Montag, 29. Dezember 2008

Gesundheit 2009 - Was sich bei der privaten Krankenversicherung ändert

Nicht nur in der gesetzlichen, auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich ab Januar 2009 einiges.

* Versicherungspflicht für alle

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bereits eine allgemeine Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das gilt nun auch für Privatversicherte.

Damit haben in Deutschland alle ein Recht, aber jetzt auch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, wenn sie im Krankheitsfall keinen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten haben.

Ob jemand dem gesetzlichen oder dem privaten Versicherungssystem zugeordnet wird, hängt insbesondere davon ab, wie er zuletzt versichert war.

* Einführung des Basistarifs

Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Er löst den bisherigen Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

2009 waren das rund 570 Euro. Für Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe abdeckt.

Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert.

Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Die sozialen Regelungen bei niedrigem Einkommen gelten auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.

* Wechselmöglichkeit in den Basistarif

Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln.

Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung.

* Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird. Das heißt, es werden Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden.

Wer bislang die Versicherung wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind.

Das ändert sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.

Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.


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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die generelle Versicherungspflicht, ob GKV oder PKV ist eine sehr gute Sache, denn im Zweifel würde sonst nur immer einer auf den Kosten sitzen bleiben: die Allgemeinheit.