Mittwoch, 1. April 2009

EU-Gesundheitsausschuss will Binnenmarkt für Patienten stärken

Brüssel – Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Grenzen für die medizinische Versorgung der Patienten in Europa zu öffnen. Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion (SPE) hatten sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Die CDU-Politiker Thomas Ulmer und Peter Liese begrüßten den Beschluss des Gesundheitsausschusses, der zahlreiche Änderungen am Richtlinienentwurf der Kommission vorsieht. „Der Beschluss des Ausschusses geht in die richtige Richtung“, so die Abgeordneten. Deutschland habe zwar die entsprechende EuGH-Rechtssprechung bereits umgesetzt, viele andere Mitgliedstaaten hingegen nicht. „Dies schadet den Patienten in anderen EU-Mitgliedsländern und ist zum Nachteil für Gesundheitsanbieter in Deutschland.“

Über Details der Abstimmung gäbe es gleichwohl weiterhin Unstimmigkeiten innerhalb des EP als auch mit dem Rat. Dies gelte beispielsweise für die Forderung des Ausschusses, dass die Mitgliedstaaten auch die Reisekosten für eine Auslandsbehandlung übernehmen sollen. „Darüber kann man den Ländern keine Vorschriften machen“, so Ulmer.

Uneinigkeit herrsche auch darüber, ob die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollen, vorab genehmigte Leistungen direkt zu erstatten, ohne dass der Patient in Vorleistung treten muss. Die Richtlinie dürfe zudem die Kompetenzen der Staaten für die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme nicht aushebeln, betonten Liese und Ulmer.

Die SPE hatte sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, da sie unter anderem die Rechtsgrundlage des Richtlinienvorschlags anzweifelt. Durch die Betonung des Binnenmarktaspektes würde der Wettbewerb zwischen den Gesundheitsanbietern in den Vordergrund gerückt. Mit ihrem Antrag, das Regelwerk stärker auf den Gesundheitsschutz abzustellen, konnten sich die Sozialdemokraten im Ausschuss indes nicht durchsetzen.

Die SPE-Abgeordneten fordern ferner eindeutige Regeln für den Genehmigungsvorbehalt von stationären und hoch spezialisierten Leistungen. Die Mitgliedstaaten müssten für Krankenhaus- oder Spezialbehandlungen Vorabgenehmigungen verlangen dürfen, um das Funktionieren und die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems gewährleisten zu können, sagte die Gesundheitsexpertin der SPD im EP Dagmar Roth-Behrendt.

Das Parlament wird voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte in Straßburg über den Richtlinienentwurf abstimmen. Da auch aus Sicht zahlreicher Länder noch Änderungsbedarf an der vorliegenden Fassung besteht, wird mit einer zweiten Lesung in der neuen Legislaturperiode gerechnet.

31.3.2009


© ps/aerzteblatt.de

Keine Kommentare: