Freitag, 18. Juni 2010

Noch kein Durchbruch bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung?

Die EU-Gesundheitsminister feierten ihren Kompromiss zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung letzte Woche in Luxemburg als Durchbruch. Ärzte, Europaabgeordnete und Patienten mahnen jedoch Änderungsbedarf an, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann.

„Die Rechte der Patienten werden durch die Beschlüsse des Europäischen Parlaments weit umfassender und stärker unterstützt als durch die Vorschläge der Gesundheitsminister und ich rechne daher damit, dass das Parlament im weiteren Verfahren den Ministerrat zu Abänderungen zwingen wird“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion im Europäischen Parlament (EP), der CDU-Abgeordnete Peter Liese.

Das EP hatte im April 2009 in erster Lesung über das Regelwerk abgestimmt. Gegen Ende dieses Jahres wollen die Abgeordneten über den Ratskompromiss beraten. Eine Einigung mit den Ministern ist frühestens im Frühjahr 2011 möglich.

Das EP hatte unter anderem gefordert, die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit seltenen Erkrankungen zu verbessern. „Hier hat der Ministerrat nur sehr wenig getan“, so Liese. Ferner hatten die Abgeordneten deutlicher als der Ministerrat darauf gedrängt, dass ethisch umstrittene Verfahren wie DNA-Tests und künstliche Befruchtungen nur dann von der Krankenkasse erstattet werden sollen, wenn sie zu den Regeln erfolgen, die auch im Inland gelten.

„Außerdem möchten wir, dass bei einer geplanten Behandlung, die genehmigt werden muss, der Patient einen Gutschein bekommt, damit er nicht mit seinem Privatvermögen in Vorkasse treten muss“, betonte Liese.

Dies fordert auch das Europäische Patientenforum (EPF). „Ansonsten kann die große Mehrheit der EU-Bürger nicht von den neuen Vorschriften profitieren“, so das EPF. Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC kritisierte, dass der von den Gesundheitsministern abgestimmte Kompromiss in einigen Punkten rechtlich unklar sei. Die Patienten könnten daher nicht ausreichend von den neuen Vorschriften profitieren.

Der ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME) begrüßt, dass sich die Minister unter anderem auf eine engere Zusammenarbeit im Bereich e-health einigen konnten. Zugleich verweist der CPME darauf, dass ein von den Patienten genehmigter elektronischer Datenaustausch für die Qualität und Sicherheit der Versorgung bei Auslandsbehandlungen unerlässlich ist. © ps/aerzteblatt.de

Keine Kommentare: