* Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder
Ein wichtiger Baustein bei der Betreuung und Unterstützung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn ein schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen und weiter ambulant versorgt werden muss.
Bisher hatten Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse keinen Rechtsanspruch auf dieses Nachsorge, ab 1. Januar 2009 jedoch schon. Zudem wird die Altershöchstgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben.
* Hausarztmodell
Die hausarztzentrierte Versorgung funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie betreut und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert. Der Hausarzt überweist bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig.
Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern etwa Vergünstigungen wie Prämien oder Zuzahlungsermäßigung anbieten. Krankenkassen müssen nun bis zum 30. Juni 2009 Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung schließen. So setzt die Bundesregierung noch stärker als bisher auf das Hausarztmodell.
* Kinderuntersuchungsprogramm
Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken. Diese Neuregelung soll auch den Kinderschutz verbessern und vor Vernachlässigungen und Misshandlungen schützen.
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2 Kommentare:
hab ebenfalls nen Blog zum ähnlichen Thema
http://kranken-versicherungen.blogspot.com/
Danke, schaue ich mal vorbei
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