Montag, 29. Dezember 2008

Gesundheit 2009 - Gesetzliche Neuerungen

Am 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert wird.

In den Gesundheitsfonds fließen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein pauschaler Steuerzuschlag ein. Der Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern.



* Einheitlicher Beitragssatz

Mit dem Gesundheitsfonds wird ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Er beträgt für alle bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherten einheitlich 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Der ermäßigte Beitragssatz, gültig für Personen ohne Krankengeldanspruch, liegt bei 14,9 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 3600 Euro im Monat oder 43.200 Euro im Jahr.

* Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Kurz: Morbi-RSA. Der Begriff Morbidität leitet sich von "morbidus" ab, dem lateinischen Wort für "krank".

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich regelt, wie viel Geld die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten erhalten.

Die Höhe der Zuweisungen variiert je nach Krankheit des Versicherten. Für Menschen mit schwerwiegenden und chronischen Krankheiten mit hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr als zum Beispiel für gesunde Versicherte - entsprechend erhalten die Kassen höhere Zuweisungen für solche Versicherten.




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Gesundheit 2009 - Was sich bei gesetzlichen Krankenversicherungen ändert

* Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder

Ein wichtiger Baustein bei der Betreuung und Unterstützung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn ein schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen und weiter ambulant versorgt werden muss.

Bisher hatten Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse keinen Rechtsanspruch auf dieses Nachsorge, ab 1. Januar 2009 jedoch schon. Zudem wird die Altershöchstgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben.

* Hausarztmodell

Die hausarztzentrierte Versorgung funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie betreut und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert. Der Hausarzt überweist bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig.

Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern etwa Vergünstigungen wie Prämien oder Zuzahlungsermäßigung anbieten. Krankenkassen müssen nun bis zum 30. Juni 2009 Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung schließen. So setzt die Bundesregierung noch stärker als bisher auf das Hausarztmodell.

* Kinderuntersuchungsprogramm

Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.

Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.

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Gesundheit 2009 - Was sich bei der privaten Krankenversicherung ändert

Nicht nur in der gesetzlichen, auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich ab Januar 2009 einiges.

* Versicherungspflicht für alle

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bereits eine allgemeine Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das gilt nun auch für Privatversicherte.

Damit haben in Deutschland alle ein Recht, aber jetzt auch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, wenn sie im Krankheitsfall keinen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten haben.

Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.

* Einführung des Basistarifs

Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Er löst den bisherigen Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

2009 waren das rund 570 Euro. Für Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe abdeckt.

Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert.

Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Die sozialen Regelungen bei niedrigem Einkommen gelten auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.

* Wechselmöglichkeit in den Basistarif

Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln.

Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung.

* Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird. Das heißt, es werden Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden.

Wer bislang die Versicherung wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind.

Das ändert sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.

Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.


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Gesundheit 2009 - Was sich für Selbständige ändert

Für alle freiwillig versicherten Selbständigen gibt es Neuregelungen beim Krankengeld. Für sie gilt ab 2009 der einheitliche Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent.

Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch. Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist und diesen auch weiterhin nicht wünscht, für den ändert sich nichts.

War der Krankengeldanspruch mitversichert, besteht auch ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Dazu muss zusätzlich ein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden.

Diesen Wahltarif muss jede Kasse ab Januar anbieten. Außerdem sind die Kassen verpflichtet, ihre Versicherten darüber zu informieren. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.


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Gesundheit 2009 - Was sich bei der Pflegeversicherung ändert

* Recht auf Pflegeberatung

Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verankert.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung anzubieten. Auf Wunsch des Versicherten muss die Pflegeberatung bei ihm zu Hause stattfinden.

* Bewertungssystem für Heime

Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen können ab 2009 besser verglichen werden, weil die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen. Dafür haben der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen und die Heimträger gemeinsame Maßstäbe entwickelt.

Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von "sehr gut" bis "mangelhaft" fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.


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Gesundheit 2009 - Was sich für Ärzte ändert

Für Ärzte treten 2009 zahlreiche Neuregelungen in Kraft:

* Vergütungsreform

Ab 1. Januar 2009 werden die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des ärztlichen Einkommens.

Die bisherigen Budgets werden abgelöst. Vereinbart wurde, dass die Ärzte ab dem Jahr 2009 mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen können. Die Krankenkassen müssen deshalb im Jahr 2009 voraussichtlich 2,75 Milliarden Euro mehr Honorar für die Ärzte bereitstellen.

* Quoten für Psychotherapeuten

Diese neue Regelung bezieht sich auf das Zahlenverhältnis zwischen den verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Künftig ist die Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte auf 25 Prozent festgelegt, bisher lag sie bei 40 Prozent. So wird gewährleistet, dass freie Zulassungen für die vertragsärztliche Versorgung an Bewerber mit psychologischer Qualifizierung vergeben werden können und es nicht zu psychotherapeutischer Unterversorgung kommt.

Zudem wird zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine Mindestquote für psychotherapeutische Leistungserbringer eingeführt, die nur Kinder und Jugendliche betreuen. Künftig ist für diese Leistungserbringer eine Quote in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Dies entspricht dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung.

* Weiterbildung zum Allgemeinmediziner

Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sollen verbessert werden. So ist vorgesehen, dass die Mediziner an allen Weiterbildungseinrichtungen eine angemessene Vergütung erhalten.



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Gesundheit 2009 -Was sich bei Arzneimitteln und Jugendschutz ändert

Arzneimittel-Rabattverträge

Ab Januar 2009 gilt für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Kassen verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben.

Durch diese Regelungen sollen Unklarheiten beseitigt werden, die den Abschluss beispielsweise von Arzneimittel-Rabattverträgen bisher behindert haben.




Gesundheit 2009 Was sich beim Jugendschutz ändert

Zigarettenautomaten

Ab 2009 dürfen nur noch Erwachsene ab 18 Jahre Zigaretten am Automaten kaufen.


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Freitag, 19. Dezember 2008

Krebspatient Christoph Schlingensief "Ich habe keinen Bock auf Himmel"

"Ich habe eine Lunge weg, bin außer Atem, aber mir geht's echt gut"

Der Theater- und Filmemacher Christoph Schlingensief, 48, kämpft gegen den Krebs und arbeitet weiter. Mit dem SPIEGEL sprach er über Selbstmordgedanken, Kritik an seiner Kunst - und den Fluch, immer gute Laune verbreiten zu wollen.

Schlingensief: " Grundsätzlich gilt: Jeder Krebskranke darf für sich einen Weg finden. Wenn einer immer die gleiche Schallplatte spielen will bis zum Schluss, ist es okay. Wenn er Qigong oder Yoga machen will, auch. Schlimm ist nur, dass man bei all diesen Therapien und Ratschlägen nicht durchblickt. Dauernd denkt man, hättest du doch bloß dieses oder jenes auch noch gemacht.

Wichtig wäre, dass man den Krebskranken rausholt aus seiner Verzweiflung, aus dieser Vertrauenskrise.

Die Krankenhäuser sollten einem Helfer vermitteln, die mit einem die Angst besprechen und dir die Mechanismen der Angstbekämpfung erklären.

Stattdessen liest man sich fest in diesen Foren im Internet, von denen man sofort noch schlimmer krank wird. "

Zum Glück habe ich einen Arzt, der mich als Menschen sieht, der spricht offen und zart mit mir und nicht so amerikanisch nach dem Motto: "Ich kläre Sie jetzt mal beinhart auf. Sie sind am Ende!"

SPIEGEL: Sie haben angekündigt, dass Sie, wenn es so weit ist, zum Sterben nach Afrika gehen wollen. Warum dorthin?

Schlingensief: Nicht, weil ich mich dort besonders verankert fühle oder so etwas. Nur habe ich, seit ich vor fast 30 Jahren zum ersten Mal dorthin kam, das Gefühl, dass ich dort zur Ruhe komme. Das ist etwas Spirituelles. Aber so schnell sterben kann ich ohnehin nicht. Ich habe noch lange nicht abgeschlossen. Ich bin noch nicht mit mir im Reinen. Ich lass mich jetzt noch nicht fallen. Ich habe noch Kämpfe!

SPIEGEL: Herr Schlingensief, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Das Gespräch führten Anke Dürr und Wolfgang Höbel

Auszug aus dem Interview copyright Spiegel Online 19.12.2008

Donnerstag, 18. Dezember 2008

EUTHANASIE.lu - 15 gute Gründe, dem Euthanasiegesetz eine Absage zu erteilen

Fünfzehn gute Gründe sprechen dafür:

1. Das Recht auf Leben ist das oberste der Menschenrechte; als solches bedarf es des Schutzes und der Kontrolle durch die Allgemeinheit. Es gibt hingegen kein einklagbares Recht, durch die Hand eines anderen zu sterben!

2. Die Würde des Menschen wird nicht durch Alter, Krankheit, Leiden und Abhängigkeit gemindert!

3. Die Palliativmedizin bietet die richtige und einzige Alternative zur sinnlosen künstlichen Lebensverlängerung und zur Euthanasie. Der Wunsch, getötet zu werden, steht und fällt mit der umsorgenden Pflege, Schmerzbekämpfung und menschlichen Begleitung !

4. Das jahrtausendalte Tabu der Fremdtötung soll strafrechtlich unterhöhlt werden unter Verwendung der Begriffe „Autonomie“ und „Sterbehilfe“. Der persönlich verantwortete Freitod/Suizid darf jedoch nicht vermischt werden mit einem Recht auf Tötung durch einen anderen, wie es das Euthanasiegesetz fordert!

5. Das von Schmerz, Leiden und gar äußerem Druck diktierte Verlangen, getötet zu werden, ist kein Akt der Selbst-, sondern der Fremdbestimmung: der Tod im Angebot setzt schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft dem Druck aus, nicht zur Last zu fallen und die Euthanasie zu « wählen »!

6. Der Patientenwille ist widerruflich, der Akt der Euthanasie unwiderruflich!

7. Die Legalisierung der Euthanasie zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandlungsteam, das Vertrauen aber ist für jegliches ärztliche und pflegerische Handeln unabdingbare Voraussetzung!

8. Es gibt keinerlei Anfrage seitens medizinischer Berufsgruppen, Gesundheitsinstitutionen oder Patientenrechtevereinigungen, welche die Notwendigkeit eines Euthanasie- oder Suizidhilfegesetzes gefordert hätten!

9. Die Euthanasie ist kein medizinischer Akt. Auch wenn niemand zu dieser Handlung gezwungen wird, so werden dennoch Pflegekräfte und andere Beteiligte ggf. gegen ihr Gewissen in die Euthanasie oder deren Vor- oder Nachbereitung einbezogen werden!

10. Keines der Medikamente, welche in Zukunft zur Tötung von Menschen gebraucht werden sollen, verfügt über eine Zulassung für diese Indikation und ihr Gebrauch für nicht zugelassene Indikationen setzt Ärzte und Pfleger besonderen Haftungsrisiken aus!

11. Pauschale Umfragen sind keine geeignete Quelle für die Gesetzgebung, insbesondere dann nicht, wenn sie auf unzureichender Information beruhen!

12. Unser Staat ist verpflichtet, die Risiken im Rahmen seiner Gesetzgebung angemessen einzuschätzen und diesen vorzubeugen, statt sie selber heraufzubeschwören!

13. Unser Land darf nicht zum Wegbereiter eines « Europa der Euthanasie » werden, nach jahrzehntelanger hervorragender Beteiligung am europäischen Integrationsprozess. International anerkannte Gremien – so die Weltgesundheitsorganisation - und die allermeisten europäischen Staaten lehnen die Euthanasie ab!

14. Der Staatsrat hat auch in seinem 3. Gutachten seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des Euthanasiegesetzes nicht aufgegeben, sondern bekräftigt - was von den Medien weitgehend unbeachtet blieb!

15. Die WählerInnen messen die wahre Unabhängigkeit und Gewissensfreiheit der PolitikerInnen an deren Fähigkeit, ihren Standpunkt angesichts neuer Einsichten zu überdenken und ihre diesbezügliche « freie Wahl » autonom und ohne politischen Druck zu vollziehen!


www.euthanasie.lu

Euthanasie-Gesetz Luxemburg: 31 mal Ja, 26 x Nein und 3 Enthaltungen

dies ist das Resultat von der 1. Abstimmung vom Euthanasie Gesetz an diesem Donnerstag spaeten Nachmittag

ECH SCHUMMEN MECH LETZEBUERGER ZE SINN !!!!

Luxemburg - Palliativplege einstimmig verabschiedet / Euthanasie Wogen schlagen hoch

Die Abgeordnetenkammer hat einstimmig das Gesetz über Palliativpflege verabschiedet. Es legt den Rahmen für die Schmerztherapie bei Schwerkranken fest. Am Donnerstagnachmittag steht die zweite Abstimmung über das umstrittene Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe an.

Palliativmedizin bedeutet eine Begleitung eines todkranken Patienten bis zum Ende seines Lebens – und zwar ohne die Perspektive, sein Leiden heilen zu können.

Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo hob hervor, dass die moderne Medizin sehr fortschrittliche Mittel besitze, starke Schmerzen zu bekämpfen.

"Ziel der Palliativpflege ist es nicht, den Tod herbeizuführen, sondern die Schmerzen erträglich zu machen. Wenn die Dosis der Schmerzmittel erhöht wird, kann dies allerdings zu einer verkürzten Lebenszeit führen."

Familienministerin Marie-Josée Jacobs sagte, dass es mit dem Gesetz allein nicht getan sei. Es müsse auch in Krankenhäusern und Altenheimen in die Tat umgesetzt werden.

Während es zur Palliativpflege kaum Meinungsunterschiede gab, schlugen die Wogen bei der Debatte um die Sterbehilfe hoch. Eine Mehrheit aus LSAP, DP, Grünen und Teilen der ADR spricht sich für das Euthanasiegesetz aus, die CSV ist dagegen.

(vb) copyright Luxemburger Wort www.wort.lu

Euthanasie Luxembourg - Entretien Pape Benoît XVI avec Paul Duhr, ambassadeur au Vatican

"Je voudrais, Monsieur l'Ambassadeur, saisir aussi l'occasion de notre rencontre pour exprimer ma très vive préoccupation au sujet du texte de loi sur l'euthanasie et le suicide assisté, actuellement en débat au Parlement.

Ce texte, accompagné par ailleurs et d'une manière contradictoire, d'un autre projet qui contient d'heureuses dispositions législatives pour développer les soins palliatifs afin de rendre la souffrance plus supportable dans la phase finale de la maladie et favoriser pour le patient un accompagnement humain approprié, légitime concrètement la possibilité de mettre fin à la vie.

Les responsables politiques, dont le devoir grave est de servir le bien de l'homme, tout comme les médecins et les familles, doivent se rappeler que « la décision délibérée de priver un être humain innocent de sa vie est toujours mauvaise du point de vue moral et ne peut jamais être licite » (Encyc. Evangelium Vitae, n.57).

En vérité, l'amour et la vraie compassion empruntent une autre voie. La demande qui monte du cœur de l'homme dans sa suprême confrontation avec la souffrance et la mort, spécialement quand il est tenté de se livrer au désespoir et qu'il est égaré au point de souhaiter disparaître, est surtout une demande d'accompagnement et un appel à plus de solidarité et de soutien dans l'épreuve.

Cet appel peut apparaître exigeant, mais il est seul digne de l'être humain et il ouvre à des solidarités nouvelles et plus profondes qui viennent, en définitive, enrichir et fortifier les liens familiaux et sociaux. Sur ce chemin d'humanisation, tous les hommes de bonne volonté sont invités à coopérer et l'Église, pour sa part, veut résolument y engager toutes ses ressources d'attention et de service.

Fidèle aux racines chrétiennes et humanistes de sa nation et au constant souci de promouvoir le bien commun, que le peuple luxembourgeois, dans toutes ses composantes, ait toujours à cœur de réaffirmer la grandeur et le caractère inviolable de la vie humaine!"

- SOURCE : RTL

Euthanasie Luxembourg Politikeraussagen aus dem Parlament

Quote Chamber 18.12.:LYDIE ERR: Lëtzebuerg bräicht dëst Gesetz, well jiddfereen hätt d'Fräiheet, esou ze stierwen, wéi e wëll, soot zum Beispill d'Lydie Err.

unquote: Genau well mir als Menschen d'Freiheit hun, brauchen mir DAAT GESETZ net , wei steet et hei matt de MENSCHERECHTER dei eis e Recht op LIEWEN garanteieren!!!

Daat gellt och fir JIDDEREEN ob gesond oder Kranker, aale Leit.... dei vlaicht enges Daages dem "Staat" zu Laascht faalen an esou "gesetzlech entsuergt kenne ginn" NEE MERCI!

Mir jeizen fir all Ongerichtigkeet dei an engem "kommunistische Land geschitt".... do muss Amnesty International hier.. an am Fall Letzebuerg dann??



Quote: Säi sozialistesche Kolleg Alex Bodry ass regelrecht aus der Haut gefuer, well verschidde Leit d' "Euthanasiebefürworter" quasi als Nazien dohigestallt hun.

unquote: Haer Bodry weisou aus der Haut fueren wann Leit sech wieren. Zanter weini kennen Politiker dei dien "Bloedsinn EuthanaZIE" net am 2004 Koalitionsprogramm haaten, elo eis eppes wellen opdrecken!

Den Begreff EUTHANASIE- EUTHANAZIE besteet nun emol aus dem 2. Weltkrich!
Oft hun mir schons gesoot virwaat war keen do dien diemols den HITLER gestoppt huet an alles zougeloss huet.

Wehret den Anfaengen, kenn een hei nemme soen!! Mir wellen keng DIIR opgemeet kreien fir eng Keier am grousse Stil hei Leit ze elimineieren.

Palliativmedizin JO - EUTHANAsZie NEE -

Iwrigens misst jo dann och de Code Pénal emgeschriwen ginn, oder?
Den Hipprokrates Eed dien Dokteren ofleen ass dien naischt mei wert?

all DOKTER an all KLINIK misst TRANSPARENT fir jiddereen afficheieren oder offiziell publizeieren loossen, ob SIE daat maan, esou dass een sech jo nemmen net dohinner verleeft. Do kennen dann dei ca 60 Leit hingoen, mais wann et hinnen un de Pelz geet, denken se och aanescht, vlaicht och net.

Waat moossen sech Politiker hei un dei net emol een "mandat" vum Vollek hun! an och daat Vollek net opgeklaert iwert den Ennerscheed PALLIATIVMEDEZIN an EUTHANZIE -... wessentlech!!! Durch den NEE vum Grand-Duc sinn Gottseidank Leit emol "hellhoerig" ginn!

IWRIGENS: Interessant FRO: Gett Geftspretz och vun der Krankekees bezuelt?


Vive eise Grand-Duc, dien haat weinigstens de Courage fir NEEN ze soen!

DOFIR E REFERENDUM an matt der EUTHANSIE w.e.g. an d'Wahlen 2009 goen. Dien Courage missten eis Politiker jo hun, well sie esou iwerzeecht sinn dass SIE am Numm vum Vollek handelen.

Montag, 15. Dezember 2008

Wie gut sind Luxemburgs Krankenhäuser?

Entscheidungshilfe für Wahl einer Klinik könnte in drei bis fünf Jahren vorliegen

Von Raphael Zwank copyright www.wort.lu

Wie gut sind die Luxemburger Krankenhäuser – auch im Vergleich zu denen im Ausland? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Abgeordnete Aly Jaerling in einer parlamentarischen Anfrage. Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo erklärt in seiner Antwort, dass ein „verständliches und zuverlässiges Entscheidungsinstrument“ erst in etwa drei bis fünf Jahren vorliegen werde. Es gebe aber eine ganze Reihe von Ansätzen. Ab dem kommenden Jahr werde eine systematische Befragung über die Zufriedenheit der Patienten durchgeführt.

Internationale Vergleiche hätten sich bislang auf indirekte Indikatoren wie die Zahl der Betten pro tausend Einwohner, die Verweildauer und die Zahl der Prozeduren und Einrichtungen beschränkt, schickt der Minister voraus. Luxemburg sei in einer Arbeitsgruppe der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) beteiligt, um ein Instrument auszuarbeiten, das eine bessere Bewertung der Behandlungsresultate ermöglicht.
Vergleiche schwierig

Ein entsprechendes Instrument der Weltgesundheitsorganisation befinde sich noch in der Testphase. An einem weiteren Instrument, dem „International Quality Indicator Project“ (IQIP), an dem rund 500 Krankenhäuser aus aller Welt teilnehmen, beteilige sich seit kurzem ein im Bereich der Psychiatrie tätiges Luxemburger Spital und weitere Häuser hätten ihre Teilnahme zugesagt. Ansonsten gebe es nur nationale Vergleiche, „die mehr oder weniger gut und mehr oder weniger publik sind“, so der Minister.

Das Gesundheitsministerium stehe in Kontakt mit den Autoren des deutschen Instruments „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR), um zu prüfen, inwiefern dieses in Luxemburg angewandt werden könnte. Die Schwierigkeit liege darin, dass es neben der internationalen Diagnoseklassifizierung (ICD 10) meist nur nationale Prozedurkodierungen gebe und es zudem nicht leicht sei, an die ausländischen Vergleichsdaten zu kommen. „Wir werden aber auch hier im Rahmen der Einführung des elektronischen Patientendossiers im Spital bald Entscheidungen treffen, die es uns erlauben, gültige und internationale Vergleiche vorzunehmen“, so der Minister.

Das Instrument, das derzeit am meisten Aufschluss gewähre, sei die „Carte sanitaire“, die für Laien nicht leicht verständlich sei. Dem Spezialisten biete sie jedoch Vergleichsresultate, die darauf hinweisen, dass Luxemburg in allen Punkten den Vergleich mit den Nachbarländern nicht zu scheuen brauche. Dies werde auch bestätigt durch die Resultate einer Untersuchung von „Health-Consumer Powerhouse“.

„Es operiert immer der Arzt“

Qualitätsmessungen erlaube auch das EFQM-Modell (European Foundation of Quality Management), das auf freiwilliger Basis durch eine Konvention zwischen der Krankenkassenunion und der „Entente des hôpitaux luxembourgeois“ (EHL) eingeführt wurde. Im Rahmen dieser Konvention werde im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit dem international renommierten Picker Institute eine systematische Befragung über die Zufriedenheit der Patienten durchgeführt.

Es habe demnach in letzter Zeit viele Fortschritte gegeben, was die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Luxemburger Krankenhäuser betrifft. Aufgrund der bestehenden Instrumente sei es bereits möglich, sich vor einem Eingriff für oder gegen das eine oder andere Krankenhaus zu entscheiden – „auch wenn man wissen muss, dass nie das Krankenhaus operiert, sondern der Arzt.“ Schätzungsweise in drei bis fünf Jahren werde ein verständlicheres Instrument vorliegen, das solche Entscheidungen ermöglicht.

Auch im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sei es wichtig, über ein solches Instrument zu verfügen. Kurzfristig erwarte der Minister die Resultate einer Ilres-Studie über die Zufriedenheit der Luxemburger mit ihrem Gesundheitssystem. Diese Studie soll auch Vergleiche mit anderen Ländern wie Deutschland, die Niederlande und Kanada ermöglichen.


PS: Anmerkung: Ja es operiert immer der Arzt und deshalb sollte man auch bei schweren Operationen (oder selten durchgeführten) die Patienten auch ins benachbarte Deutschland gehen lassen, auch wenn noch keine Konventionen zwischen Staat und dem Spezialkrankenhaus besteht). Es sei immer zu bedenken, dass eine gut durchgeführte Operation den Staat, resp. die Krankenkassen im Endeffekt billiger wird.

Samstag, 13. Dezember 2008

Soutien au Grand Duc du Luxembourg par Elisabeth Montfort



Chers amis,


En moins d’une semaine, nous avons collecté plusieurs milliers de messages de soutien au grand duc Henri de Luxembourg concernant son refus de légaliser l’euthanasie.
Cette première victoire, je vous la dois !


De nombreux médias ont relayé sur l'Internet notre message. A Rome, l'agence Zénit a diffusé notre campagne de soutien à toute sa liste de diffusion, soit plusieurs centaines de milliers de contacts.


Plusieurs dizaines de sites et de blogs relaient notre campagne. http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php


De nombreux internautes ont fait de même sur différents blogs ou sites communautaires tel que FaceBook ou autre…


Devant l’afflux de soutiens provenant de l’Europe entière, nous avons traduit notre message en anglais, en espagnol.


C’est un vaste mouvement de reconnaissance et de gratitude qui converge vers le Grand Duché.
Notre démarche n'a qu'un seul but : dans le respect de la liberté du Grand Duc, témoigner de la détermination d’un grand nombre d’Européens à défendre les valeurs non négociables de la vie.
Dans trois mois, un second vote aura lieu. Nous pouvons encore changer le cours des événements.


Je compte sur votre mobilisation dès aujourd’hui !


Je propose à ceux qui n’ont pas encore apporté leur message de soutien et leur signature au Grand Duc de le faire sans attendre en cliquant
(http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php )


Mais vous pouvez faire encore davantage en :
>>> transférant ce message à vos amis, vos proches, vos collègue (ou en m’envoyant à l’adresse e.monfort@libertepolitique.com la liste des adresses e-mail des personnes susceptibles de nous soutenir. Je leur adresserai un courriel pour qu’ils apportent eux aussi leur soutien au Grand Duc du Luxembourg (je m’engage à ne leur adresser qu’un seul courriel et je détruirai la liste des adresses e-mail et votre message).


>>> relayant le lien de la pétition sur votre site Web, votre Blog, votre réseau Viadeo, Linkin ou FaceBook , vos pages MySpace (http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php )


postant ce même lien sur des forums, des groupes de discussions (http://www.liberte-politique.com/soutien_au_Grand_Duc_du_Luxembourg/php/appel.php )


Vous pouvez également faire un don sur le site libertepolitique.com pour permettre à la Fondation de Service Politique de poursuivre ses campagnes de sensibilisation sur tous les sujets qui touchent au respect de la dignité humaine

J’ai confiance en vous, Il est temps d’agir,

Du fond du cœur, MERCI A TOUS !
Elizabeth Montfort



PS. Sans attendre, faites suivre ce message à votre carnet d’adresses !

Mittwoch, 10. Dezember 2008

Krebs wird 2010 weltweit zur Haupttodesursache werden

Washington – Krebs wird laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2010 voraussichtlich die weltweit häufigste Todesursache sein. Er werde damit Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Haupttodesursache ablösen, teilte das WHO-Institut für Krebsforschung (CIRC) am Dienstag (Ortszeit) in Washington mit.

In diesem Jahr würden schätzungsweise zwölf Millionen neue Krebserkrankungen festgestellt, und sieben Millionen Menschen würden an Tumorbildung sterben. Im Jahr 2030 werde es voraussichtlich jährlich 20 bis 26 Millionen neue Krebsfälle geben und 13 bis 17 Millionen Tote.

Besonders betroffen werde die Bevölkerung in ärmeren Ländern wegen eines relativ hohen Tabakkonsums und fettreicher Ernährung sein, hieß es in dem Bericht. Krebs werde weltweit zu einer „echten Herausforderung für die Gesundheitssysteme", vor allem in Afrika, erkläre CIRC-Leiter Peter Boyle.

Bei einem Treffen in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia riefen führende Krebshilfeorganisationen die Regierungen weltweit auf, den Kampf gegen Tabakkonsum zu verstärken und intensiv in die Krebsforschung zu investieren.

- dpa-

Dienstag, 2. Dezember 2008

Euthansie Luxemburg: Regierung und Parlament wollen Aufgaben des Großherzogs bei der Gesetzgebung einschränken

Verfassungsänderung soll Krise verhindern

(vb) – Mit einer Verfassungsänderung wollen Regierung und Parlament eine drohende institutionelle Krise wegen des Euthanasiegesetzes abwenden. Bei einem Treffen einigten sich Staatsminister Jean-Claude Juncker und die Fraktionspräsidenten darauf, die Aufgaben des Großherzogs einzuschränken, so dass dieser neuen Gesetzen nicht mehr zustimmen muss.

Großherzog Henri hatte bekanntgegeben, dass er dass Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe ablehne und es nicht unterschreiben werde. Das Gesetz wird in der kommenden Woche den Abgeordneten vorgelegt und voraussichtlich in zweiter Lesung verabschiedet.

Juncker drückte am späten Dienstagabend seinen "tiefen Respekt" vor der Haltung des Großherzogs aus. Er vertrete allerdings eine andere Auffassung als das Staatsoberhaupt. Wörtlich sagte Juncker: "Ich denke nicht, dass sich der Großherzog der Entscheidung eines demokratischen Parlaments entgegen setzen kann."

Seine Regierung werde es nicht zu einem "tiefgreifenden Konflikt" mit dem Großherzog kommen lassen, zumal gerade die Finanz- und Wirtschaftskrise die Aufmerksamkeit der Politik erfordere. Deshalb habe man sich zwischen Regierung und Parlament auf eine Verfassungsänderung verständigt.

Im Einzelnen sieht die Änderung vor, eine der zwei Aufgaben des Großherzogs bei der Gesetzesgebung zu streichen. Zurzeit sieht die Verfassung die Billigung ("Sanction") und die Verkündung ("Promulgation") vor. Die erste Funktion soll gestrichen und der entsprechende Paragraph 34 abgeschafft werden. Die zweite, rein formale Funktion soll dagegen beibehalten werden.

Änderung im Schnellverfahren

Die Fraktionsvertreter und der Staatsminister kamen erst nach langen Verhandlungen und mit Verzögerungen zu dieser Entscheidung. Die Stimmung nach der Sitzung war gedrückt. "Ich bedauere zutiefst, dass wir zu diesem Schritt kommen müssen", sagte Juncker. Parlamentarier sprachen von einem "schlechten Tag für Luxemburg".

Die Verfassungsänderung soll im Schnellverfahren durchgezogen werden, so dass das Euthanasiegesetz ungehindert in Kraft treten kann. Dazu sind laut Gesetz drei Monate nach der endgültigen Abstimmung des Parlaments Zeit. Die Verfassungsänderung soll also bis spätestens März über die Bühne gehen. CSV-Fraktionschef sagte, es werde im besten Fall nicht länger als eine Woche dauern, bis der Paragraph 34 gestrichen werden könne.

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Euthanasie in Luxemburg: Déi Gréng und LSAP wollen Gesetz durchziehen, egal wie

Politiker besorgt über Erklärung des Großherzogs

Die Erklärung von Großherzog Henri, er werde das Euthanasiegesetz nicht unterschreiben, sorgt in Parlament und Regierung für Kopfzerbrechen. Premierminister Juncker warnte vor einer Staatskrise. "Wir befinden uns gegenwärtig in einer Wirtschaftskrise, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht erlebt haben. Wir brauchen jetzt nicht noch eine institutionelle Krise dazu", sagte Juncker im Gespräch mit Radio DNR.

Er selbst sei in der Frage des Euthanasiegesetzes anderer Meinung als der Großherzog, betonte der Premierminister. Wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet habe, dann müsse es auch in Kraft treten.

Ben Fayot (LSAP) sagte, es sei in Luxemburg Tradition, dass der Großherzog sich nicht in politische Auseinandersetzungen einmische. "Dass er seine Unterschrift unter einem Gesetz verweigert, ist eigentlich nicht möglich", meinte Fayot.

Grünen-Fraktionschef François Bausch kann sich "nicht vorstellen, dass Großherzog Henri das Gesetz nicht unterschreibt". Damit werde er seinem Amt nicht gerecht, dass eine neutrale Stellung des Staatsoberhaupts vorsieht. Das Parlament solle sich jetzt nicht aus der Ruhe bringen lassen und das Euthanasiegesetz in die zweite Abstimmung bringen.

“Bislang ist der Prozess ausschließlich demokratisch verlaufen. In unseren Augen darf der Großherzog seine neutrale Position den Gesetzen gegenüber nicht aufgeben. Der normale legislative Weg sollte eingehalten werden, es muss zu einer zweiten Abstimmung kommen”, sagte Jean Huss, Abgeordneter von “Déi Gréng”.


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Euthanasie in Luxemburg -Großherzog Jean verweigert seine Unterschrift

Euthanasie-Gesetz in Luxemburg

Ein Gesetz ist laut Verfassung erst gültig, wenn das Staatsoberhaupt seine Unterschrift darunter setzt.

Großherzog Henri hat angekündigt, das Gesetz über Euthanasie und Hilfe zur Selbsttötung aus Gewissensgründen nicht unterschreiben zu wollen. Das bestätigte Premierminister Jean-Claude Juncker am späten Dienstagvormittag gegenüber Radio DNR. Damit könnte der umstrittene Gesetzestext, der kommende Woche in zweiter Lesung verabschiedet werden soll, nicht in Kraft treten.

Der Premierminister wird eigenen Aussagen zufolge am Nachmittag Gespräche mit den Präsidenten der vier Fraktionen im Parlament führen. Juncker sagte wörtlich: "Ich werde alles tun, um eine institutionelle Krise zu verhindern."
Knappe Abstimmung

Das Gesetz über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe war am 19. Februar in einer äußerst knappen Abstimmung in erster Lesung verabschiedet worden. 30 Parlamentarier stimmten dafür, 26 waren dagegen. Laut Gesetzentwurf kann ein Arzt Sterbehilfe gewähren, und zwar sowohl durch einen aktiven Beitrag (Tötung auf Verlangen) als auch durch Assistenz (ärztlich assistierter Suizid).


Beispiellose Situation

Laut Verfassung ist ein Gesetz erst dann gültig, wenn das Staatsoberhaupt seine Unterschrift darunter setzt. LSAP-Fraktionschef Ben Fayot unterstrich, dass es sich um eine noch nie dagewesene Situation handele: "Das ist ein völlig neues institutionelles Moment." Die Parteien finden sich im Laufe des Tages zu Beratungen zusammen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass ein Großherzog die Unterschrift unter einem fertigen Gesetz verweigert. Zuletzt hatte sich Großherzogin Maria-Adelheid (1894 - 1924) in die Regierungsgeschäfte eingemischt und zum Beispiel das Schulgesetz von 1912 mit Verzögerung in Kraft treten lassen.

Gesetz verfällt nach drei Monaten

Nach Darstellung von Paul-Henri Meyers, Präsident der parlamentarischen Kommission für die Instututionen, wirft der vorliegende Fall mehrere Probleme auf. Dass ein Großherzog ein fertiges Gesetz nicht unterschreibt, sei so ungewöhnlich, dass diese Möglichkeit gar nicht in der Verfassung vorgesehen ist. Wenn der Großherzog das Gesetz innerhalb von drei Monaten nicht unterschreibe, verfällt es nach Meyers Darstellung und wird wirkungslos. Die Abgeordnetenkammer könne keine weiteren Schritte unternehmen, weil ihre Aufgabe mit der Abstimmung beendet sei.


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Montag, 1. Dezember 2008

Fastfood fördert womöglich Alzheimer

Eine zucker- und fettreiche Ernährung steigert laut einer Studie möglicherweise die Wahrscheinlichkeit, an Alzheimer zu erkranken.

Schwedische Wissenschaftler, die genetisch veränderte Mäuse neun Monate lang mit süßen, fetten und cholesterinsteigernden Nahrungsmitteln fütterten, entdeckten in deren Gehirn eine chemische Veränderung ähnlich derjenigen bei Alzheimer-Patienten.

Wie das Karolinska-Forschungsinstitut in Stockholm am Freitag mitteilte, war eine Zunahme von Phosphaten zu beobachten, durch die bestimmte Zellen in ihrer normalen Funktionsweise behindert wurden.

Die spezifische Ernährung führte zugleich zu einer Verminderung eines für die Gedächtnisleistung bedeutsamen Gehirnproteins namens Arc, wie Susanne Akterin und ihr Team in einer Studie herausfanden.

Die genetische Veränderung der Versuchstiere diente dem Ziel, die Wirkung einer Variante des menschlichen Gens apoE4 nachzuahmen, das als größter Risikofaktor für das Demenzleiden gilt und unter anderem am Cholesterintransport beteiligt ist.

Von Alzheimer und ähnlichen Störungen sind weltweit mehr als 24 Millionen Menschen betroffen, wobei sich deren Zahl laut einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „alle 20 Jahre verdoppeln“ wird.

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Non-Hodgkin-Lymphom: Gene aus der Umgebung bestimmen Prognose

Beim diffus großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) beeinflussen nicht nur die Gene der Krebszellen das Ansprechen auf die Therapie und damit die Prognose. Von großer Bedeutung ist nach einer Studie im New England Journal of Medicine (NEJM 2008; 359: 2313-23) auch das Genprofil des nicht malignen Stromagewebes.

Das DLBCL hat einen Anteil von etwa 30 Prozent an den Non-Hodgkin-Lymphomen. Die Chemotherapie nach dem CHOP-Schema (Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin undPrednison) bietet gute Behandlungschancen, die in den letzten Jahren durch den Zusatz von Rituximab (R-CHOP) noch verbessert werden konnten.

Etwa 50 bis 60 Prozent der Patienten können heute geheilt werden. Warum die Therapie in den anderen Fällen versagt, versucht das Lymphoma/Leukemia Molecular Profiling Project, eine internationale Forschergruppe (mit deutscher Beteiligung) durch Analyse der Tumorgene herauszufinden.

Die Gruppe um Louis Staudt vom US-National Cancer Institute in Bethesda/Maryland analysierte Tausende von Genen, die im Tumor – bestehend auf den Lyphomzellen und dem Stroma – in Proteine abgelesen (exprimiert) werden und setzte sie mit den Ergebnissen von CHOP und R-CHOP in Beziehung. Dabei stießen sie auf drei Genexpressionssignaturen, die sie als „germinal-center B-cell”, „stromal-1” und „stromal-2” bezeichnen.

Die Existenz von „germinal-center B-cell” war keine Überraschung, wohl aber die beiden anderen Stroma-Signaturen. Denn diese Zellen, das können die Forscher exakt nachweisen, gehören zwar zum Tumor, nicht aber zum Krebs. Es handelt sich teilweise um Abwehrzellen, teilweise um Bestandteile des Bindegewebes.

Die Konsequenzen der beiden stromalen Gensignaturen sind gegensätzlich: „stromal-1” verbesserte, „stromal-2” verschlechterte die Heilungsraten sowohl bei CHOP als auch bei R-CHOP. Die Gene der Signatur „stromal-1” befinden sich nach Angaben von Staudt nicht nur in den Zellen der extrazellulären Matrix, die gewissermaßen das passive Baugerüst des Malignoms bilden, sondern auch auf vielen im Lymphom vorhandenen (nicht transformierten) Makrophagen, die aktiv an einer körpereigenen Tumorabwehr beteiligt sein könnten.

Die Gene der Signatur „stromal-2” wurden dagegen in Lymphomen gefunden, die sehr stark vaskularisiert waren. Dass die Angiogenese das Wachstum von Tumoren fördert, ist bekannt. Sie ist auch die Grundlage der Wirkung von Angiogenesehemmern wie Bevacizumab.

Eine mögliche Anregung der Studie könnte nach Ansicht der Editorialistin Charis Eng von der Cleveland Clinic darin bestehen, die Wirkung von Angiogenesehemmern beim DLBCL in künftigen Studien zu untersuchen (NEJM 2008; 359: 2379-81).


Abstract der Studie http://content.nejm.org/cgi/content/short/359/22/2313

Pressemitteilung des National Cancer Institute http://www.cancer.gov/newscenter/pressreleases/RCHOPLymphomaStaudt

Lymphoma/Leukemia Molecular Profiling Project http://llmpp.nih.gov/lymphoma/

Abb: Menschliche Lymphomzellen (400fach vergrößert) http://www.cancer.gov/images/Documents/49c62fd1-7c96-417d-80dd-8b2cd2a08910/nci-vol-2335-150.jpg


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