Fünfzehn gute Gründe sprechen dafür:
1. Das Recht auf Leben ist das oberste der Menschenrechte; als solches bedarf es des Schutzes und der Kontrolle durch die Allgemeinheit. Es gibt hingegen kein einklagbares Recht, durch die Hand eines anderen zu sterben!
2. Die Würde des Menschen wird nicht durch Alter, Krankheit, Leiden und Abhängigkeit gemindert!
3. Die Palliativmedizin bietet die richtige und einzige Alternative zur sinnlosen künstlichen Lebensverlängerung und zur Euthanasie. Der Wunsch, getötet zu werden, steht und fällt mit der umsorgenden Pflege, Schmerzbekämpfung und menschlichen Begleitung !
4. Das jahrtausendalte Tabu der Fremdtötung soll strafrechtlich unterhöhlt werden unter Verwendung der Begriffe „Autonomie“ und „Sterbehilfe“. Der persönlich verantwortete Freitod/Suizid darf jedoch nicht vermischt werden mit einem Recht auf Tötung durch einen anderen, wie es das Euthanasiegesetz fordert!
5. Das von Schmerz, Leiden und gar äußerem Druck diktierte Verlangen, getötet zu werden, ist kein Akt der Selbst-, sondern der Fremdbestimmung: der Tod im Angebot setzt schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft dem Druck aus, nicht zur Last zu fallen und die Euthanasie zu « wählen »!
6. Der Patientenwille ist widerruflich, der Akt der Euthanasie unwiderruflich!
7. Die Legalisierung der Euthanasie zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandlungsteam, das Vertrauen aber ist für jegliches ärztliche und pflegerische Handeln unabdingbare Voraussetzung!
8. Es gibt keinerlei Anfrage seitens medizinischer Berufsgruppen, Gesundheitsinstitutionen oder Patientenrechtevereinigungen, welche die Notwendigkeit eines Euthanasie- oder Suizidhilfegesetzes gefordert hätten!
9. Die Euthanasie ist kein medizinischer Akt. Auch wenn niemand zu dieser Handlung gezwungen wird, so werden dennoch Pflegekräfte und andere Beteiligte ggf. gegen ihr Gewissen in die Euthanasie oder deren Vor- oder Nachbereitung einbezogen werden!
10. Keines der Medikamente, welche in Zukunft zur Tötung von Menschen gebraucht werden sollen, verfügt über eine Zulassung für diese Indikation und ihr Gebrauch für nicht zugelassene Indikationen setzt Ärzte und Pfleger besonderen Haftungsrisiken aus!
11. Pauschale Umfragen sind keine geeignete Quelle für die Gesetzgebung, insbesondere dann nicht, wenn sie auf unzureichender Information beruhen!
12. Unser Staat ist verpflichtet, die Risiken im Rahmen seiner Gesetzgebung angemessen einzuschätzen und diesen vorzubeugen, statt sie selber heraufzubeschwören!
13. Unser Land darf nicht zum Wegbereiter eines « Europa der Euthanasie » werden, nach jahrzehntelanger hervorragender Beteiligung am europäischen Integrationsprozess. International anerkannte Gremien – so die Weltgesundheitsorganisation - und die allermeisten europäischen Staaten lehnen die Euthanasie ab!
14. Der Staatsrat hat auch in seinem 3. Gutachten seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des Euthanasiegesetzes nicht aufgegeben, sondern bekräftigt - was von den Medien weitgehend unbeachtet blieb!
15. Die WählerInnen messen die wahre Unabhängigkeit und Gewissensfreiheit der PolitikerInnen an deren Fähigkeit, ihren Standpunkt angesichts neuer Einsichten zu überdenken und ihre diesbezügliche « freie Wahl » autonom und ohne politischen Druck zu vollziehen!
www.euthanasie.lu
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen