Montag, 29. Dezember 2008

Gesundheit 2009 - Gesetzliche Neuerungen

Am 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert wird.

In den Gesundheitsfonds fließen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein pauschaler Steuerzuschlag ein. Der Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern.



* Einheitlicher Beitragssatz

Mit dem Gesundheitsfonds wird ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Er beträgt für alle bei gesetzlichen Krankenkassen Versicherten einheitlich 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Der ermäßigte Beitragssatz, gültig für Personen ohne Krankengeldanspruch, liegt bei 14,9 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 3600 Euro im Monat oder 43.200 Euro im Jahr.

* Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Kurz: Morbi-RSA. Der Begriff Morbidität leitet sich von "morbidus" ab, dem lateinischen Wort für "krank".

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich regelt, wie viel Geld die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten erhalten.

Die Höhe der Zuweisungen variiert je nach Krankheit des Versicherten. Für Menschen mit schwerwiegenden und chronischen Krankheiten mit hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr als zum Beispiel für gesunde Versicherte - entsprechend erhalten die Kassen höhere Zuweisungen für solche Versicherten.




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