Luxemburg – Der Luxemburger Erzbischof Fernand Franck hat vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Großherzogtum gewarnt. Was in seltenen Grenzfällen plausibel erscheine, dürfe nicht zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung werden, erklärte Franck in einer öffentlichen Stellungnahme. Ein Recht auf Töten könne es nicht geben.
Ausdrücklich befürwortete der Erzbischof die sterbebegleitende Palliativmedizin. Schmerzen und Leiden dürften und sollten bis aufs Äußerste bekämpft werden. Das gelte auch noch dann, wenn das Risiko einer Lebensverkürzung beziehungsweise der Verlust des Bewusstseins in Kauf genommen werden müsse. Die harte Grenze zwischen Töten auf Verlangen und würdigem schmerzfreien Sterben dürfe man aber nicht aufweichen.
Im Februar hatte das Luxemburger Parlament in erster Lesung mit knapper Mehrheit die Zulassung von aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord beschlossen. Das Gesetz sichert Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu. Für den von Sozialisten und Grünen eingebrachten Entwurf stimmten 30 Abgeordnete, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Gleichzeitig billigte das Parlament einstimmig auch einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin.
Laut Votum des Staatsrates müssen beide Gesetze in zweiter Lesung erneut im Parlament beraten werden. Franck appellierte an die Abgeordneten, diese Denkpause zu nutzen. Dem Töten auf Verlangen müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Humanes Sterben heiße, an der Hand eines Menschen zu sterben und nicht durch die Hand eines Menschen.
© kna/aerzteblatt.de
Deutsches Ärzteblatt viele interessante Artikel unter www.aerzteblatt.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen