Genau am selben Tag wie der Artikel vom Centre Hospitalier Luxembourg in den Tagezeitungen stand .. siehe auch "Wer im Glashaus sitzt"...
stand 2 Reihen darunter folgender Artikel, wo wir voll dahinter stehen und super finden!
WIESO DIESES NICHT FUER MENSCHENLEBEN... die auch geschunden, resp. gelaehmt sind???
Staatsanwalt will nicht, dass der Vierbeiner zu seinem Peiniger zurückkehrt
Felix, der Glückliche: Der Hund ist wieder wohlauf.
21-12-2007 09:43
Der Hund Felix, der am 22. November 2006 in Aspelt von seinem Eigentümer schwer misshandelt wurde, schreibt wieder Schlagzeilen. Die siebte Strafkammer des Zuchtpolizeigerichts befasste sich am Donnerstag mit der Angelegenheit. Vorgeladen war der Besitzer des Hundes, ein Landwirt aus Aspelt.
Im Frühjahr hatten Tierschützer 34 000 Unterschriften gesammelt, damit Felix, der mittlerweile wieder wohlauf ist , auf keinen Fall zurück zu seinem Peiniger gelangen wird.
Wem gehört nun der Hund?
Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte den Vierbeiner , als vor einem Jahr das grausame Verbrechen an dem Mischlingshund für viel Aufregung im Land sorgte. Die Tierasyle wollten damals Felix allerdings nicht aufnehmen, da er wegen seiner Verletzungen an Pfoten und Bauch zu viel Pflege beansprucht hätte , wofür die Asyle nicht ausreichend gerüstet sind. Ein Polizist suchte demnach nach einer Lösung: Felix kam in die Obhut einer Pflegefamilie, wo der Rüde mittlerweile von seinen schweren Verletzungen genesen konnte und anscheinend auch wieder ein glückliches Hundedasein fristet.
Aufgebrachte Tierschützer möchten partout verhindern, dass der Hund wieder zurück zu seinem Peiniger kommt und haben deshalb im Frühjahr rund 34 000 Unterschriften gesammelt, die sie auch gestern zur Verhandlung in den Gerichtssaal mitgebracht hatten. Das Interesse an diesem Prozess scheint also groß zu sein , was sich auch im prall gefüllten Gerichtssaal zeigte.
Dort musste sich der Hundehalter, ein Landwirt aus Aspelt, wegen Tierquälerei verantworten. Was war geschehen?
Am 22. November 2006 band er Felix an seinen Geländewagen fest und fuhr mit ihm so über eine längere Strecke. Der Hund konnte allerdings dem Rhythmus nicht folgen, brach zusammen und wurde schließlich über den Asphalt geschleppt . Dabei zog er sich schwere Verletzungen an den Pfoten und Schürfwunden am Bauch zu. Eine Frau und ihre Tochter hatten das traurige Spektakel miterlebt, als sie mit ihrem Wagen hupend dem Geländewagen folgten. Der Hundehalter reagierte jedoch nicht auf das Hupen, im Gegenteil, es schien als habe er gerade hierauf seine Fahrt beschleunigt. Es kam zu einer Klage und nun zur Gerichtsaffäre.
Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag eine Haftstrafe von vier Monaten mit Strafaufschub und eine Geldstrafe von 3 000 Euro sowie die Beschlagnahmung des Hundes. Der Besitzer dürfe ferner während zehn Jahren keine Tiere mehr halten. Das Urteil wird am 31. Januar gesprochen.
HIER WENN ES UM MENSCHEN GEHT ... genau eine Zeile tiefer im Luxemburger Wort
CHL reagiert auf Gegengutachten
Galubwürdigkeit von Prof. Weber in Frage gestellt
http://www.wort.lu/
(mth) - Am späten Donnerstagabend reagierte die Direktion des "Centre Hospitalier de Luxembourg" (CHL) auf das Gegengutachten von Prof. Dr. med. Friedrich Weber, der das Neurochirurgie-Audit kritisiert hatte. Die Krankenhausdirektion stellt die Schlussfolgerungen des deutschen Mediziners in Frage.
Weber hatte zusammen mit Dr. Terzis, dem entlassenen Leiter der Neurochirurgie , das vom Luxemburger Ministerium beim französischen Professor Bernard George bestellte Gutachten kritisiert. Alles in allem hatte George in seinem Audit dem Centre Hospitalier und dessen Neurochirurgie gute Zeugnisse ausgestellt.
"Einseitige, persönliche Meinung"
Die CHL-Leitung wehrt die Kritik vehement ab. Es handele sich nicht um ein wahres Gegengutachten. Die Meinung von Prof. Weber sei "einseitig und seine Methode nicht kontradiktorisch" - also unwissenschaftlich. Es handele sich vielmer um eine persönliche Stellungnahme des Kölner Professors.
Die Krankenhausleitung bezweifelt zudem die Glaubwürdigkeit des deutschen Mediziners, der als Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie an den Kliniken der Stadt Köln der direkte Vorgesetzte von Dr. Terzis sei - ein ungeschminkter Vorwurf der Befangenheit also.
Zudem habe Prof. Weber keinen Zugang zu den Patientenakten gehabt und sein Gutachten aufgrund der persönlichen Notizen von Dr. Terzis und des Gutachtens von Prof . Georges erstellt.
Die CHL-Direktion droht schlussendlich mit juristischen Schritten gegen die Kritiker . In die Gegenexpertise seien offensichtlich Informationen aus Patientenakten eingeflossen - ein "inakzeptablen Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht".
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