medikamente verursacht schwere und kumulative Schädigungen der Haut, des subkutanen Gewebes, der Muskeln und der Nerven. Aktuelle Behandlungsmethoden beziehen häufig die chirurgische Gewebeentfernung bei nachfolgender plastischer Chirurgie und Rehabilitation ein.

Der Einsatz von Savene(R) (Wirkstoff:Dexrazoxan) bei der Behandlung von Anthracyclin- Extravasationen ist in mehreren Ländern einschliesslich der EU und den USA patentrechtlich geschützt. Savene(R) wird in den USA unter dem Handelsnamen Totect(TM) vertrieben und vom Biotech-Unternehmen TopoTarget (OMX: TOPO) mit Hauptsitz in Dänemark produziert. TopoTarget unterhält Tochtergesellschaften in den USA, der Schweiz, Deutschland und Grossbritannien, die sich dem Finden von "Antworten auf Krebs" und der Entwicklung verbesserter Krebstherapien verschrieben haben.

"Safe-Harbor"-Erklärung von TopoTarget

Diese Mitteilung enthält möglicherweise vorausblickende Aussagen, die Aussagen über unsere Erwartungen des Fortgangs unserer vorklinischen und klinischen Planungen einschliesslich der Planung des Beginns und des Abschlusses unserer klinischen Tests und in Bezug auf unsere Cash-Burn-Rate umfassen. Diese Aussagen stützen sich auf die aktuellen Erwartungen der Geschäftsführung und unterliegen einer Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten, die verursachen können, dass die effektiven Ergebnisse erheblich von den in den vorausblickenden Aussagen beschriebenen abweichen. TopoTarget warnt seine Anleger, dass es nicht gewährleisten kann, dass die effektiven Ergebnisse oder Geschäftsbedingungen aufgrund verschiedener Faktoren nicht wesentlich von den in diesen vorausblickenden Aussagen geplanten oder angedeuteten abweichen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem das Risiko, dass eines oder mehrere der pharmazeutischen Entwicklungsprogramme von TopoTarget aus technischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Gründen, aufgrund von Problemen bei der Patientenregistrierung, neuer Informationen aus nicht klinischen und klinischen Studien oder jedweder anderen Quelle nicht wie geplant durchgeführt werden. Ebenfalls zählt zu diesen Faktoren der Erfolg von Konkurrenzprodukten und -technologien, die technologische Unwägbarkeit und die Risiken bei der Produktentwicklung, die Unsicherheit zusätzlicher Finanzmittel, TopoTargets in der Vergangenheit erlittene Verluste und die Unwägbarkeit der Erlangung von Rentabilität; ebenso betrifft dies TopoTargets Entwicklungsstadium als biopharmazeutisches Unternehmen, die staatliche Regulierung, patentrechtliche Forderungen gegen TopoTargets Produkte, Verfahren oder Technologien, TopoTargets Vermögen, die eigenen Patente und Eigentumsrechte zu schützen, und ausserdem Unwägbarkeiten bezüglich der Vermarktungsrechte und möglicher Produkthaftung. Wir weisen ausser im Falle diesbezüglich geltender Gesetze oder Bestimmungen jede Verpflichtung oder aber Absicht zur Aktualisierung oder Modifizierung irgendeiner dieser vorausblickenden Aussagen von uns, um neue zukünftige Informationen, Ereignisse oder andere Umstände wiederzugeben.


-apa, ots

Montag, 4. Februar 2008

Nucletron und das Krebszentrum von Nordirland geben erste IMRT-Behandlung im Rahmen der klinischen CHHiP-Studie mit Oncentra(R) MasterPlan bekannt

- Nucletron BV und Kliniker vom Krebszentrum von Nordirland sind stolz darauf, die erste klinische IMRT-Behandlung im Rahmen der klinischen CHHiP-Studie (Conventional or Hypofractionated High-Dose Intensity Modulated Radiotherapy for Prostate Cancer - konventionelle bzw. hypofraktionierte, hochdosierte, intensitätsmodulierte Strahlentherapie bei Prostatakrebs) mithilfe des Oncentra(R) MasterPlans von Nucletron bekannt geben zu können.

Bei der CHHiP-Studie, die zum Portfolio der NCRN/NCRI-Krebsstudien gehört und vom Institut für Krebsforschung finanziert wird, handelt es sich um eine landesweite, multizentrische, randomisierte Studie der Phase III zur Behandlung von Prostatakrebs mithilfe externer Strahlentherapie.

Das IMRT-Modul, der Oncentra-Optimierer und dessen DSS-Fähigkeit (Direct Step & Shoot - Direktschritt und Schuss) bieten die notwendigen Hilfsmittel zur Planung der Strahlendosierung bei komplexen Mehrfachzielbereichen innerhalb der Prostata und ermöglichen es gleichzeitig, die Strahlenbelastung des umgebenden, gesunden Gewebes, u.a. der Blase und des Rektums, so gering wie möglich zu halten.

"Wir sind sehr erfreut, im Rahmen dieser wichtigen Studie nun mit den IMRT-Behandlungen begonnen zu haben", so Dr. Vivian Cosgrove, klinische Forscherin am Krebszentrum von Nordirland. "Während der klinischen Praxis waren wir von den Verbesserungen des IMRT-Planungsvorgangs, den die DSS-Fähigkeit (Direct Step & Shoot) sowohl in Bezug auf Planungseffizienz als auch hinsichtlich Dosiskonformität bei sehr problematischen Dosis-Volumen-Einschränkungen bietet, sehr beeindruckt."

Am Krebszentrum von Nordirland wird Oncentra MasterPlan mit modernen Beschleunigern sowie CT-, MR- und PET/CT-Scannern betrieben. Die Hauptfunktionen des MasterPlan, u.a. die Bilderfassung, -verschmelzung und Multi-Bildgebungsmodalitäten spielen bei der Informationszusammenführung der Bildgebungs- und Behandlungsgeräte eine wichtige Rolle.

Funktionen wie Bildverschmelzung mittels "Mutual Information" ("wechselseitiger Information"), Bildrekonstruktion und Manipulation ausserhalb der Bildebene sowie die Möglichkeit zur Fusionsüberprüfung per Software können die Zeit verkürzen, die der Arzt benötigt, um Zielvolumina und Volumina gefährdeter Organe voneinander abzugrenzen. In den MasterPlan integriert ist ein ausgeklügeltes, DICOM-RT-konformes Archiv, das den Arbeitsablauf der Behandlungsplanung effizienter gestaltet und die Rückverfolgbarkeit und Übertragung der Ebenen-Daten innerhalb und ausserhalb des Krebszentrums verbessert.

Informationen zu Nucletron

Nucletron ist ein wissensbasiertes, in der Strahlenonkologie führendes Unternehmen, das mit klinischen Teams innovative Lösungen zur Verbesserung der Patientenversorgung umsetzt. Nucletron ist bestrebt, mithilfe integrierter Produkte, Software und Dienstleistungen die bestmöglichen Bestrahlungsverfahren anbieten zu können. Entscheidend für die Unternehmensphilosophie von Nucletron ist die enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Klinikteam, wodurch die sonst übliche Abgrenzung zwischen Kunde und Anbieter hinfällig wird.

Zahlreich Mitarbeiter von Nucletron können auf eigene klinische Erfahrungen im Bereich der Onkologie zurückgreifen und wissen daher genau, welche komplexen Anforderungen Kliniker an medizinische Lösungen haben. Weitergehende Informationen stehen auf der Website unter http://www.nucletron.com zur Verfügung.

Informationen zum Northern Ireland Cancer Centre

Nordirland zählt ca. 1,7 Millionen Einwohner. Im Jahre 2006 wurde in Nordirland am Belfast City Hospital ein neues Krebszentrum eröffnet. Das Zentrum bietet vollintegrierte Dienstleistungen für die Krebsbehandlung in Nordirland, u.a. einen gross angelegten Strahlentherapie-Bereich mit 10 Strahlenbunkern, Diagnose- und Therapie-Bildgebung und 84 stationären Patientenbetten. Durch die Angliederung an die Hämatologie, die Allgemeinmedizin und die Operationsräume des City Hospital und mit dem kürzlich eröffneten Zentrum für Krebsforschung und Zellbiologie (CCRCB) ist Belfast zu einem der führenden Krebsvorsorge-, Diagnose- und Behandlungseinrichtungen Europas geworden.

Informationen zu RaySearch Laboratories

RaySearch entwickelt und lizenziert Software für die Strahlentherapie bei Krebs. Die Produkte des Unternehmens sind speziell auf die Optimierung der Strahlentherapie ausgelegt. RaySearch ist in Stockholm (Schweden) ansässig. Weitergehende Informationen zu RaySearch stehen unter http://www.raysearchlabs.com zur Verfügung.


-dpa-

Freitag, 1. Februar 2008

Oncolytics Biotech Inc. geht bei der US-amerikanischen klinischen Phase-II-Studie zur Behandlung von Sarkomen zur vollen Patientenaufnahme über

Oncolytics Biotech Inc. ("Oncolytics") (TSX:ONC) (NASDAQ:ONCY) gab heute bekannt, dass das Unternehmen die Einstiegskriterien zur vollen Patientenaufnahme für die US-amerikanische Phase-II-Studie zur Bewertung der intravenösen Verabreichung von REOLYSIN(R) bei Patienten mit verschiedenen Sarkomen und Lungenmetastasen erfüllt habe.

Um zur vollen Aufnahme der 52 Patienten übergehen zu können, musste Oncolytics dem Untersuchungsprotokoll zufolge nachweisen, dass zumindest ein Patient der ersten 38 behandelten Patienten ein vollständiges bzw. partielles Ansprechen oder eine Stabilisierung der Krankheit über mehr als sechs Monate erreicht hatte.

Der dritte im Rahmen der Studie behandelte Patient zeigte über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten eine Stabilisierung der Krankheit gemäss den RECIST-Kriterien, was anhand von Computertomographien festgestellt wurde. Ein gleichzeitig vorgenommener PET-Scan ergab, dass eventuell verbleibende Tumormasse metabolisch inert war.

Bis zum heutigen Tage haben 12 Patienten eine REOLYSIN(R)-Behandlung durchlaufen. Fünf von ihnen verbleiben in der Studie. All 12 Patienten wurden im Krebstherapie- und Forschungszentrum (CTRC) des Gesundheitszentrums der Universität Texas in San Antonio, US-Bundesstaat Texas (UTHSCSA) behandelt.

"Wir sind sehr erfreut, zur zweiten Etappe der REOLYSIN(R)-Studie übergehen zu können" so Dr. Monica Mita, Leiterin der Studie des CTRC am UTHSCSA. "Diese einzigartige zielgerichtete Verbindung hat unsere Erwartungen bisher in Bezug auf Verträglichkeit und Wirksamkeitsendpunkte erfüllt und wir sind der Meinung, dass es sehr wichtig ist, unseren Patienten diesen Wirkstoff auch weiterhin zu verabreichen."

"Obwohl wir uns noch in einem frühen Stadium befinden, kann man bereits von ermutigenden Ergebnissen sprechen", erklärte Dr. Karl Mettinger, Chief Medical Officer bei Oncolytics. "Es gibt für Patienten mit Knochen- oder Weichteilkarzinomen nur wenige Behandlungsmöglichkeiten; wir sind daher sehr erfreut, dass die Studienteilnehmer von der REOLYSIN(R)-Behandlung zu profitieren scheinen."

Die Patienten werden voraussichtlich an drei weiteren Standorten, nämlich am Montefiore Medical Center/Albert Einstein College of Medicine in der Bronx (New York), dem University of Michigan Comprehensive Cancer Center in Ann Arbor, (Michigan) und der Mayo Clinic in Rochester (Minnesota) aufgenommen.

Bei der Studie (REO 014) handelt es sich um eine offene Einzelwirkstoff-Studie der Phase II, deren Hauptziel die Messung des Tumoransprechens und dessen Dauer ist. Ausserdem sollen mögliche Anzeichen darauf, dass die intravenöse, mehrfache Dosierung von REOLYSIN(R) bei Patienten mit Knochen- oder Weichteilkarzinomen und Metastasen in der Lunge eine Antitumorwirkung entfaltet, beschrieben werden. REOLYSIN(R) wird den Patienten intravenös mit einer Dosierung von 3x10(10) TCID(50) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen verabreicht. Die Patienten können alle vier Wochen bis zu acht weitere Fünf-Tages-Zyklen der Behandlung erhalten. In die Studie werden bis zu 52 Patienten aufgenommen.

Aufgenommen werden nur Patienten mit Knochen- oder Weichteilkarzinomen und Metastasen in der Lunge, die von ihrem behandelnden Arzt als auf Standardtherapien nicht ansprechend bzw. nicht behandelbar eingestuft wurden. Dazu gehören Patienten mit Osteosarkomen, Tumoren der Ewing-Sarkom-Familie, malignen fibrösen Histiozytomen, Synovial-Sarkomen, Fibrosarkomen und Leiomyosarkomen.

Informationen zu Oncolytics Biotech Inc.

Oncolytics ist ein in Calgary ansässiges Biotechnologieunternehmen, das sich auf die Entwicklung onkolytischer Viren spezialisiert hat, die potenziell zur Krebstherapie eingesetzt werden können. Das klinische Programm von Oncolytics umfasst verschiedene Phase-I- und Phase-II-Studien, bei denen REOLYSIN(R), die firmeneigene chemische Formulierung des menschlichen Reovirus, allein oder in Kombination mit Strahlentherapie bzw. Chemotherapie eingesetzt wird. Für weitergehende Informationen zu Oncolytics besuchen Sie bitte die Website unter www.oncolyticsbiotech.com.

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsweisende Aussagen im Sinne des Abschnitts 21E der aktuellen Fassung des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934. Zukunftsweisende Aussagen, u.a. die Erwartungen des Unternehmens bezüglich der US-amerikanischen klinischen Sarkom-Studie der Phase II und die Überzeugung des Unternehmens, dass REOLYSIN(R) eine potenzielle Krebstherapie darstellt, unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse des Unternehmens wesentlich anders ausfallen, als in den zukunftsweisenden Aussagen angegeben. Zu derartigen Risiken und Unwägbarkeiten gehören unter anderem: Die Verfügbarkeit von Finanzmitteln und Ressourcen, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte weiterzuführen, die Wirksamkeit von REOLYSIN(R) als Krebsmittel, die Verträglichkeit von REOLYSIN(R) ausserhalb des kontrollierten Testrahmens, der erfolgreiche und zeitgerechte Abschluss klinischer Studien und Tests, die Fähigkeit des Unternehmens, REOLYSIN(R) erfolgreich zu vermarkten, Unwägbarkeiten bei der Erforschung und Entwicklung von Pharmazeutika sowie Ungewissheiten in Bezug auf das Zulassungsverfahren. Für zusätzliche Informationen zu Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen sollten Investoren die bei den kanadischen und amerikanischen Börsenaufsichtsbehörden eingereichten Quartals- und Jahresberichte einsehen. Investoren werden davor gewarnt, sich übermässig auf zukunftsweisende Aussagen zu verlassen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, zukunftsweisende Aussagen zu aktualisieren.



-apa, ots-

IQWiG legt Konzept für Methode der Kosten-Nutzen-Bewertung vor

Der folgende Beitrag zeigt, wohin die Entwicklung im Gesundheitswesen hingehen wird: Eine Therapie muss in erster Linie einen nachweisbaren Nutzen haben

Sie musss den direkten Kosten-Nutzen-Vergleich mit anderen Therapieverfahren, egal aus welchem Bereich bestehen. Es soll somit erreicht werden, dass ein möglichst großer Nutzen für den Patienten in Bezug auf Gesundheit und Lebensqualität zu einem vertretbaren Preis angeboten werden kann.

- Entwurf soll in kommenden Monaten breit diskutiert werden
- Internationales Expertengremium favorisiert Analyse der Effizienzgrenze

Mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) hat der Gesetzgeber die Aufgaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erweitert: Bislang konnte es Arzneimittel nur in Hinblick auf ihren medizinischen Nutzen bewerten. Künftig soll das Institut auch die Kosten in Betracht ziehen und in ein Verhältnis zu dem zuvor ermittelten Nutzen setzen. Am 24. Januar 2008 hat das IQWiG einen Methoden-Vorschlag präsentiert, der in den kommenden Monaten in der (Fach-)Öffentlichkeit breit diskutiert werden soll.

Entscheidungshilfe für die Selbstverwaltung

Laut Gesetz sollen die Ergebnisse des IQWiG zum einen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBu) dazu dienen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen, die nicht in eine Festbetragsgruppe einbezogen werden können.

Zum anderen können sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dabei unterstützen, die Wirtschaftlichkeit medizinischer Interventionen zu beurteilen. Denn bislang gibt es in Deutschland kein transparentes und formal akzeptiertes Verfahren, mit dem der medizinische Nutzen einer Behandlung gegen die dabei anfallenden Kosten abgewogen werden kann.

Dies ist aber Voraussetzung, um entscheiden zu können, welche Kosten bei welchem Nutzen für die Versichertengemeinschaft angemessen und zumutbar sind.

Prinzipiell für alle medizinischen Technologien geeignet

Das mit Unterstützung einer Gruppe internationaler Gesundheitsökonomen und unter Beratung des wissenschaftlichen Beirates des IQWiG entwickelte Konzept favorisiert eine Methode, die Analyse der Effizienzgrenze genannt wird. Sie lässt sich sehr flexibel zum Vergleich der Kosten-Nutzen-Relation einer beliebigen Zahl von Therapiealternativen nutzen. Das Konzept schließt als zweites Element der Bewertung eine Budget-Impact-Analyse (Budget- Einfluss- Analyse) ein. Mit ihr lässt sich abschätzen, wie sich eine Entscheidung auf die Ausgaben im Gesundheitswesen insgesamt auswirken kann.

Entwickelt wurde das Konzept als Antwort auf die Gesetzesreform, die in § 35b Sozialgesetzbuch V eine Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ausdrücklich für Arzneimittel vorsieht. Mit der vorgeschlagenen Methode können aber prinzipiell alle medizinischen Technologien bewertet werden.

Effizienzgrenze bildet bisher bestehende Kosten-Nutzen-Relationen ab

Gesundheitsökonomen bezeichnen eine Intervention im Vergleich zu einer anderen als effizient, wenn sie bei gleichen Kosten einen höheren Nutzen aufweist, oder bei gleichem Nutzen kostengünstiger ist. Die Effizienzgrenze wird bildlich dargestellt als eine Kurve, die die effizientesten Maßnahmen verbindet. Die Koordinaten dieser Punkte werden zum einen bestimmt durch Nutzen-Einheiten.

Diese bilden entweder direkt Aspekte patientenrelevanten Nutzens ab, wie etwa eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder der Lebensqualität, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Lebensdauer oder eine Verringerung von Nebenwirkungen. Je nach Fragestellung kann es aber auch notwendig sein, aus diesen direkten Nutzenaspekten zunächst wertende Gewichtungen abzuleiten, um sie dann auf der Nutzen-Achse aufzutragen.

Zum anderen sind es die Kosten, die die Lage der Punkte bestimmen: Auf der Kosten-Achse werden die Kosten abgebildet, die entstehen, um den zuvor bestimm-ten speziellen Nutzen zu erreichen. So macht die grafische Darstellung auf einen Blick deutlich, welche bestehenden Therapien effizient sind und welche nicht.

Mit Hilfe der Grafik lässt sich auch ein angemessener Preis für ein neues Medikament (Höchstbetrag) beschreiben: Bei Medikamenten, die nützlicher aber teurer als die bisher verwendeten sind, kann ermittelt werden, wo ihr Preis liegen müsste, damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis im akzeptierten Effizienz-Bereich liegt.

Medizinischer Nutzen geht vor Kosten

Einer Kosten-Nutzen-Bewertung ist immer eine Bewertung des medizinischen Nutzens vorgeschaltet.

So bleibt der Nutzen Fundament der ökonomischen Entscheidung. Zudem ist so gewährleistet, dass nur die für die Patienten tatsächlich relevanten Nutzenaspekte in die Bewertung eingehen, wie etwa eine kürzere Krankheitsdauer oder verminderte Nebenwirkungen.

Der SpiBu kann auf Basis einer IQWiG-Kosten-Nutzen-Bewertung einen Höchstbetrag für Arzneimittel festlegen, bis zu dem die Kassen die Kosten der Medikamente tragen. Die Hersteller können daraufhin den Preis senken oder auch nicht.

Wenn sie dies nicht tun, müssen die Patienten die Differenz zwischen Herstellerpreis und Höchstbetrag selbst aufbringen. Das Prinzip der vorgeschalteten Nutzenbewertung stellt aber sicher, dass nur solche Arzneimittel einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen und danach möglicherweise nicht mehr voll erstattet werden, für die es eine zweckmäßige Alternative gibt.

Kein indikationsübergreifender Vergleich

Jede Erkrankung wird für sich bewertet, das heißt es werden keine indikationsübergreifenden Vergleiche angestellt.

Denn bislang lässt sich die Frage, ob Krebs schlimmer ist und damit möglicherweise höhere Ausgaben rechtfertigt als beispielsweise ein Schlaganfall, wissenschaftlich nicht beantworten. Die Antwort wäre immer durch subjektive Werturteile geprägt und könnte einzelne Patientengruppen benachteiligen.

Alle relevanten Therapiealternativen und Kosten einbeziehen

Um bei der Anwendung dieser Methode einen fairen Vergleich zu gewährleisten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Zunächst müssen die relevanten Thera-piealternativen für eine bestimmte Erkrankung darin abgebildet sein.

Andernfalls könnte sich der Verlauf der Kurve ändern, was unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des angemessenen Preises hätte. Zudem müssen die wesentlichen Kosten berücksichtigt werden: Neben den Ausgaben der Kassen können dazu auch Zuzahlungen der Patienten zählen.

Modellierung dient Abschätzung langfristiger Kosten

Beim Abwägen von Kosten und Nutzen sollte der zu betrachtende Zeitraum den Verlauf der Erkrankung sinnvoll abbilden. Klinische Studien sind aber in der Regel wesentlich kürzer angelegt, weshalb für die Kostenseite Modellrechnungen nötig sein werden.

Wie jede Vorhersage sind solche Modellrechnungen allerdings mit Unsicherheiten behaftet. Das IQWiG wird überprüfen, wie sich diese Unsicherheiten auf die Ergebnisse auswirken können.

Kein internationaler Goldstandard verfügbar

Gemäß der gesetzlichen Vorgabe, nicht nur den Nutzen, sondern auch dessen Verhältnis zu den Kosten nach international anerkannten wissenschaftlichen Standards zu ermitteln, hat das IQWiG eine Gruppe von hochrangigen Gesundheitsökonomen aus acht Ländern beauftragt. Sie sollten prüfen, welche Ansätze und Werkzeuge sich für die speziellen deutschen Gegebenheiten eignen.

Wie die Experten feststellten, gibt es keinen Goldstandard für gesundheitsökonomische Bewertungen, der international anerkannt ist. Zudem sind Verfahren aus anderen Ländern in der Regel nicht auf Deutschland übertragbar, weil sich die jeweiligen Gesundheitssysteme stark unterscheiden.

Nach Auffassung des internationalen Gremiums wird die Analyse der Effizienzgrenze den Bedingungen in Deutschland am besten gerecht.

IQWiG wünscht sich gesellschaftlichen Konsens

Der jetzt präsentierte Vorschlag beschreibt den Rahmen der Methodik; Detailfragen sollen erst vorgestellt und diskutiert werden, wenn man sich über das Prinzip verständigt hat. Weil es bei der Kosten-Nutzen-Bewertung nicht nur um rein wissenschaftliche, sondern auch um normative Fragen geht, brauchen wir einen gesellschaftlichen Konsens.

Andernfalls würden Entscheidungen, die später auf Grund von konkreten Kosten- Nutzen- Bewertungen gefällt werden, nicht die nötige Akzeptanz finden, sagt Institutsleiter Peter Sawicki. Die Methode trenne Spreu vom Weizen und motiviere die Hersteller, möglichst nützliche Produkte zu entwickeln. Denn nur für diese Produkte wird sich ein höherer Preis erzielen lassen. So wird die Qualität in der Medizin steigen, erwartet Sawicki.

Bis zum 31. März 2008 nimmt das IQWiG schriftliche Stellungnahmen entgegen und wird mit Gremien und Fachleuten aus Gesundheitswesen, Wissenschaft und Politik diskutieren.

Eine erste große öffentliche Veranstaltung, die sich vor allem an wissenschaftlich Interessierte richtet, wird am 26. Februar 2008 in Berlin stattfinden. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase wird das Institut die gültige Methodenversion publizieren.



-dpa-