* Recht auf Pflegeberatung
Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verankert.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung anzubieten. Auf Wunsch des Versicherten muss die Pflegeberatung bei ihm zu Hause stattfinden.
* Bewertungssystem für Heime
Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen können ab 2009 besser verglichen werden, weil die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch die Heime an einer gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden müssen. Dafür haben der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen und die Heimträger gemeinsame Maßstäbe entwickelt.
Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. In die Endnote von "sehr gut" bis "mangelhaft" fließen 82 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung das größte Gewicht hat. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden, anschließend ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.
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